
DüsseldorfVon negativen Schlagzeilen scheinen die Noch-Eheleute Wulff erst einmal genug zu haben. Für einen Rosenkrieg gibt es bislang keine Anzeichen. Doch Potenzial dazu gibt es während einer Scheidung durchaus: Wer bekommt das Haus, wie viel Unterhalt muss gezahlt werden, wie wird das sonstige Vermögen aufgeteilt?
Bei den Modalitäten der Trennung hat das ehemalige Präsidentenpaar ähnliche Probleme wie andere Paare in der Scheidungsphase auch. Handelsblatt Online nimmt daher die Scheidung des ehemaligen ersten Repräsentanten des Landes zum Anlass, um einmal zu zeigen, was auf Paare bei einer Scheidung zukommt.
Bislang wirkt alles friedlich: Bettina und Christian Wulff haben eine Trennungsvereinbarung unterzeichnet, verkündete ihr Anwalt. Das ist der Anfang jeder einvernehmlichen Scheidung, der ein Trennungsjahr vorausgeht. In dieser Zeit will der Gesetzgeber den Scheidungswilligen noch einmal Gelegenheit geben, sich die Sache zu überlegen. Wer es ernst meint, darf auch nicht mehr zusammen wohnen.
Diese sogenannte Trennung von Tisch und Bett haben die Wulffs wohl schon arrangiert: Angeblich will Bettina in ihrem Haus in Großburgwedel wohnen bleiben, weil ihr Sohn dort in den Kindergarten geht. Ihr Noch-Ehemann habe eine Wohnung in Hannover gemietet, heißt es.
Dass Christian Wulff das Haus verlassen hat, ist jedoch kein Zeichen von Großzügigkeit. „In der Trennungsphase hat immer auch das Wohl des Kindes eine hohe Priorität“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht. „Und für das Kind es ist am besten, wenn es in der gewohnten Umgebung bleiben kann, deshalb hat Bettina Wulff als betreuender Elternteil ein Anrecht, erst einmal im gemeinsamen Haus zu bleiben.“ Dieses Recht hätte sie im Notfall sogar einklagen können.
Christian Wulff, damals Ministerpräsident von Niedersachsen, bekommt von der Unternehmergattin Edith Geerkens einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses in Burgwedel bei Hannover.
Die Grünen im niedersächsischen Landtag wollen vom damaligen Ministerpräsidenten Wulff unter anderem wissen, welche Spenden beziehungsweise Sponsoringleistungen er oder die CDU in den vergangenen zehn Jahren vom Unternehmer Egon Geerkens erhalten haben und ob es geschäftliche Beziehungen zu Geerkens gab. Wulff verneint dies.
Die im Dezember 2009 aufgenommenen Gespräche mit der Stuttgarter BW-Bank führen zur Unterzeichnung eines kurzfristigen günstigen Geldmarktdarlehens, mit dem Wulff das Geerkens-Darlehen ablöst. Der Zinssatz beträgt 2,1 Prozent. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vermutet Ende 2011 einen Zusammenhang zwischen dem sehr günstigen Darlehen und dem Einsatz Wulffs als niedersächsischer Ministerpräsident für den Einstieg des VW-Konzerns bei Porsche.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass Journalisten das Grundbuch von Wulffs Haus einsehen dürfen, wenn dies für eine journalistische Recherche erforderlich ist. Mehrere Medien recherchieren zu dem Fall.
Bundespräsident Wulff besucht die Golfregion und versucht Medienberichten zufolge, den „Bild“-Chefredakteur Kai Dieckmann zu erreichen, um auf die anstehende Berichterstattung über seinen Privatkredit Einfluss zu nehmen. Er spricht Diekmann auf die Mailbox und droht den „endgültigen Bruch“ mit dem Springer-Verlag für den Fall an, dass diese „unglaubliche“ Geschichte tatsächlich erscheine.
