Anleger- und Verbraucherrecht

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BGH-Urteil: Anleger können in Deutschland gegen Ratingagenturen klagen

exklusiv Gute Ratings von Agenturen wie S&P haben viele Anleger zu Investitionen in riskante Zertifikate verleitet. Nun hat der BGH entschieden, dass Anleger vor deutschen Gerichten gegen die Ratingagenturen klagen können.

Ratingagenturen wie Standard & Poor's müssen sich bald vor deutschen Gerichten verantworten. Quelle: dpa
Ratingagenturen wie Standard & Poor's müssen sich bald vor deutschen Gerichten verantworten. Quelle: dpa

DüsseldorfDer Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals die Zuständigkeit von deutschen Gerichten bei Klagen gegen die amerikanische Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) bestätigt. Das Urteil, das dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe) exklusiv vorliegt, könnte eine Signalwirkung für rund 50.000 Anleger in Deutschland haben, die ihr Geld durch Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers verloren haben.

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„Das Urteil ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland. Allen Anlegern, die sich aufgrund von Ratings für eine Kapitalanlage entschlossen haben, ist nun der Weg zu den deutschen Gerichten geebnet“, sagte der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG dem Handelsblatt.

Die Ratings der Euro-Länder

  • Belgien

    S&P Rating: AA
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Aa3
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AA
    Ausblick: Negativ

  • Deutschland

    S&P Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Aaa
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

  • Estland

    S&P Rating: AA-
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: A1
    Ausblick: Stabil

    Fitch Rating: A+
    Ausblick: Stabil

  • Finnland

    S&P Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Aaa
    Ausblick: Stabil

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

  • Frankreich

    S&P Rating: AA+
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Aa1
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Negativ

  • Griechenland

    S&P Rating: B-
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: C
    Ausblick: k.A.

    Fitch Rating: CCC
    Ausblick: k.A.

  • Irland

    S&P Rating: BBB+
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Ba1
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: BBB+
    Ausblick: Stabil

  • Italien

    S&P Rating: BBB+
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Baa2
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: BBB+
    Ausblick: /

  • Luxemburg

    S&P Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Aaa
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

  • Malta

    S&P Rating: BBB+
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: A3
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: A+
    Ausblick: Stabil

  • Niederlande

    S&P Rating: AAA
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Aaa
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

  • Österreich

    S&P Rating: AA+
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Aaa
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: AAA
    Ausblick: Stabil

  • Portugal

    S&P Rating: BB
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Ba3
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: BB+
    Ausblick: Negativ

  • Slowakei

    S&P Rating: A
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: A2
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: A+
    Ausblick: Stabil

  • Slowenien

    S&P Rating: A-
    Ausblick: Stabil

    Moody's Rating: Ba1
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: BBB+
    Ausblick: Negativ

  • Spanien

    S&P Rating: BBB-
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Baa3
    Ausblick: Negativ

    Fitch Rating: BBB
    Ausblick: Negativ

  • Zypern

    S&P Rating: CCC
    Ausblick: Negativ

    Moody's Rating: Caa3

    Ausblick: RUR-

    Fitch Rating: B

Ein Rentner aus Norddeutschland hatte gegen die Rating-Agentur geklagt. Er fordert von S&P 30.000 Euro Schadensersatz für im Mai 2008 gekaufte Lehman-Zertifikate. Sein Vorwurf: Die Agentur habe trotz sich abzeichnender Probleme ein gutes Rating ausgestellt, darauf habe er sich verlassen. Bereits im November 2011 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage zugelassen, S&P legte Berufung ein. Nach dem BGH-Urteil muss sich die Agentur nun in Deutschland verantworten.

Die Lehren aus der Lehman-Pleite

  • Keine weißen Schafe

    Vier Jahre nach der Pleite der Investmentbank Lehman laufen immer noch Prozesse wegen Falschberatung. Bankberater haben damals Zertifikate an arglose Anleger verkauft, die ihr Geld in Sicherheit sehen wollten. In den meisten Fällen lehnten Banken eine Entschädigung ab. Seitdem gelten Lehman-Zertifikate ein Symbol für schlechte, rechtlich Fragwürdige Bankberatung.

    Die Verbraucherzentrale NRW hat sich gefragt, was Anleger aus der Lehman-Pleite lernen können. Die erste Lehre aus der Pleite lautet: Es gibt keine weißen Schafe unter den Banken. „Beratungsfehler und fragwürdige Anlageprodukte sind in allen Bankengruppen zu finden“. Lehman-Zertifikate wurden sowohl von Sparkassen und Genossenschaftsbanken verkauft, wie auch von den Privatbanken.

