Das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Pflichtteil, Testierfreiheit, Ehegattentestament – diese und andere Grundbegriffe machen Erben das Leben schwer. Was Erben und Erblasser wissen sollten.
Wer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun. Vor allem braucht er die Annahme des Erbes nicht zu erklären. Dieses Phänomen heißt im Juristen-Deutsch “Von-Selbst-Erwerb.“