
BerlinVerbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist jetzt fertiggestellt, wie am Mittwoch aus Koalitionskreisen verlautete. Damit wurde ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) über einen Durchbruch bei dem Vorhaben bestätigt, das monatelang nicht vorangekommen war.
Der Entwurf sieht laut SZ unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden.
Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie danach per E-Mail oder Fax schriftlich abgeschlossen werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass sich die Regel der schriftlichen Bestätigung nur auf Glücksspielangebote beziehe. Sie sollte aber auch für andere Verträge gelten, fordern sie.
Schon lange prangern Verbraucherschützer unseriöse Praktiken bei einigen Inkassounternehmen an. Von 4000 Beschwerden über solche Firmen waren 99 Prozent berechtigt, stellte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2011 fest. In rund der Hälfte der ausgewerteten Fälle verlangten Inkassounternehmen „nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen“, berichten die Verbraucherzentralen.
Das Justizministerium will Inkassounternehmen künftig verpflichten, auf Anfrage genau zu erklären, wie die Forderung und mögliche Gebühren zustande gekommen sind. Zudem sollen sie strenger überwacht werden.
Einige Anwälte haben Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell entdeckt, beklagen Politiker und Verbraucherschützer. Dabei geht es meist um illegal heruntergeladene Musik, Filme oder Computerprogramme. Die Höhe der Abmahnung bemisst sich bisher an dem festgestellten Streitwert und kann durchaus mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro betragen. Eben dieser Streitwert soll jetzt begrenzt werden.
Damit sollen Anwälte privaten Nutzer bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Wer wiederholt abgemahnt wird oder für gewerbliche Zwecke Inhalte tauscht und herunterlädt, muss weiter mit hohen Gebühren rechnen.
Verbraucherschützern halten 155 Euro noch für zu teuer: Abmahngebühren für Privatnutzer sollten auf weniger als 100 Euro beschränkt werden, forderte der Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbands, Gerd Biller. Außerdem sei die Trennung zwischen gewerblicher und privater Urheberrechtsverletzung bei Downloads im Netz schwierig.
So bewerteten Gerichte das Hochladen von Musik in Online-Tauschbörsen als gewerblich, obwohl die Nutzer dadurch meist kein Geld verdienen. Allerdings werden Musik und Filme in Tauschbörsen zumeist auf einen Schlag Hunderten oder Tausenden Nutzern zugänglich gemacht. Biller forderte, dass die private Nutzung von Inhalten allgemein neu geregelt wird und so mehr Sicherheit für Verbraucher entsteht.
Laut Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll der Entwurf wahrscheinlich am 6. Februar im Kabinett beschlossen werden. Danach berät das Parlament. Das Gesetz soll dann noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden.
Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind.
Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es. Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen.
In der Regel sollen vier Telefone besetzt sein. Insgesamt gibt es acht Arbeitsplätze, an denen auch schriftliche Anfragen bearbeitet werden.
Die Behördennummer 115 und die Lotsen arbeiten zusammen. Die 115-Mitarbeiter können Fragen an die Lotsen weiterleiten.
Die Verbraucherlotsen sitzen in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn (BLE).
Können die Verbraucherlotsen Anfragen selbst nicht beantworten, verweisen sie an Verbraucherzentralen, Behörden, Schlichtungsstellen, Verbände und wissenschaftliche Einrichtungen.
Rund 1.500 Anfragen haben die Lotsen in den ersten vier Wochen entgegengenommen. Etwa drei Viertel davon gingen per Telefon ein, die meisten anderen per E-Mail.
Der SPD gehen die Pläne des Justizministeriums nicht weit genug. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, kritisierte besonders die geplanten Regelungen zu Abmahnungen. Sie nannte den Gesetzentwurf einen „Kniefall vor der Abmahnindustrie“. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. Das wäre ein „angemessener Kompromiss“ gewesen, erklärte Drobinski-Weiß.

Wäre schön wenn Steuerzahler, Beitragszahler (KV, RV), Gebührenzahler, Bußgeldzahler, etc. auch durch ein Gesetz vor Abzocke geschützt würden.






2 Kommentare
Alle Kommentare lesen