
DüsseldorfDie Strompreise steigen und steigen. In diesen Tagen bekommen besonders viele Stromkunden Post von ihrem Stromanbieter. Denn Versorger, die ihre Preise zum ersten Januar ändern wollen, müssen ihre Kunden bis zum 20. November darüber informieren. Als Grund für die Verteuerung nennen viele Anbieter die Erhöhung der EEG-Umlage für Ökostrom und höhere Kosten für die Nutzung von Stromnetzen.
Das Vergleichsportal Verivox verzeichnet bislang 240 Anbieter, die ihre Preise zum Jahreswechsel erhöhen wollen. Bei einer Gesamtzahl von knapp tausend Anbietern klingt das noch vergleichsweise wenig. „Es kommen aber ständig neue Anbieter dazu“, sagt Dagmar Ginzel von Verivox. Und diesmal steigen die Preise besonders stark: „Bislang belaufen sich die Preiserhöhungen im Durchschnitt auf knapp zwölf Prozent“, sagt Ginzel. Zwischen Dezember 2011 und November 2012 sind die Preise dagegen nur um vier Prozent gestiegen.
Zuerst sollten Verbraucher in ihrem laufenden Vertrag prüfen, zu welchem Zeitpunkt sie diesen kündigen können.
In der letzten Jahresabrechnung können Kunden ihren jährlichen Stromverbrauch ablesen.
In Vergleichsrechnern wie Verivox und Check24 können Nutzer ihren jährlichen Stromverbrauch und ihre Postleitzahl eingeben. Der Rechner ermittelt dann die günstigsten Preise. Verbraucherschützer empfehlen zudem, mehrere Rechner für die Tarifsuche zu nutzen.
Direkt über den Tarifrechner oder über die Website des Versorgers können Kunden die Vertragsunterlagen anfordern.
Die Vertragsunterlagen sollten Verbraucher sorgfältig prüfen und anschließend an den neuen Versorger zurücksenden. Oder sie schließen den Vertrag per E-Mail oder im Internet ab.
Mit den Vertragsunterlagen kann der Kunde seinem neuen Versorger auch eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger geben.
Der neue Versorger regelt mit dem bisherigen den notwendigen Datenaustausch und organisiert gegebenenfalls auch mit dem Netzbetreiber die Zählerablesung, und meldet den Verbraucher dort als seinen Kunden an.
Vom neuen Anbieter bekommt der Kunde schriftlich oder per E-Mail eine Bestätigung über
Vertragsabschluss und Lieferbeginn. Verbraucherschützer raten jedoch, den Zählerstand am Wechseltag selbst zu notieren und an ihren örtlichen Netzbetreiber zu schicken.
Der bisherige Versorger schickt dem Verbraucher eine Schlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Verbrauch. In der Regel kommt diese Rechnung innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Wie schnell Stromkunden handeln müssen, wenn sie eine Mitteilung ihres Anbieters bekommen, hängt davon ab, ob sie einen Grundversorgungs- oder Sonderkundentarif haben. Grundsätzlich gilt: „Bei Preiserhöhungen haben alle Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht“, sagt Verbraucherschützer Jürgen Schröder, Energieexperte und Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie können den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.
Einige Stromanbieter verwenden in ihren Tarifen für sogenannte Sonderkunden allerdings Preiserhöhungsklauseln, die das Kündigungsrecht ausschließen, wenn die Preise aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder der Erhöhung der EEG-Umlage angehoben werden. Sonderkunden sind all jene, die mit ihrem Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter geschlossen haben. „Unserer Auffassung nach sind solche Preiserhöhungsklauseln unwirksam“, sagt Schröder.
Tarife, die nicht den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen, werden nicht unter den Tarif-Empfehlungen des Vergleichsrechners dargestellt. Ähnliche Hinweise gibt es auch bei Check24. Auf folgende Fallstricke wird bei solchen Tarifen hingewiesen:
Sie zahlen für die kalkulierten Abschläge für 12 Monate im Voraus und können so von günstigen Tarifkonditionen profitieren. Gleichzeitig besteht im Falle einer Unternehmensinsolvenz jedoch das Risiko, die geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückzuerhalten. Wenn Ihnen der Anbieter eine Preisgarantie bzw. eingeschränkte Preisgarantie gewährt, können die Preise nach deren Ablauf erhöht werden – ggf. auch schon vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums. Die angegebenen Gesamtkosten können von der Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen abweichen, da etwaige Boni in der Regel erst mit der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben werden.
Die angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 293,96 Euro basieren auf ihrem angegebenen Jahresverbrauch von 1500 kWh und einem Verbrauchspreis von 22,41 Cent je kWh. Weicht Ihr realer Jahresverbrauch von dieser Angabe an, gelten folgende Verbrauchspreise je kWh für den Jahresverbrauch:
- Liegt der reale Jahresverbrauch mehr als 20 Prozent unter ihrem angegebenen Jahresverbrauch, beträgt der Verbrauchspreis für den Jahresverbrauch 24,41 Cent je kWh.
- Liegt der reale Jahresverbrauch mehr als 20 Prozent über ihrem angegebenen Jahresverbrauch, beträgt der Verbrauchspreis für den Jahresverbrauch 24,41 Cent je kWh.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Verbrauch stabil ist.
Bei diesem Tarif mit mehr als 12 Monaten Erstvertragslaufzeit wird im 1. Vertragsjahr ein Bonus ausgelobt. Durch den Wegfall des Erstjahresbonus im 2.Vertragsjahr erhöhen sich die fortlaufenden Kosten automatisch.
Mit diesem Tarif kaufen Sie eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden. Ein Minderverbrauch wird in der Regel nicht erstattet, der Mehrverbrauch muss zusätzlich bezahlt werden und wird jährlich abgerechnet. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Jahresverbrauch stabil ist. Bitte beachten Sie, dass sich der Preis für Paket-Tarife auch während der Laufzeit ändern kann, wenn im Angebot keine entsprechende Preisgarantie enthalten ist.
Bei diesem Tarif ist vor Lieferbeginn einmalig eine Kaution oder ein Sonderabschlag fällig. Bei einer Genossenschaft entspricht das der Zahlung einer Genossenschaftseinlage. Die Zahlung wird nicht verzinst und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der letzten Abrechnung verrechnet bzw. zurückerstattet. Der Sonderabschlag ist nicht in den Gesamtkosten enthalten. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz besteht das Risiko, den geleisteten Sonderabschlag nicht zurückzuerhalten.
Gilt für alle Preisbestandteile, ausgenommen Mehrwertsteuer-Änderungen und langfristig festgelegte Strom- und Erdgassteuern.
Hier können Änderungen von gesetzlichen Abgaben und Umlagen (EEG, KWK-G, Konzessionsabgabe) weitergegeben werden.
Nur ein Preisbestandteil (Energiepreis) ist garantiert.
Deshalb sein Rat: Trotz dieser Klauseln sollten Sonderkunden jetzt schnell prüfen, ob sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt und gegebenenfalls umgehend kündigen, so dass die Kündigung spätestens am 31. Dezember beim Versorger eingeht. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. In der Regel übernimmt zwar der neue Anbieter die Kündigung für den Kunden. Wenn die Frist allerdings kurz ist und bald abzulaufen droht, sollte der Verbraucher selbst kündigen.

