Auslöser des Urteils ist Rupert Scholz. Der frühere Verteidigungsminister (CDU) hatte für den 2005 pleitegegangenen Fonds "Deutscher Vermögensfonds I" geworben - sowohl in Zeitungsinterviews, als auch im Anlageprospekt des Fonds. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil die Haftung von Prominenten verschärft. Wer für eine Kapitalanlage wirbt, der muss möglicherweise Schadenersatz zahlen. Dies droht nun Rupert Scholz. Doch er ist nicht der einzige, der mit seinem bekannten Namen Anlageprodukte vertrat...