Sehr geehrte Frau Hussla,
danke für Ihren wichtigen Artikel. Leider haben Sie nicht auf die Möglichkeit eines Güteantrages hingewiesen. Dieser hemmt die Verjährung und ist der erste Schritt in die Mediation.
In vielen Fällen fehlgeschlagener Kapitalanlagen wurden bei unserer Gütestelle seit 2004 einvernehmliche Lösungen erreicht – schnell, ohne Öffentlichkeit und meist unter Einbeziehung der Parteianwälte.
RA Franz X. Ritter,
Staatlich anerkannte Gütestelle
www.Franz-Ritter.de