Glaubt irgendjemand das Peter Altmaier (CDU/CSU), wofür stand eigentlich noch mal das C, im Sinne des Endverbrauchers handelt?

Habe mich gerade mal ein bisschen mit dem Thema Strompreise usw beschäftigt, da man durch die akuelle Insolvenz von Flexstrom ja doch etwas unsicher wird. Habe mal mit www.contractix.de die Preise verglichen und werde mich wohl in den nächsten Tagen dann entscheiden und einen neuen Vertrag abschließen

@Pbfranky
Ihre Angstphantasien sind was für ideologsiche Traumwelten und unwissende. Bei der Energiewende mit dem gleichzeitigen Ausstieg aus der kostengünstigen Zukunftsenergie der Kernkraft hat sich das deutsche Volk für den Luxusweg der Ernergieerzeugung durch Erneuerbaren Energien diktieren lassen müssen.
Die politisch diktierte Energiewende bringt in der Realen Welt mehr Opfer und Wohlstandsverlust als es die Kernkraft je schaffen könnte! Eure Kernkraft Horroszenarien basieren nur in eurer Fantasiewelt einer "Bösen Kernkraftwerkstechnik". Dies hat mit der Wirklichkeit gar nichts zu tun!
Dagegen sind die immer weiter steigenden Strompreise aufgrund der Erneuerbaren Energie mit dem verbunden Abnahmezwangs durch das EEG REAL!






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