Wer zuerst kommt
Der Kampf um die Sonnenliege ist wohl der Klassiker unter den Ärgernissen des Strand- und Poolurlaubs. Wenn ein Hotel weniger Sonnenschirme und Liegen bereitstellt als es Gäste hat, ist das nach Meinung des Gerichts für den Urlauber allerdings lediglich eine Unannehmlichkeit, Rabatt gibt es deshalb nicht (LG Kleve, Az.: 6 S 31/96, vom 25.10.1996). Das Amtsgericht München hält selbst 642 Sonnenliegen für maximal 1080 Gäste noch für ausreichend (AG München, Az.: 212 C 39735/98, vom 17.02.1999).