Das entschied das OLG Oldenburg. In dem Fall wollte ein Vater sein Grundstück je zur Hälfte seinem Sohn und seiner Schwiegertochter schenken. Sie wandten sich an einen Notar, der den Übertragungsvertrag auch beurkundete. Die Schwiegertochter hatte dann aufgrund des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zum Schwiegervater Schenkungsteuer in Höhe von rund 2 250 Euro zu zahlen. Weil der Notar nicht über den Anfall der Schenkungsteuer aufgeklärt hatte, verklagte die Schwiegertochter diesen auf Schadensersatz. Zu Recht, wie die Richter meinten (Az.: 6 U 58/09).