Die „Bild“-Zeitung berichtet erstmals über das Darlehen und fragt, ob Wulff das Landesparlament getäuscht habe. Sein Sprecher Olaf Glaeseker teilt mit, Wulff habe die damalige Anfrage korrekt beantwortet. Es habe keine geschäftlichen Beziehungen zu Egon Geerkens gegeben und gebe sie nicht.
Wulff tritt erstmals persönlich in der Affäre an die Öffentlichkeit und entschuldigt sich für seinen Umgang mit den Vorwürfen. Er bekräftigt jedoch, im Amt bleiben zu wollen. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt in einem meiner öffentlichen Ämter jemandem einen unberechtigten Vorteil gewährt“, versichert das Staatsoberhaupt. Kurz vor seiner Erklärung im Schloss Bellevue entlässt Wulff seinen langjährigen Sprecher Olaf Glaeseker ohne Angabe von Gründen.
Der Bundespräsident bricht sein Schweigen. In einem Fernseh-Interview zur besten Sendezeit beantwortet Christian Wulff Fragen zur Kredit-Affäre. Im Gespräch mit ARD und ZDF räumte Wulff ein, dass der Drohanruf bei „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann „ein schwerer Fehler“ gewesen sei, der mit seinem eigenen Amtsverständnis nicht vereinbar sei. Der Fehler tue ihm leid und er habe sich auch entschuldigt. Zugleich betonte Wulff, er wolle nicht Präsident in einem Land sein, in dem man sich kein Geld von Freunden leihen könne. Ungeachtet des anhaltenden Drucks in der Kredit- und Medienaffäre machte der Bundespräsident in dem Interview auch klar, dass er nicht zurücktreten wolle. „Ich nehme meine Verantwortung gerne wahr“, sagte Wulff. Mit Blick auf das Darlehen der BW Bank sagte er, es handele sich um normale und übliche Konditionen. Das gesamte Risiko der Zinsentwicklung liege bei ihm, so Wulff. Er habe keine Vorteile genossen, es handele sich um ein Angebot wie für andere auch.
Im Auftrag Wullfs stellt sein Anwalt nun doch Journalisten-Anfragen und Antworten auf knapp 240 Seiten online.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht keine Anhaltspunkte gegen Wulff wegen seines Hauskredites bei der BW-Bank zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft durchsucht das Haus und Büro von Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker und die Räumlichkeiten des Eventmanagers Manfred Schmidt. Ermittelt wird wegen Korruptionsverdacht. Glaeseker soll die private Lobby-Veranstaltung Nord-Süd-Dialog „gefällig gefördert“ haben.
Die Bild-Zeitung berichtet, dass der Filmunternehmer David Groenewold für Wullf und seine spätere Frau Bettina einen Urlaub auf Sylt gebucht und bezahlt habe. Wulffs Anwalt erklärt, der damalige Ministerpräsident habe die Kosten später in bar beglichen habe. Groenewold soll vor drei Wochen das Sylter Hotel angerufen und zum Stillschweigen verpflichtet haben. Im gleichen Jahr gab das Land Niedersachsen dem Filmunternehmen eine Bürgschaftszusage.
Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt beim Bundestag die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten. Es bestehe ein Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, so die Staatsanwaltschaft. Der Bundestag entscheidet nun, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt wird.
Wulff soll als Ministerpräsident Kontakte zu dem Filmfonds-Manager David Groenewold gehabt haben. Auch gegen Groenewold wird ermittelt. Der Antrag zur Aufhebung der Immunität gegen einen Bundespräsidenten ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.
Wulff erklärt seinen Rücktritt, woraufhin die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen beginnt.
Fünf Beamte des niedersächsischen Landeskriminalamts und ein Staatsanwalt durchsuchen das Wohnhaus von Wulff in Großburgwedel.
Wulff wird mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet. Viele Prominente bleiben der Zeremonie fern.
