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Kick-Back-Zahlungen: „Banken sitzen auf einer Zeitbombe“

Kick-back-Zahlungen für Finanzvermittler bei Kapitalanlagen beschäftigen seit Jahren Verbraucherschützer und Gerichte. Nach Meinung der Verbraucherzentrale Bremen ist die Praxis sind heimliche Rückvergütungen aber auch bei Baufinanzierungen weit verbreitet. Die Branche bestreitet das.

Verbraucherschützer Gottschalk erwartet eine "Tsunami-Welle an Schadensersatzforderungen". Quelle: Pressebild
Verbraucherschützer Gottschalk erwartet eine "Tsunami-Welle an Schadensersatzforderungen". Quelle: Pressebild

DÜSSELDORF. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu heimlichen Rückvergütungen (Kick-backs) hat für Banken und unabhänige Finanzvermittler womöglich weiterreichende Folgen als bisher erwartet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bremen gilt das BGH-Urteil, das Finanzdienstleister zur Offenlegung von Provisionen und anderen Rückvergütungen zwingt, nicht nur für Kapitalanlagen, sondern für jegliche Art von Finanzvermittlung wie etwa die von Baufinanzierungen. Damit drohten der Finanzbranche im Extremfall Regressforderungen von Millionen Kunden.

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Kick-backs sind in der Finanzbranche seit Jahrzehnten verbreitet. Davon spricht man, wenn zum Beispiel ein Fondsanbieter vom Kunden einen Ausgabeaufschlag kassiert und diesen anschließend ganz oder zum Teil an den Vermittler zurückzahlt. Seit der Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) im November 2007 sind sie grundsätzlich verboten. Die Gerichte haben die Rückvergütungen allerdings schon einige Zeit vorher beschäftigt. Anstoß nahmen die Richter dabei stets daran, dass die Provisionen verdeckt flossen.

Ein Vermittler müsse die Zahlungen dem Kunden stets offenlegen, entschied der BGH bereits Ende 2000. Für wesentlich mehr Aufmerksamkeit sorgte das Kick-Back-Urteil im Dezember 2006, bei dem es um Anlagen aus den Zeiten des Dotcom-Booms ging. Im Februar 2009 konkretisierte der BGH seine Rechtsprechung erneut und erklärte, dass die Offenlegungspflicht für Anlageberater nicht nur bei Aktienfonds- und anderen Wertpapiergeschäften, sondern auch bei anderen Geldanlagen greift.

An diesem Punkt setzt nun die Verbraucherzentrale Bremen an. In der Baufinanzierung fließen Provisionen in der Regel, wenn Baudarlehen mit anderen Finanzprodukten kombiniert werden, meist mit Bausparverträgen, Fonds ober Lebensversicherungen. Statt direkt zu tilgen, bespart der Kunde diese Produkte und zahlt damit am Ende der Laufzeit das Darlehen zurück.

In Deutschland werden jährlich rund drei Millionen Bausparverträge verkauft, bei schätzungsweise fünf bis zehn Prozent davon handelt es sich um Kombifinanzierungen.

Dass die Bank für ihre Vermittlung der Ansparverträge Provisionen kassiert, kann der Kunde nach Meinung von Verbraucherschützer Gottschalk nicht erkennen. Damit lägen ebenso versteckte Provisionen vor wie bei anderen Kapitalanlagen. Entscheidend sei laut BGH nicht die Art der Anlage, sondern "ob bei der Vermittlung eines Finanzproduktes auch eine Beratung erfolgte und damit (stillschweigend) ein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde", meint Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale.

  • 17.03.2010, 18:30 UhrAnonymer Benutzer: schnutzelpuh

    Nur das der im u. g. Kommentar genannte Personenkreis (bäcker Autohersteller, -Verkäufer) bei bezahlung immer liefert, was bei den Finanzproduktverkäufern in dem ein oder anderen Geschäft nicht der Fall ist. Die Rendite bleibt aus aus oder man hat sogar Verluste. Es ist dringend neben dem bonus auch ein ein Malus System zu etablieren.
    Dann wird von den Finanzproduktverkäufern nicht jeder Scheissdreck an den mann gebracht. Der begriff berater kann bei dieser berufsgruppe ohnehin nicht mehr in den Mund genommen werden. Das hat dieses Klientel einfach vergeigt.