  • Senioren als Opfer

    Traurig aber wahr: Unter den Opfern von Falschberatung befinden sich laut Verbraucherschützern überdurchschnittlich viele alte Menschen. Ein großer Teil der Lehman-Opfer war älter als 60 Jahre, Senioren haben überdurchschnittlich oft sehr komplizierte und intransparente Produkte im Portfolio. „Offensichtlich wurde von manchen Bankberatern die Tatsache, dass gerade ältere Menschen der Bank ein besonderes Vertrauen entgegenbringen, skrupellos ausgenutzt“.

  • Ahnungslose Verkäufer

    Die Verbraucherschützer beobachten in den Lehman-Prozessen eine Unwissenheit der Vermittler. „Oft haben nicht einmal die Bankberater die Funktionsweise von komplizierten Anlagezertifikaten verstanden“. Trotzdem haben die ahnungslosen Banker die Zertifikate an die noch schlechter informierten Kunden vermittelt. Bankkunden dürfen also nicht darauf vertrauen, dass Banker verstehen, was sie tun.

  • Aus den Augen aus dem Sinn

    Kunden sollten nicht erwarten, dass der Banker seine Interessen wahrt. „Kaum ein Anlageberater hat in den kritischen Monaten vor der Lehman-Insolvenz, als schon in der Finanzpresse vor den Liquiditätsproblemen der US-Bank gewarnt wurde, seine Kunden kontaktiert und ihnen empfohlen, Lehman-Anlagezertifikate aus Sicherheitsgründen abzustoßen", erklären die Verbraucherschützer. Eigentlich gehört eine solche Warnung zu einer seriöser Kundenbetreuung dazu. Anlegern bleibt nichts anderes übrig, als sich selbstständig auf dem laufenden zu halten. Das funktioniert etwa mittels Lektüre relevanter Finanzpublikationen wie dem Handelsblatt.

  • Selbst ist der Mann

    Denn der Berater muss das Portfolio der Kunden nicht durchweg betreuen. „Die Beratung endet vor dem Kauf der Papiere und erzeugt keine nachgelagerten Pflichten“. In der Geldanlage gilt wie im Leben:

    Quelle: Schwarzbuch Banken von der Verbraucherzentrale NRW

Der Kläger erfuhr von dem Sieg vor Gericht während seines Urlaubs in Florida. „Ich hoffe, damit wurde ein Stein ins Rollen gebracht. Es wäre großartig, wenn durch meinen Prozess die Rolle der Ratingagenturen weiter durchleuchtet würde“, sagte er dem Handelsblatt.

Die BGH-Richter beriefen sich in ihrem Beschluss auf ein Gesetz von 1877, das für klagende „Inländer“ die Zuständigkeit deutscher Gerichte vorsieht. „Entscheidend war, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das Gericht wertete das als hinreichenden Inlandsbezug“, sagt BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Standard & Poor’s gab sich auf Anfrage wortkarg. „Wir sind der Auffassung, dass diese Art Beschuldigungen völlig haltlos sind. Ansonsten kommentieren wir Rechtsangelegenheiten generell nicht“, sagte die Deutschlandsprecherin der Ratingagentur.

  • 17.01.2013, 13:29 UhrreChtHabEr

    Die Berichterstattung zum Thema ist ziemlich schräg. Der BGH hält zwar tatsächlich Klagen in Deutschland für zulässig, hat aber Zweifel, ob die Klage im Frankfurter Büro von Standard & Poor's wirksam zugestellt werden konnte. Falls nicht, ist die Klage verloren & neue längst verjährt. Hier unten am Ende stehts: https://www.test.de/Der-Fall-Lehman-Opfer-verklagt-Standard-Poors-4441173-0/
    Und hier ganz genau: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=62829&pos=15&anz=569&Blank=1.pdf

  • 17.01.2013, 10:04 UhrPhilosoph

    ...zwei Seiten einer Medaille. Beklagte sich vorgestern noch die EU-Kommision die Rating-Noten (der EU-Staaten) würden für Unruhe an den Kapitalmärkten sorgen (weil sie so schlecht sind), kommt heute die Keule vom BGH: Die Noten dürfen nicht (zu!) gut sein, sonst haftet die Rating-Agentur.

    Da passt doch was nicht...

  • 17.01.2013, 10:01 UhrPhilosoph

    Das Urteil sagt, dass deutsche Gericht für die Prüfung PRIVATRECHTLICHER Ansprüche zuständig sind. Staatsanwälte sind für STRAFRECHTLICHE Verfolgung zuständig - haben also damit gar nichts zu tun. Das Aussprechen von viel zu guten Ratingnoten als Straftat zu werten ist wohl doch etwas (sehr!) weit hergeholt.

    Trotzdem allen Betroffenen viel Glück dabei... - S&P wird sicher Spitzenanwälte aufbieten, das wird keine Länderspiel!

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