Anleger- und Verbraucherrecht

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Verbot per Gericht: Telekom muss irreführende Schreiben stoppen

Ohne einen Auftrag erhalten zu haben, verschickte der Konzern Auftragsbestätigungen. Zwei Gerichte urteilten, die Schreiben seien „unzumutbare Belästigung“. Konzernchef Obermann solle sich um die Angelegenheit kümmern.

Das Logo der Deutschen Telekom auf der Firmenzentrale in Bonn. Quelle: dapd
Das Logo der Deutschen Telekom auf der Firmenzentrale in Bonn. Quelle: dapd

BerlinZwei Gerichte haben Verbraucher vor irreführenden Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben der Deutschen Telekom AG geschützt. Ohne einen verbindlichen Auftrag der Kunden seien solche Schreiben den Urteilen zufolge unzulässig und wettbewerbswidrig, teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv), am Montag in Berlin mit. Sie hatte die Urteile vor dem Landgericht Bonn (Az. 11 O 7/12) und dem Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 199/11) erstritten.

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Im ersten Fall war ein Telekom-Kunde, der Fragen zu seiner Rechnung in einem Telekom-Shop klären wollte, zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film befragt worden. Etwa zwei Wochen später erhielt er dann eine "Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag" über das Tarifpaket "Entertainment Comfort". Doch einen solchen Auftrag hatte der Kunde nie erteilt.

Im zweiten Fall waren Verbraucher von einem Call-Center angerufen worden, um sie als Neukunden zu gewinnen. Auch wenn die Betroffenen das Angebot ablehnten, erhielten sie wenig später ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile "Ihr Wechsel zur Telekom", obwohl ein Auftrag nicht erteilt worden war.

In beiden Fällen erkannten die Richter in den ungebetenen Zuschriften eine "unzumutbare Belästigung". Der vzbv fordert Konzernchef René Obermann auf, dafür zu sorgen, dass solche Schreiben künftig nicht mehr versandt werden.

  • 12.06.2012, 11:16 Uhrgeorge.orwell

    Kann ich nur Bestätigen - das ist mir selbst zweimal mit der Telekom passiert. Der Laden ist das Letzte. Das machen die übrigens auch mit Rechnungen...

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