  • 17.03.2010, 13:36 UhrAnonymer Benutzer: Tonce

    # Dr. Robi # und Konsorten
    Verdienen ist die eine Sache - aber ich glaube nicht, das der bäcker seiner Verkäuferin zum Jahresende noch eine "boni" zahlt, welche das (teilweise) Mehrfache vom Jahresgehalt ist. Dazu müsste er die brote natürlich um einiges verteuern und ein # Dr. Robi # dann schreiben würde, das die brote doch nicht so teuer sein können.

    NUR:
    beim bäcker kann ich dem sein brot bei schlechter Ware auf dem Tresen knallen und er muss mir das Geld Rückerstatten.

    UND:
    Die Verkäufer(rin) verkauft nur das, was der Kunde will und bekommt dafür halt nur ihr monatliches Lohn. Die restlichen Gewinne/Verluste bleiben beim bäcker – so etwas nennt sich „unternehmerisches Risiko“.

    AbER:
    Die Vermittler leben ja nicht nur von Provisionen einzelner Produkte.

    Meines Erachtens ist in diesen Fällen das eigentliche Problem nicht die Zahlungen der Vermittlergebühren. Entweder arbeite ich auf Provisionsbasis oder für Lohn/Gehalt. Das Resultat der heutig angewendeten Variante sehen (und spüren) wir jetzt. Vor allem die „kleineren“ Leute, welche tiefer in ihre Tasche greifen dürfen – auch wegen dem Staatlichen Garantien über ein Paar Milliardchen mehr. Kann an da von einem gesunden Gesellschaftsprinzies einer Demokratie sprechen??

    Das Fundament, auf dem Gesellschaften aufgebaut sind, sind doch die unteren Volksschichten – die sogenannten Füße der Gesellschaft. ich kenne zumindest keine Gesellschaft, in der den „Oberen“ was entnommen wird, um den „Unteren“ mehr zukommen zu lassen.

    Wenn ich mir so manche, auch negativer Aussagen aus den 90’er Jahren wieder vor Augen führe, hat sich doch die Eine oder Andere bewahrheitet – leider.

    Aber was soll's - Augen zu und durch; bis zum nächsten mal.

  • 17.03.2010, 11:47 UhrAnonymer Benutzer: Dr. Robi

    in der Tat verwundert es immer wieder, wie erfolgreich manche Menschen damit sind, sich "dumm" zu stellen. Und die selbsternannten Verbraucherschützer - und noch schlimmer Verbraucherschutzanwälte - verhalten sich wie Parasiten. Denn wer ein bischen denken kann, der weiss:
    - der bäcker verdient am brot, ggf. die Filiale, die Verkäuferin ...
    - der Autohersteller und seine Mitarbeiter verdienen am Auto, der Autohändler und sein Verkäufer
    - und so könnte die Liste weitergehen...
    Aber auch wir leisten unsere Arbeit und wollen dafür entlohnt werden! Mit Recht!
    Warum bitte, sollte die bank und deren Mitarbeiter nichts daran verdienen. Oder der Finanzberater seine Leistung kosternfrei erbringen?????? Dieser Gedanke ist nicht nur naiv, sondern unverschämt. Und der Kunde legt sein Geld mit dem Ziel der Rendite an, dass er auch "Nebenkosten" mitbezahlt sollte auch dem Dümmsten klar sein. Wer das nicht versteht, sollte seine Finger davon lassen! Aber für die eigene Dummheit und Gier permanent anderen den schwarzen Peter zuzuschieben, ist wirklich daneben.
    Versteht mich nicht falsch, ich rechtfertige hier nicht Falschberatung, unseriöse Produkte, Kriminalität, etc.; im Artikel geht es um die bezahlten Nebenkosten und wer diese erhalten hat. Wenn ich 5% Agio bezahle, dann ist mir eigentlich egal, wer diese erhält. Und wie die Managementgebühr verteilt wird, ändert für mich auch nichts. Da ist es für mich wesentlich bedeutender, dass die Anlage ihre versprochene Rendite erwirtschaftet. Der Rest ist Philosophie.

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