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Arbeitsrecht: Jobkrise: Wechseln oder bleiben?

In der Wirtschaftskrise kleben viele Beschäftigte an ihrem Job und schlagen selbst beste Offerten von anderen Unternehmen aus. Eine fatale Haltung, die Karrieren blockiert und in die Arbeitslosigkeit führen kann. Wann Beschäftigte trotz Krise wechseln sollten und was beim neuen Arbeitsvertrag zu beachten ist.

Zeit zu gehen: Auch in der Krise sollten Mitarbeiter lukrative Jobchancen nicht ausschlagen. Quelle: Reuters
Zeit zu gehen: Auch in der Krise sollten Mitarbeiter lukrative Jobchancen nicht ausschlagen. Quelle: Reuters

DÜSSELDORF. Die Wirtschaftskrise trifft den Arbeitsmarkt hart. Tausende verlieren in den nächsten Monaten ihren Job. "Die Situation bleibt in den nächsten anderthalb Jahren angespannt, wenngleich die Unternehmen dem Personalmarkt gegenüber selektiv geöffnet bleiben und eine komplette Abschottung wie in den Jahren 2002 und 2003 vermeiden ", sagt Tiemo Kracht, Geschäftsführer Personalberatung bei Kienbaum. Bei der Karriereplanung vieler Angestellter sorgt die Krise häufig für Stagnation.

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Wer jetzt einen sicheren Job hat, sollte ihn jetzt festhalten, so der Leitsatz vieler Mitarbeiter. Personalberater sprechen vom "Klammereffekt", wenn chancenreiche Kandidaten in Krisenzeiten selbst beste Offerten ablehnen und jahrelang in perspektivlosen Positionen ausharren.

Dabei birgt die gefühlte Sicherheit beim alten Arbeitgeber für die Karriere mehr Gefahren als ein vermeintlich riskanter Wechsel. "Wegen der Globalisierung mit ihren Veränderungsgeschwindigkeiten hat sich die Karriereplanung in den vergangenen Jahren geändert", sagt Kracht. Unternehmen könnten Mitarbeiter grundsätzlich keine sicheren Jobs mehr über einen langen Zeitraum anbieten.

Sichere Jobs gibt es nicht mehr

Eigentumsverhältnisse, Geschäftsmodell und Arbeitsstrukturen ändern sich innerhalb kurzer Zeiträume. Das berührt auch vermeintlich sicherer Jobs. Lebensläufe werden heute zwangsläufig unruhiger: Wer nicht auf dem Abstellgleis enden möchte, sollte nicht klammern sondern sich für möglichst viele Unternehmen interessant machen.

Das geht nicht ohne regelmäßige Jobwechsel. Fach- und Führungskräfte, die jahrzehntelang in einem Unternehmen ausharren gelten als unflexibel und damit schwer vermittelbar. "Die Wirtschaftskrise wirbelt die Führungsstrukturen vieler Unternehmen durcheinander", sagt Kracht. "Das schafft Luft und sorgt für gute Aufstiegschancen für Führungskräfte, auch auf den mittleren Management-Ebenen". Auch Facharbeiter können profitieren. In der Krise geschaffene Jobs gelten als relativ sicher: Wer unter Krisenvorzeichen einstellt, hat im Regelfall ein starkes Geschäftsmodell.

Wirkliche Top-Offerten sind rar. Mitarbeiter sollten sie nutzen, egal ob es eine Krise gibt oder nicht. Natürlich sollte niemand ins Blaue wechseln. Kandidaten können sich Geschäftsdaten im Internet anschauen und sich in der Branche oder bei neuen Kollegen umhören. Der neue Job sollte möglichst kein Rückschritt sein. "Die Station sollte im Lebenslauf keinen Erklärungsbedarf provozieren", sagt Kracht.

