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Überschuldung : Ein neues Konto schützt vor Pfändung

Einkünfte auf dem Girokonto können ab Januar nicht mehr vor einer Pfändung geschützt werden. Damit Schuldner im nächsten Jahr trotzdem noch ihre Miete bezahlen können, müssen sie jetzt aktiv werden.

Einkünfte auf dem Girokonto können künftig nicht mehr vor einer Pfändung geschützt werden. Quelle: dpa
Einkünfte auf dem Girokonto können künftig nicht mehr vor einer Pfändung geschützt werden. Quelle: dpa

DüsseldorfDie Änderung betrifft über sechs Millionen Erwachsene in Deutschland. So viele Menschen sind laut einer aktuellen Studie von Creditreform überschuldet. Doch auch, wer seine Schulden abstottert, muss weiterhin laufende Rechnungen begleichen – beispielsweise für Miete, Versicherungen oder Unterhaltszahlungen. Deshalb müssen Schuldner einen Teil ihres Einkommens vor einer Pfändung schützen lassen. Machen sie das nicht, muss die Bank ihre Einkünfte komplett an die Gläubiger weiterleiten.

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Bislang konnten Schuldner beim Amtsgericht einen Pfändungsschutz für einen Teil ihrer darauf einlaufenden Einkünfte beantragen. Und Empfänger von Sozialleistungen konnten innerhalb von 14 Tagen über ihr Geld verfügen. Erst danach leitete die Bank das übrige Geld an die Gläubiger weiter.

Ab dem ersten Januar 2012 bietet das normale Girokonto keinen Schutz mehr. Künftig schützt nur noch das sogenannte Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto. Damit verschuldete Verbraucher zum ersten Januar nicht plötzlich eine dicke Null auf ihrem Konto sehen, müssen sie ihr Girokonto deshalb umstellen: „Wer bereits ein gepfändetes Konto hat, muss jetzt unbedingt aktiv werden“, sagt Stefanie Laag, Finanz-Expertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wenn die Bank im Januar das Geld komplett an die Gläubiger überweist, hat der Bankkunde keinerlei Rückforderungsansprüche.“

Was Sie über das P-Konto wissen müssen

  • Was unterscheidet ein P- und Giro-Konto?

    Grundsätzlich kann ein P-Konto genauso genutzt werden wie ein Girokonto. Der Kunde kann also Überweisungen tätigen, mit Bankkarte zahlen und Geld am Bankautomaten abheben. Eine Kreditkarte oder die Möglichkeit zum Überziehen des Kontos werden die Kunden aber nicht bekommen.

  • Wie viel Geld wird geschützt?

    Der Basisschutz liegt bei 1.028,89 Euro pro Monat. Dieser Betrag erhöht sich, wenn der Kontoinhaber Unterhalt für einen Ehepartner oder Kinder zahlen muss. Für die erste Person kommen 387,22 Euro hinzu, für jede weitere 275,73 Euro. Außerdem kann das eingehende Kindergeld geschützt werden.

  • Was ändert sich bei Sozialleistungen?

    Auch Sozialleistungen werden ab 1. Januar 2012 auf dem Girokonto nicht mehr besonders geschützt. Auf dem P-Konto werden sie im Rahmen des Freibetrags wie alle anderen Einkünfte behandelt.

  • Wie bekomme ich ein P-Konto?

    Wer bereits ein Giro-Konto hat, kann dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Alternativ kann ein neues Konto gleich als P-Konto eröffnet werden - allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Zwar müssen Banken bereits bestehende Konten zu P-Konten umwandeln, sie sind aber nicht verpflichtet jedem Kunden ein Konto zur Verfügung zu stellen.

  • Wie viel kostet die Kontoumstellung?

    Banken müssen bestehende Girokonten kostenlos in P-Konten umwandeln. Die Umstellung darf maximal vier Geschäftstage dauern.

  • Können Gemeinschaftskonten umgewandelt werden?

    Wenn zwei Personen ein Gemeinschaftskonto führen und Schutz vor Pfändung brauchen, müssen beide ein eigenes P-Konto eröffnen. Hat ein Partner kein eigenes Einkommen, kann er auch ein Verfügungsrecht für das Konto des anderen bekommen.

  • Wie viel kostet die Kontoführung?

    Viele Banken verlangen für die Führung eines P-Kontos höhere Gebühren als für gewöhnliche Girokonten. Verbraucherschützer haben bereits mehrfach geklagt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es bislang aber nicht. Verbraucher sollten deshalb die Preise der Banken genau vergleichen.

  • Was passiert, wenn ich den Freibetrag nicht ausnutze?

    Schöpft der Kontoinhaber sein geschütztes Guthaben nicht aus, wird das Restguthaben auf den nächsten Monat übertragen. So können Verbraucher kleine Rücklagen bilden.

  • Kann ich mehrere P-Konten eröffnen?

    Nein, jeder darf nur ein P-Konto eröffnen. Um Missbrauch zu vermeiden, meldet die Bank die Eröffnung des Kontos an die Schufa.

Das P-Konto gibt es bereits seit Juli 2010. Seitdem konnten verschuldete Verbraucher wählen, ob sie den Pfändungsschutz für ihr Girokonto beantragen oder ein Pfändungsschutz-Konto einrichten wollten. Auf diesem Konto werden alle Einkünfte bis zu einem Betrag von monatlich 1.028,89 Euro vor den Gläubigern gesichert. Wer Unterhalt für einen Ehepartner oder Kinder zahlt, bekommt zusätzliche Freibeträge: Für die erste Person 387,22 Euro, für jede weitere 215,73 Euro. Außerdem kann das eingehende Kindergeld geschützt werden.

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