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Klagen gegen Spekulanten: Rechtsschutzversicherer müssen Opfer der Finanzkrise unterstützen

Wer im Zuge der Finanzkrise Geld verloren hat, kann vor Gericht auf Rechtsschutz-Beihilfe hoffen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Lehman-Geschädigte scheuten bisher den Prozess. Nun erhalten sie Rechtsschutz. Quelle: dpa
Lehman-Geschädigte scheuten bisher den Prozess. Nun erhalten sie Rechtsschutz. Quelle: dpa

DüsseldorfZehntausende Deutsche haben in der Krise viel Geld durch Lehman-Zertifikate verloren. Viele fühlten sich falsch beraten. Doch einen Prozess scheuten sie, selbst wenn sie versichert waren. Denn die Versicherer beriefen sich darauf, dass sie bei Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften nicht zahlen müssten. Diese Klausel hat das Oberlandesgericht (OLG) München nun gekippt.

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Ein "wegweisendes Urteil" nennt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihren Sieg gegen die größte deutsche Rechtsschutzversicherung D.A.S. (Aktz: 29 U 589/11). Die Tochter der Ergo habe sich mit Hinweis auf das Kleingedruckte geweigert, eine Deckungszusage für die Kosten zu erteilen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Betroffen von dem Ausschluss sollten die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind".

Die Richter am OLG München hätten diese Versicherungsbedingung als "unklar und missverständlich" angesehen. Zwar könnten Kunden erkennen, dass ihr Schutz eingeschränkt sei, der Umfang des Ausschlusses sei aber unklar. So sei nicht ersichtlich, welche Geldanlagen ein Effektengeschäft seien. Auch in der Fachliteratur gebe es keine einheitliche Definition dafür. Daher dürfe der Versicherer D.A.S. wegen der Klausel den Prozessschutz nicht verweigern.

Zu genau dieser strittigen Klausel laufen derzeit noch drei weitere Verfahren gegen die Versicherer WGV, R&V und Arag. Ein Ergebnis sei hier allerdings nicht vor Ende des Jahres zu erwarten, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. Auch diese Urteile seien spannend, da das Oberlandesgericht München der Entscheidung zur D.A.S. "keine allgemeine Bedeutung" beimisst.

Ablehnungen waren bisher die Regel. Nahezu alle Lehman-Anleger hätten nichts getan, weil sie keinen Rechtsschutz hatten, beklagt der Münchener Anwalt Peter Mattil. Wenn sich die Versicherer auf diese Klausel beriefen und die Finanzierung ablehnten, klage so gut wie kein Anleger mehr.

Das könnte sich nach Ansicht der Düsseldorfer Verbraucherschützer nun ändern. Das Urteil sei für alle Rechtsschutzversicherte wichtig, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder -vermittlung durch Investitionen in Anleihen, Aktien, Zertifikate, Anteile an offenen Immobilienfonds oder an Abschreibungsgesellschaften kräftige Verluste erlitten haben und um Schutz bei ihrem Rechtsschutzversicherer ersuchen. Sie könnten nun eine Deckungszusage für eine Klage von ihrem Rechtsschutzversicherer einfordern.

Für Lehman-Opfer könnte es allerdings schon zu spät sein: In solchen Fällen gelte eine Verjährungsfrist von drei Jahren, warnt Feck, und die beginne schon mit dem Kauf eines Zertifikats.

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