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Testberatung bei Banken: Datenschützer kritisiert verdeckte Ermittler

exklusiv Deutschlands oberster Datenschützer Schaar und das Bundesfinanzministerium liegen im Clinch. Stein des Anstoßes sind die geplanten Testberatungen bei Banken.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar Quelle: dpa
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar Quelle: dpa

BerlinDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bringt die Anlegerschutzpläne der Bundesregierung durcheinander. Denn von dem Plan, die Beratungsqualität von Banken heimlich durch private Dienstleister prüfen zu lassen, hält er nicht viel. „Die Übertragung solcher hoheitlicher Tätigkeiten an Private sehe ich kritisch", sagte Schaar dem Handelsblatt. Schließlich dürfe sich auch die Polizei nicht der Dienste von Privatdetekteien bedienen, wenn sie mit ihren Befugnissen nicht weiterkomme. Auf jeden Fall fehlt nach seiner Auffassung eine gesetzliche Grundlage, um künftig verdeckte Testberatungen bei Banken durchführen zu können.

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Seit Anfang 2010 sind Beratungsprotokolle für Banken Pflicht. Die Regierung zog damit Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise. Häufig hatten Bankenberater Produkte wie beispielsweise Lehman-Zertifikate empfohlen, die sich nach der Pleite der US-Investmentbank als wertlos herausstellten. Die Bankberater sind seitdem verpflichtet, in Beratungsgesprächen stets auf die Risiken von Produkten hinzuweisen. Zudem sollen die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele dokumentiert werden und das Protokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Doch in verschiedenen Untersuchungen hatte die Stiftung Warentest 2010 schwerwiegende Verstöße gegen Beratungsprotokolle festgestellt. Selbst hat die Finanzaufsicht Bafin Bußgeldverfahren gegen sechs Institute wegen fehlerhafter Beratung eingeleitet.

Die schlechte Qualität der Beratungsprotokolle hat die Bundesregierung veranlasst, die Überprüfung zu verschärfen. So wurde die Bafin Anfang des Jahres beauftragt, über eine Ausschreibung externe Dienstleister zu rekrutieren. Diese sollten dann im Auftrag der Bafin die Beratungsqualität der Banken verdeckt testen. Das federführende Bundesfinanzministerium aber auch das beteiligte Bundesverbraucherministerium zeigten sich überzeugt, dass die geplanten verdeckten Ermittlungen durch das Wertpapierhandelsgesetz abgedeckt seien. Dem widersprach allerdings der Bundesdatenschützer. Und das Bundesfinanzministerium zeigte ein Einsehen. Jetzt wird an einer gesetzlichen Grundlage gearbeitet.

Anlegerschutz

„Ein solches Gesetz muss einen klaren Rahmen zum Schutz der Grundrechte definieren", sagt Schaar. Personenbezogene Daten dürften nur für den gesetzlich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Noch ist unklar, welche Daten erhoben werden sollen oder müssen und ob der Betroffene von der Erhebung der Daten informiert werden soll oder nur die Bank.

Aber darüber hinaus hat Schaar halt prinzipielle Zweifel, „ob zusätzliche eingriffsintensive Befugnisse und Maßnahmen wirklich gerechtfertigt sind". Schließlich haben der Gesetzgeber zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schon einiges auf den Weg gebracht. Ein Vetorecht hat Schaar allerdings nicht. Bankenkreise teilen seine Skepsis. Aber nicht das Bundesfinanzministerium. Wenn die spezielle Rechtsgrundlage zur Durchführung von Testberatungen geschaffen sei, wolle die Bafin mit externen Dienstleistern kooperieren, sagte der zuständige Bafin-Exekutivdirektor Michael Sell dem Handelsblatt. Ein entsprechendes Pilotprojekt sei in Vorbereitung. Das gelte auch für die Ausschreibung, so Sell. Noch in diesem Jahr, so das Bundesfinanzministerium in einer Anfrage des Grünen-Politikers Gerhard Schick, sollen die ersten Testgespräche durchgeführt werden. Im Etat der Bafin seien dafür 100.000 Euro vorgesehen.

