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Recht: Wenn der Nachbar qualmt und stinkt

Die Grillsaison ist in vollem Gange, es ist die Zeit erhitzter Würste und Gemüter. Weil manche Grill-Fans ihren Nachbarn gehörig auf die Nerven gehen, müssen sich die Gerichte immer wieder mit Streitigkeiten beschäftigen. Denn Grillen ist nur im Prinzip erlaubt. Wie deutsche Gerichte urteilen, wenns um die Wurst geht.

Die Grillsaison beginnt, und mit ihr der Streit um Qualm- und Lärmbelästigung im Garten, die mit der älteste und primitivsten Art der Nahrungszubereitung (fast) zwangsläufig verbunden ist. Für streitfreudige Menschen bietet des Deutschen liebste Outdoorbeschäftigung auch in diesem Jahr wieder genug Anlass zum Ärgern, denn Nachbarn fühlen sich regelmäßig gestört, wenn es auf dem Balkon raucht oder zu oft oder zu lange gebrutzelt wird ... Alle Fotos: dpa, AP, Reuters, PR