Neue Vorwürfe werden bekannt: Wulff soll sich als Ministerpräsident dafür eingesetzt haben, der Versicherungswirtschaft Vorteile zu verschaffen. 2008 verbrachten die Wulffs ihre Flitterwochen im Haus eines Versicherungsmanagers in Italien.
Bettina Wulff geht gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen vor. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, Wulff habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder Escort-Dame seien falsch.
Das ursprünglich erst für November angekündigte Buch der früheren First Lady, „Jenseits des Protokolls“, ist bereits in vielen Buchhandlungen erhältlich. Darin setzt sie sich nun auch publizistisch gegen die Gerüchte zur Wehr.
In mehreren Interviews erhebt Wulff Vorwürfe auch gegen ihren Mann. Sie beklagt unter anderem, an seiner Seite habe sie eigene Bedürfnisse unterdrücken müssen. Um die ganze Situation zu verarbeiten, habe sich das Paar therapeutische Hilfe gesucht.
Nach heftiger öffentlicher Kritik an ihrem Buch und ihren Interviews sagt Bettina Wulff mehrere geplante Auftritte in Fernseh-Talkshows ab. Das bestätigen die betroffenen Sender.
Die Flitterwochen der Wulffs im Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme, teilt die Staatsanwaltschaft Hannover mit.
Die Staatsanwaltschaft kann nach eigenen Angaben noch nicht absehen, wie lange die Ermittlungen gegen Christian Wulff noch dauern werden.
Die Wulffs haben sich „einvernehmlich räumlich“ getrennt, wie der Anwalt der Eheleute bestätigt. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf „hochrangige Kreise der CDU“ über die Trennung berichtet.
Aus steuerrechtlicher Sicht haben die Wulffs den Termin ihrer Trennung jetzt am Jahresanfang sehr günstig gewählt. Denn im gesamten Jahr ihrer Trennung können sie noch vom Ehegattensplitting profitieren. „Das ist besonders günstig, wenn wie bei den Wulffs, ein Partner deutlich mehr verdient als der andere“, sagt Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV).
Und Sparen ist angesagt, denn in Bezug auf den Unterhalt hat Wulff wohl wenig Spielraum. Da Bettina den gemeinsamen vierjährigen Sohn betreut, kann er nicht verlangen, dass sie nebenbei ihren kompletten Lebensunterhalt selbst verdient. „Je älter das Kind ist, desto eher wird dem betreuenden Elternteil jedoch zugemutet, auch berufstätig zu sein“, sagt Anwältin Becker. Der Gesetzgeber betont in diesem Punkt seit 2008 die Eigenverantwortung des unterhaltsberechtigten Ex-Partners stärker als in der Vergangenheit. Eine hundertprozentige Schonfrist gilt nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.

Gehen Sie mal davon aus, das Frau Wulff wieder in bessere Kreise einheiratet, dann müßte doch Herr Wulff nur noch für seinen Nachwuchs aufkommen!

Ich nenne das "Unterhaltsprostitution", rückwirkend wird hier sozusagen ratenweise für´s "Eheglück" bezahlt - ganz egal ob die "Liebste" mit der halben Nachbarschaft im Bett war. Habe ich alles durch und die deutschen Gerichte zur Genüge kennengelernt.
Emanzipation kommt da nicht vor - Exfrauen sind alles arme Muttchen und hilflos an Heim und Herd gekettet worden. Eigenverantwortung? Das Wort haben die Mädels noch nie gehört - bringt ja schliesslich richtig Kohle.
WI-DER-LICH!!!

Beim Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren fallen Steuern auf Zugewinne nur bei vermieteten Immobilien an. Bei selbtgenutzten Immobilien gibt es diese Frist nicht da selbstgenutzte Immobilien als Spekulationsobjekt grundsätzlich nicht in Frage kommen (da müsste der Eigentümer ja auch dauernd umziehen und außerdem noch die horrenden Kaufpreisnebenkosten wieder reinbekommen).






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