
DüsseldorfMehr als jede fünfte Erbschaft in Deutschland wird künftig sechsstellig sein. Und die Chance, ein Eigenheim zu erben, verdoppelt sich. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut Allensbach. „Das Erbvolumen wird drastisch und auf ein historisches Niveau steigen“, sagt Michael Meyer, Retailvorstand der Postbank.
Bisher sei gut die Hälfte aller Erbschaften in Deutschland maximal 25.000 Euro wert gewesen. Nachlässe dieser Größenordnung werden künftig aber nur noch fast ein Viertel so häufig vorkommen. Dafür nimmt die Zahl der Erbschaften im Wert von mindestens 100.000 Euro um fünfzig Prozent zu. Die Deutschen sind ein Volk von Erben.
Ablesen lässt sich das auch am Erbschaftssteueraufkommen. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes Destatis und des Arbeitskreises Steuerschätzung zahlten die Bundesbürger im vergangenen Jahr 4,246 Milliarden Euro Erbschaftssteuer. Im Jahr 2016 dürfte diese Summe auf 4,661 Milliarden Euro ansteigen.
Bargeld spielt bei Erbschaften allerdings immer seltener eine Rolle. Die Deutschen setzen immer öfter auf das Eigenheim. Das Immobilienvermögen der 65-Jahrigen und Älteren wird sich bis 2030 glatt verdoppeln. Kein Wunder, dass Häuser und Wohnungen künftig in zwei von drei Erbschaftsfällen eine Rolle spielen. Die Häufigkeit, ein Eigenheim zu erben, wird sich damit verdoppeln.
Fast jeder Immobilienbesitzer schätzt, dass sein Haus oder seine Wohnung mindestens eine Viertel Million Euro wert ist. „Mancher mag ja bei der Schätzung daneben liegen“, sagt Meyer. „Doch selbst mit einem hohen Abschlag bleibt durch die Vielzahl der Fälle ein riesiges zukünftiges Volumen an vererbten Immobilienwerten.“ Die Bundesbank schätzt den Wert aller privaten Immobilien in Deutschland auf rund 5.200 Milliarden Euro. Bei etwa 19 Millionen Haushalten mit Immobilienbesitz ergibt dies rechnerisch tatsächlich ein Mittelwert von 260.000 Euro. Davon müssen allerdings die laufenden Kredite noch abgezogen werden.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. „Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner“, erklärt Thomas Diehn, Geschäftsführer der Bundesnotarkammer. „Gibt es Kinder – egal, ob ehelich oder unehelich – erben diese ebenfalls.“ Dann bekommt der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent zu gleichen Teilen. Bestand beim Erbfall Gütertrennung, hätten die dritte Ehefrau und die beiden Kinder je ein Drittel geerbt. Gibt es weder Ehepartner noch Kinder, erben die Eltern des Verstorbenen. Sie sind übrigens auch Erben, wenn der Verstorbene verheiratet war, aber keine Kinder hatte. „Ohne gültiges Testament kann es dann zu ungewollten Erbengemeinschaften kommen“, so Diehn. „Die Eltern müssen sich dann mit ihrer Schwiegertochter oder ihrem Schwiegersohn einigen – nicht immer eine einfache Konstellation.“ Das lässt sich durch eine intelligente Nachlassplanung vermeiden.
Liegt ein Testament vor, muss kein Erbschein beim Nachlassgericht erstellt werden. Dieser Erbschein ist übrigens deutlich teurer als ein Testament beim Notar. Wer einen Nachlass über 200.000 Euro regelt, zahlt beim Notar 424 Euro für ein Testament. Der Erbschein kostet mindestens 714 Euro, die mit einer notariellen Urkunde gespart werden können.
Erben müssen wissen, dass es ein Testament gibt und wo sie es finden. Wer sein Testament beim Notar oder Amtsgericht hinterlegt, kann dies im „zentralen Testamentsregister“ (ZTR) registrieren lassen. Die Registrierung kostet einmalig 15 beziehungsweise 18 Euro. „Es soll vor allem gewährleisten, dass ein Testament im Erbfall auch schnell gefunden wird“, sagt Diehn.
Wählen Eheleute ein Berliner Testament, dann setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Sind beide tot, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Wichtig: Der überlebende Elternteil kann diese Quote nicht verändern. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Klausel, die dies erlaubt. Auch ein neues Testament des länger Lebenden gilt nicht – das Berliner Testament geht immer vor.
In vielen Fällen kommt es zu den so unbeliebten Erbengemeinschaften. Drei Geschwister erben beispielsweise gemeinsam ein Miethaus, das Haus der Eltern und ein Barvermögen. Das lässt sich durch Testamente steuern beziehungsweise intelligent aufteilen.

In Deutschland gibt es etwa 50 Millionen Mitglieder christlicher Kirchen. Wieviele werden aber beim Vererben folgende Aussage der Bibel beachten?
Sammelt keine Reichtümer hier auf der Erde!
...Sammelt lieber Reichtümer bei Gott.
Matthäus 6,19.20
Mit guten Segenswünschen
Claus F. Dieterle

Hallo willi,
da ich drei Kinder habe, ist klar, dass jedes ein Haus bekommt. Alle mit Studium (won den Eltern bezahlt). Das ist für mich sozial.
Sorry, gerade ich habe mich nicht beklagt und auch nicht gejammert. Ich bin zufrieden und gebe offen zu, legal vom deutschen Steuerrecht profitiert zu haben (wie viele auch).
Aber ohne Netto-Profit keine Erbschaften!!!
Ich wohne in München Waldtrudering. Das war vor über 20 Jahren noch Einflug-Zone für den alten Münchner Flughafen. Als der Flughafen verlegt wurde, schossen die Immobilienpreise hier in die Höhe. Der qm Grund ist jetzt ab 1000 Euro zu haben. Ich finde es durchaus sozial, wenn alle meine Nachbarn - die meisten Pensionäre und Rentner – mit ihren Siedlerhäusern jetzt Millionäre sind.....
Immerhin müssen die bei Pflegekosten von 3.500 Euro / Monat den Staat oder – schlimmer – die Kinder anpumpen. Das nenne ich sozial.

Nun hat ja auch der Staat die Steuern für Kapitalgewinne gesenkt! DIe müssen nicht mehr mit dem eigenen Steuersatz, sondern nur noch mit 25% versteuert werden! Super für alle Zocker am Markt!






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