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Kolumne Nachgerechnet: Prüfen Sie Ihre Investments, genau jetzt!

Deutsche Sparer haben wegen falscher Beratung hunderte Milliarden Euro versenkt. Der Anspruch auf Regress verjährt bei vielen Anlagen zum Jahresende endgültig. Wer seinen Schaden begrenzen will, muss jetzt handeln.

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Es ist kein großer Aufwand, kann aber bares Geld einbringen. Anleger sollten genau jetzt und auf keinen Fall später, ihre gesamten Investments prüfen und nachsehen, ob der eine oder andere Rohrkrepierer dabei ist. Was ist das Produkt heute noch wert? Sind Ausschüttungen ausgeblieben oder gar Nachzahlungen fällig? Hat es Warnungen vor einer Insolvenz gegeben? Was ist aus versprochenen Steuereinsparungen geworden? Im zweiten Schritt sollten Sparer nachsehen, wann sie dieses Investment, einen offenen oder geschlossenen Fonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien, eine atypische Beteiligung oder einen Genussschein gekauft haben.

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Nachgerechnet - die Kolumne von Gertrud Hussla

War das schon in den neunziger Jahren bis  2001, dann ist es jetzt höchste Zeit, zu handeln. Regressansprüche an die beratende Bank, die Initiatoren oder auch die Treuhänder eines Fonds verfallen am 31. Dezember 2011 endgültig. Grund ist das sogenannte Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das seit dem ersten  Januar 2002 gilt. Die rotgrüne Regierung hat damals die Frist, wie lange geschädigte Anleger noch klagen können, von 30 auf 10 Jahre verkürzt. Danach ist Schluss, egal ob die Anleger schlecht beraten oder gar getäuscht wurden. Klagen können sie dann nicht mehr.

Der 31. Dezember ist damit ein wichtiger Stichtag für den Fall, dass Anleger bis heute von der Falschberatung, Täuschung oder veruntreuten Anlagesummen nichts gemerkt haben. Viele Anlagen laufen mehr als zehn Jahre, ohne dass den Sparern auffällt, dass etwas nicht stimmt. So mancher hat erst nach der Finanzkrise, 2009 oder 2010 den Schaden bemerkt.

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1 Kommentar

  • 11.10.2011, 11:29 UhrAnonymer Benutzer: FranzXRitter

    Sehr geehrte Frau Hussla,
    danke für Ihren wichtigen Artikel. Leider haben Sie nicht auf die Möglichkeit eines Güteantrages hingewiesen. Dieser hemmt die Verjährung und ist der erste Schritt in die Mediation.
    In vielen Fällen fehlgeschlagener Kapitalanlagen wurden bei unserer Gütestelle seit 2004 einvernehmliche Lösungen erreicht – schnell, ohne Öffentlichkeit und meist unter Einbeziehung der Parteianwälte.
    RA Franz X. Ritter,
    Staatlich anerkannte Gütestelle
    www.Franz-Ritter.de

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