Sell geht dabei nicht davon aus, dass „wir die Beratungsqualität aller rund 2000 Banken jährlich prüfen“. Vielmehr wolle die Bafin risikoorientiert vorgehen. Eine Hilfe dürfte dabei das Beratungsregister darstellen, in dem die 300.000 Kundenberater der Banken sowie die Vertriebsbeauftragten aufgelistet sind. Beschwerden gegen Mitarbeiter und Verstöße werden in dieser Datenbank gesammelt. Das Register bietet damit auch eine erste Orientierung für den Einsatz von Testkäufern.

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, begrüßt prinzipiell die Überprüfung der Beratungsqualität. Allerdings hat das Vorhaben aus seiner Sicht einen entscheidenden Webfehler: Es ist nur auf die Kreditwirtschaft bezogen. „Testkäufe auf den Bankenbereich zu beschränken, ergibt keinen Sinn. Falschberatung ist nicht ausschließlich am Bankschalter zu finden“, argumentiert Schick. Die Bafin müsse dringend in die Lage gebracht werden, unabhängig von Produkt und Vertriebsweg die Einhaltung gesetzlicher Normen des Anlegerschutzes durchzusetzen.

Die Bundesregierung hat allerdings nicht vor, die Testberatungen auf gewerbliche Versicherungsvermittler oder gewerbliche Finanzanlagenvermittler auszudehnen. Diese, so das Bundesfinanzministerium gegenüber Schick, würden ja auch gar nicht der Aufsicht durch die Bafin unterliegen. Die Versicherungsvermittler als auch die Akteure des Grauen Kapitalmarktes werden von den lokalen Gewerbeämtern beaufsichtigt.

  • 14.06.2011, 14:13 UhrAnonymer Benutzer: Nachwuchs

    Böse Banker? Sind die banker nicht böse und menschenverachtend, wenn sie die 2 Klassengesellschaft mit Hilde der Frau Merkel einführen. 1. Klasse willkommen mit einem Geldeingang von min. 1000 Euro im Monat und keine Gebühren und dann der Untermensch mit weniger als 1000 Euro im Monat. Weil er zur Unterschicht gehört, muss er dafür Kontoführungsgebühren zahlen. Diese Menschenverachtung mit mit Gefängnis und Vermögenseinzug bestraft werden!

  • 14.06.2011, 10:26 UhrAnonymer Benutzer: mivo

    Ich kann es nicht mehr hören: Böse Banker aller Orts ... Hat eigentlich von den "Bankenhassern" schon jemand ein Auto gekauft? Der liebe und nur auf das Gemeinwohl bedachte Autoverkäufer verkauft sein Auto zum Selbstkostenpreis, weist natürlich vorher darauf hin, dass beim Autohaus nebenan der Einstandspreis aber noch ein paar Euro billiger ist (bei besserer Leistung) und klärt sorgsam über alle Gefahren des Autofahrens auf, natürlich differenziert nach den Bedürfnissen des Kunden (Autobahn, Landstraße, innerorts oder in indischen Metropolen), dazu hat er natürlich vorher eine eingehende Analyse der Bedarfssituation gemacht und würde nie ein Auto vorschlagen, welches nicht die Bedürfnisse des Kunden zu 100% deckt ... denn er weiß ja, wenn er nicht über alles aufklärt kommt der verdeckte Ermittler nach dem Bankenbesuch direkt bei ihm vorbei.

  • 14.06.2011, 09:23 UhrAnonymer Benutzer: Nachwuchs

    Warum geht man nicht massiv gegen die banken vor, die vorsätzlich den Kunden falsch beraten, nur weil sie Mitarbeiter Boni haben wollen? Massive Höchststrafen und Berufsverbote sind angesagt: Jeder Banker = 10 Jahresverdienste und Vermögenseinzug incl. Verwandtschaft. Jede Bank 10 Jahre vom Jahresumsatz Strafe und wir haben ehrliche Banker wieder.

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