
DüsseldorfFür mehr als 30 Millionen Haushalte wird der Strom ab ersten Januar 2013 teurer. Spätestens an diesem Dienstag müssen Stromanbieter ihre Kunden informieren, wenn sie zum Jahreswechsel die Preise erhöhen wollen. Bis zum Mittag lagen dem Vergleichsrechner Verivox Meldungen von 524 Versorgern vor. Zuletzt hatten Eon und RWE die Preiserhöhung gemeldet. Weitere könnten folgen. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 1.000 Anbieter.
Begründet wird die Erhöhung meist mit der steigenden EEG-Umlage für Ökostrom und höheren Kosten für die Nutzung von Stromnetzen. Im Durchschnitt sollen die Kunden ab Januar knapp zwölf Prozent – etwa 125 Euro pro Jahr – mehr für den Strom berappen. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein massiver Sprung nach oben, denn zwischen Dezember 2011 und November 2012 waren die Preise nur um vier Prozent gestiegen.
Zuerst sollten Verbraucher in ihrem laufenden Vertrag prüfen, zu welchem Zeitpunkt sie diesen kündigen können.
In der letzten Jahresabrechnung können Kunden ihren jährlichen Stromverbrauch ablesen.
In Vergleichsrechnern wie Verivox und Check24 können Nutzer ihren jährlichen Stromverbrauch und ihre Postleitzahl eingeben. Der Rechner ermittelt dann die günstigsten Preise. Verbraucherschützer empfehlen zudem, mehrere Rechner für die Tarifsuche zu nutzen.
Direkt über den Tarifrechner oder über die Website des Versorgers können Kunden die Vertragsunterlagen anfordern.
Die Vertragsunterlagen sollten Verbraucher sorgfältig prüfen und anschließend an den neuen Versorger zurücksenden. Oder sie schließen den Vertrag per E-Mail oder im Internet ab.
Mit den Vertragsunterlagen kann der Kunde seinem neuen Versorger auch eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger geben.
Der neue Versorger regelt mit dem bisherigen den notwendigen Datenaustausch und organisiert gegebenenfalls auch mit dem Netzbetreiber die Zählerablesung, und meldet den Verbraucher dort als seinen Kunden an.
Vom neuen Anbieter bekommt der Kunde schriftlich oder per E-Mail eine Bestätigung über
Vertragsabschluss und Lieferbeginn. Verbraucherschützer raten jedoch, den Zählerstand am Wechseltag selbst zu notieren und an ihren örtlichen Netzbetreiber zu schicken.
Der bisherige Versorger schickt dem Verbraucher eine Schlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Verbrauch. In der Regel kommt diese Rechnung innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Deutlich teurer wird es beispielsweise für Kunden der Stadtwerke Hilden und Plattling. Sie sollen stolze 20,2 beziehungsweise 20 Prozent mehr zahlen. Verivox vergleicht die Preise für Haushaltskunden bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden. Manche Anbieter sollen die Preise erst etwas später erhöhen. Bei EnBW etwa wird es erst ab Februar teurer.
Verbraucher müssen die Erhöhungen aber nicht einfach hinnehmen. Grundsätzlich gilt: „Bei Preiserhöhungen haben alle Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht“, sagt Verbraucherschützer Jürgen Schröder, Energieexperte und Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie können den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln.
Kunden im Grundversorgungstarif haben den Vorteil, dass sie unabhängig von aktuellen Preisänderungen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können – und das sogar auf den Tag genau. Nachteil dieser Tarife: Sie sind meist teurer als Sonderkundentarife.
Tarife, die nicht den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen, werden nicht unter den Tarif-Empfehlungen des Vergleichsrechners dargestellt. Ähnliche Hinweise gibt es auch bei Check24. Auf folgende Fallstricke wird bei solchen Tarifen hingewiesen:
Sie zahlen für die kalkulierten Abschläge für 12 Monate im Voraus und können so von günstigen Tarifkonditionen profitieren. Gleichzeitig besteht im Falle einer Unternehmensinsolvenz jedoch das Risiko, die geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückzuerhalten. Wenn Ihnen der Anbieter eine Preisgarantie bzw. eingeschränkte Preisgarantie gewährt, können die Preise nach deren Ablauf erhöht werden – ggf. auch schon vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums. Die angegebenen Gesamtkosten können von der Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen abweichen, da etwaige Boni in der Regel erst mit der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben werden.
Die angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 293,96 Euro basieren auf ihrem angegebenen Jahresverbrauch von 1500 kWh und einem Verbrauchspreis von 22,41 Cent je kWh. Weicht Ihr realer Jahresverbrauch von dieser Angabe an, gelten folgende Verbrauchspreise je kWh für den Jahresverbrauch:
- Liegt der reale Jahresverbrauch mehr als 20 Prozent unter ihrem angegebenen Jahresverbrauch, beträgt der Verbrauchspreis für den Jahresverbrauch 24,41 Cent je kWh.
- Liegt der reale Jahresverbrauch mehr als 20 Prozent über ihrem angegebenen Jahresverbrauch, beträgt der Verbrauchspreis für den Jahresverbrauch 24,41 Cent je kWh.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Verbrauch stabil ist.
Bei diesem Tarif mit mehr als 12 Monaten Erstvertragslaufzeit wird im 1. Vertragsjahr ein Bonus ausgelobt. Durch den Wegfall des Erstjahresbonus im 2.Vertragsjahr erhöhen sich die fortlaufenden Kosten automatisch.
Mit diesem Tarif kaufen Sie eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden. Ein Minderverbrauch wird in der Regel nicht erstattet, der Mehrverbrauch muss zusätzlich bezahlt werden und wird jährlich abgerechnet. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die ihren Verbrauch sicher einschätzen können und deren Jahresverbrauch stabil ist. Bitte beachten Sie, dass sich der Preis für Paket-Tarife auch während der Laufzeit ändern kann, wenn im Angebot keine entsprechende Preisgarantie enthalten ist.
Bei diesem Tarif ist vor Lieferbeginn einmalig eine Kaution oder ein Sonderabschlag fällig. Bei einer Genossenschaft entspricht das der Zahlung einer Genossenschaftseinlage. Die Zahlung wird nicht verzinst und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der letzten Abrechnung verrechnet bzw. zurückerstattet. Der Sonderabschlag ist nicht in den Gesamtkosten enthalten. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz besteht das Risiko, den geleisteten Sonderabschlag nicht zurückzuerhalten.
Gilt für alle Preisbestandteile, ausgenommen Mehrwertsteuer-Änderungen und langfristig festgelegte Strom- und Erdgassteuern.
Hier können Änderungen von gesetzlichen Abgaben und Umlagen (EEG, KWK-G, Konzessionsabgabe) weitergegeben werden.
Nur ein Preisbestandteil (Energiepreis) ist garantiert.
Wer einen günstigen Tarif sucht, sollte sich bei mehreren Vergleichsrechnern im Internet informieren. Bei der Auswahl ist viel Sorgfalt gefragt, denn der Strommarkt ist hart umkämpft und Billiganbieter haben zahlreiche Tricks, um ihre Tarife günstiger erscheinen zu lassen. Sie ködern beispielsweise mit Bonuszahlungen, durch die der Tarif im ersten Vertragsjahr günstig ist, ab dem dreizehnten Monat aber sehr teuer wird.