Spielraum beim Arbeitsvertrag nutzen

Besonders wichtig: Beim neuen Arbeitsvertrag müssen Wechsler aufpassen. Einmal unterzeichnet gibt es meist kein zurück mehr. Grundsätzlich sollte niemand kündigen, bevor der neue Vertrag vom neuen Arbeitgeber unterzeichnet ist. "Bei der Probezeit lassen viele Arbeitgeber mit sich reden", sagt der Berliner Rechtsanwalt Christoph Abeln. Üblich sind sechs Monate, eine Verkürzung auf drei Monate vielfach kein Problem. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt zwar erst ab dem sechsten Monat.

Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Frist während der Probezeit ist auf zwei Wochen gekürzt und selbst dann anwendbar, wenn das Fristende außerhalb der vereinbarten Probezeit liegt. Diese gesetzliche Mindestfrist kann allerdings durch Vereinbarung in einem Tarifvertrag weiter verkürzt werden. Unwirksam hingegen wäre eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag.

Wer eine kürzere Probezeit vereinbart, macht seinen Job also nicht sicherer. Trotzdem gibt es einen Vorteil: Die Kündigungsfrist verlängert sich. Wer etwa eine sechsmonatige Kündigungsfrist vereinbart hat und nach fünf Monaten rausfliegt, erhält bei verkürzter Probezeit sechs Monate Gehalt statt den sonst üblichen zwei Wochen. "Probezeiten sind im Vorstellungsgespräch häufig verhandelbar", sagt Abeln. Probanten können zusätzlich eine mögliche Kündigung vor Antritt des Jobs vertraglich ausschließen. Einige Arbeitgeber formulieren sogar Kündigungsverbotsklauseln in die Arbeitsverträge hinein, vor allem dann, wenn sie dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen sind.

Ab dem sechsten Monat gilt für alle Angestellten der gesetzliche Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt ist. Verhaltensbedingte Kündigungen sind etwa bei Spesenbetrug, notorischen Verspätungen oder rassistischen oder sexistischen Äußerungen legitim. Betriebsbedingte Kündigungen kann der Arbeitgeber beispielsweise bei starken Einbrüchen der Umsätze oder Streichungen von Hierarchieebenen aussprechen.

Mindestens ebenso wichtig wie die Probezeit ist die Definition des neuen Tätigkeitsbereichs. Wechsler müssen individuell entscheiden. "Eine möglichst genaue Festlegung sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nicht in einen ungeliebten Bereich abgeschoben werden kann", sagt Rechtsanwalt Alexander Haasler aus der Kanzlei Abeln. Änderungen können im Zweifel nur noch durch eine Änderungskündigung durchgesetzt werden. Der Nachteil: Eine sehr genau definierte Tätigkeit kann im späteren Berufsleben schneller wegfallen und damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für den Einsatzort.

Viele Tarifverträge sehen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vor, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Ist das Unternehmen an keinen Tarifvertrag gebunden, müssen entsprechende Sonderzahlungen selbst verhandelt werden. Mittlerweile werden viele Verträge aber so gestaltet, dass der Arbeitgeber über einen sogenannten "Freiwilligkeitsvorbehalt" die Zahlung jedes Jahr neu entscheiden kann. "Generell sollten Neustarter trotz aller Euphorie alle Versprechen des neuen Arbeitgebers hinterfragen und vertraglich fixieren lassen", sagt Abeln.

Neben den genannten Punkten können Neustarter auch die Gehaltszahlungen optimieren und etwa eine Gehaltsaufstockung nach der Probezeit vereinbaren. Weiterhin interessant: Ansprüche auf Boni und sonstige variable Gehaltsbestandteile sollten anteilig bereits nach der Probezeit und nicht erst mit Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Jahresende entstanden sein.

Marktwert steigern

Oberste Regel: Der Neustarter soll sich mit dem Vertrag wohl fühlen. Auch wenn der neue Job passt, muss er nicht die letzte Stufe auf der Karriereleiter sein. "Wer sich wohl fühlt, bringt überdurchschnittliche Leistungen", sagt Personalberater Kracht. Und "Exzellente Leistungen werden in der Branche wahrgenommen, der Marktwert steigt und schafft Optionen. "

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