Über den Wolken
… dürfen Reisende nicht allzu pingelig sein. Was manche Urlauber gerne als Mangel geltend machen würden, ist nach Ansicht der Gerichte nicht mehr als eine Unannehmlichkeit, einen Rabatt gibt es deshalb nicht. Das gilt beispielsweise für einen schnarchenden Mitreisenden (AG Frankfurt am Main, Az.: 31 C 842/01-83, vom 30.08.2001), für einen korpulenten Sitznachbarn (AG Hannover, Az.: 520 C 11847/02, vom 30.05.2003) und sogar dann, wenn ein unter Klaustrophobie Leidender mit einer Boeing 757 statt der größeren 767 fliegen muss (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1264/06 (19), vom 11.07.2006).