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STROMPREISENTWICKLUNG
WECHSEL DES ANBIETERS
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ZU DEM ARTIKEL FOLGENDE
ERGÄNZUNGEN
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SINNVOLLER SOLLTE MAN
IMMER ZU EINEM ZU EINEM
STROMERZEUGER UND KEINEM
HÄNDLER WECHSELN..
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HÄNDLER SIND BEI IHRER
PREISGESTALTUNG AUF DIE
STROMBÖRSE IN LEIPZIG
ANGEWIESEN..
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ERZEUGER HABEN NUR DIE
LEITUNGSKOSTEN ALS FREMD-
GEBÜHREN..
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MÖGLICHST GÜNSTIGE ONLINE-
TARIFE ABER OHNE VORKASSE
ABSCHLIESSEN
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MONATLICHEN GRUNDKOSTEN
VERGLEICHEN
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STROM AUS WASSERKRAFT IST
BESONDERS GÜNSTIG
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DIE WIRKLICH GÜNSTIGEN UND
SOLIDEN ANBIETER STEHEN NICHT
IN DEN VERGLEICHSPORTALEN..
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KARTELL der Stromkonzerne
Der wahre Grund für die hohen Strompreise ist, dass "der Markt" leider ausgehebelt wurde indem die Stromgiganten ein Preiskartell gebildet haben.
Dies wurde bereits benannt und untersucht - passiert ist nichts.
Ein weitere Beweis dafür, dass wir nun in einer PLUTOKRATIE leben. Demokratie war gestern.

Es wäre wünschenswert, wenn so viele Stromkunden wie möglich bei den örtlichen Stadtwerken kündigen. In typisch deutschem Duckmäuser- und Mitläufertum haben diese sich grün angestrichen und die Erneuerbaren auf ihre Fahnen geschrieben. Man sollte als Reaktion zu Stromanbietern wechseln, die keinen Öko-Strom anbieten und bei denen das Wohl des Kunden (und nicht der Umwelt/des Klimas) im Vordergrund steht.






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