
HammDer Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, der beim Verzehr eines Fruchtgummis auf etwas Steinhartes gebissen hatte. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 2000 Euro an den Kläger aus Bielefeld. Außerdem muss Haribo die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Der Mann hatte bei einem Sommerfest ein Colafläschchen gekaut und war dabei auf eine Verunreinigung gestoßen. Einem Gutachter zufolge handelte es sich nicht um Steinchen, sondern um Putzpartikel von einer Wand oder Decke.
Haribo hatte bestritten, dass die Fremdstoffe bei der Produktion in das Fruchtgummi gelangt sein könnten. Der Süßwarenhersteller vermutete, dass die Klümpchen bei dem Sommerfest hineingelangt seien. Der Gutachter sah das vor Gericht anders: Dass die Partikel und ihre Poren von der Gelatine komplett umhüllt gewesen seien, sei ein klarer Beleg dafür, dass die Stoffe während der Produktion und nicht später ins Fruchtgummi gelangt seien.

Da hatte das Opfer Glück...er war in der Lage zu klagen.
Vor Jahren holte ich auch aus einem Automat einen Fertigbrötchen der in Folie verpackt war...nach mehrere bisse hatte ich auf einmal auf ein Stein gebissen...wahrscheinlich befand es sich in der Gurke scheibe... und obwohl es Zeugen dafür gab...und obwohl es eine Überkronung notwendig machte da der Zahn wie gespalten war...und obwohl das ganze bei einem deutschen Automobil Hersteller im Werk befand...und obwohl auch die Werkskrankenkasse dafür zuständig war...da bekam ich nichts.
Nicht einmal der Betriebsrat hat etwas erreicht oder auch erreichen wollen.
Recht haben...bedeutet nicht immer recht bekommen.






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