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Arbeitsrecht: Ohne Bluttest keine Karriere

Arbeitsrechtler, Datenschützer und Unternehmen streiten über Gesundheitschecks bei Bewerbern. Denn bisher gibt es zu Bluttests weder umfassende Vorschriften noch Rechtsprechung. Unternehmer verteidigen die Checks: Sie sollen dem Schutz des Arbeitnehmers dienen und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unterstützen.

Aderlass um an den Job zu kommen: Der Arbeitgeber muss genau sagen, was er untersucht. Quelle: dpa
Aderlass um an den Job zu kommen: Der Arbeitgeber muss genau sagen, was er untersucht. Quelle: dpa

BERLIN. Zur Bewerbung reicht man normalerweise eine Mappe mit Lebenslauf und Arbeitsproben ein. Normalerweise deshalb, weil immer mehr Unternehmen dazu übergehen, auch einen Bluttest zu verlangen. Jüngste Beispiele sind der Autobauer Daimler oder die Fernsehsender NDR, WDR und BR, die eine Blutanalyse bei der neuen Einstellung von Mitarbeitern verlangen. Auch die Axel Springer AG verlangte bis 2008 teilweise Bluttests von Bewerbern, nahm aber dann Abstand davon.

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„Gesundheitschecks bei Bewerbern, die hinterher auch tatsächlich eingestellt werden sollen, sind rechtlich in Ordnung“, sagt der Bonner Professor für Arbeitsrecht, Gregor Thüsing, dem Handelsblatt. Entscheidend sei aber die Frage, wie weit diese Untersuchungen gehen dürfen.

Weder Rechtsprechung, noch umfassende Vorschriften

Bisher gibt es zu Bluttests weder umfassende Vorschriften noch Rechtsprechung, heißt es in einem Zwischenbericht der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg, die in Kürze eine Stellungnahme über die Bluttests bei Daimler herausgeben will. Die Datenschützer wollen sich dann mit Kollegen aus anderen Bundesländern abstimmen, die ebenfalls Untersuchungen bei Unternehmen eingeleitet hätten.

Unter Arbeitsrechtlern, Datenschützern und Unternehmen wird in der Zwischenzeit heftig diskutiert, welche Untersuchungsergebnisse dem Arbeitgeber bekannt sein dürfen.

Lapidarer Hinweis genügt nicht

Laut Arbeitsrechtler Thüsing reicht der lapidare Hinweis vom Betriebsarzt auf einen Bluttest nicht aus. „Der Bewerber muss aufgeklärt werden, was der Arbeitgeber genau untersuchen will“, sagt Thüsing. Doch was der Arbeitgeber wissen darf, variiert von Beruf zu Beruf enorm.

Ein Verkehrspilot müsse sich in regelmäßigen Abständen einem Gesundheitscheck unterziehen, auch mit einem Blutbild. Davon hänge die Sicherheit der Passagiere ab. Ein Röntgenarzt oder eine Sekretärin dagegen müssten einer Untersuchung etwa auf HIV nicht zustimmen. Ein Chirurg aus nachvollziehbaren Gründen dagegen schon, sagt Thüsing. Kein Patient wolle sich bei Verdacht unter das Messer legen. Warum sich Rundfunkjournalisten beim NDR allerdings einem Bluttest unterziehen müssten, leuchte ihm nicht ein, sagt Thüsing.

Grundsätzlich spreche das Gesetz von „erforderlichen“ Untersuchungen, die zulässig seien. Was das im Einzelfall heißt, zeigten die Beispiele des Piloten, Röntgenarztes und der Sekretärin. Datenschutzexperten befürchten zudem, dass auch Informationen über Schwangerschaften oder Gendefekte erlangt werden könnten.

Arbeitgeber sprechen von Fürsorgepflicht

Die Arbeitgeberseite hält dagegen die freiwilligen Bluttests etwa bei Daimler für sinnvoll: „Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – die das Bürgerliche Gesetzbuch begründet – kann durchaus Untersuchungen vor der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses umfassen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall, Peer-Michael Dick. Es heiße ja nicht, dass ein Bewerber aufgrund des Untersuchungsergebnisses, das dem Arbeitgeber ja gar nicht im Einzelnen mitgeteilt wird, nicht eingestellt wird“, sagt Dick. Vielmehr gelte es – gerade auch, wenn besondere berufliche Anforderungen an einem Arbeitsplatz zu erfüllen seien, den Bewerber und die Arbeitnehmer im Betrieb zu schützen.

Schutz vor Krankheiten

So könnten Bewerber auf Krankheiten aufmerksam gemacht werden, die ihnen selbst noch gar nicht bekannt seien; eine Einstellung könne dennoch erfolgen. Ihre Fürsorgepflicht nähmen die Unternehmen sehr ernst: „Sie können beispielsweise niemanden, der an Rotgrünblindheit leidet, als Betriebselektriker einsetzen, wenn er in dieser Tätigkeit verschiedenfarbige Stromkabel unterscheiden können muss“, sagt Dick. Auch der Norddeutsche Rundfunk verteidigt die Bluttests, die erst nach der Jobzusage, aber vor Vertragsunterzeichnung erfolgen. Bei dem Gesundheitscheck werde die künftige Tätigkeit des Mitarbeiters berücksichtigt.

NDR verteidigt Bluttests

Bei Kameraleuten etwa werde Gewicht auf das Sehvermögen gelegt, bei Tontechnikern auf die Hörfähigkeit oder bei Menschen, die auf Sendemasten steigen müssen, auf deren Höhentauglichkeit, sagt ein Sprecher. Der Bluttest könne zudem Anhaltspunkte dafür geben, ob ein Mitarbeiter die vorgesehene Wochenarbeitszeit leisten könne.

Die Rechtslage ist nach Ansicht von Datenschützer Walter Krämer aus Baden-Württemberg unklar. „Es geht um die Abwägung des Interesses des Arbeitgebers, einen gesunden Arbeitnehmer einzustellen gegen das Interesse des Arbeitnehmers an einer Anstellung, ohne viel über seine Privatsphäre preisgeben zu müssen.“ Krämer rechnet damit, dass Daimler sich freiwillig an die Empfehlungen hält. Das sei die Erfahrung aus anderen Fällen: dem illegalen Führen von Krankenlisten im Werk Bremen und der Weitergabe von Ergebnissen aus Gesprächen mit Krankheitsrückkehrern an nicht berechtigte Kollegen.

Diagnosen

Methode: Die Blutanalyse ist eine der geläufigsten Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin. Die Ärzte können bis zu 80 Einzelwerte feststellen. Dabei werden je nach Fragestellung zahlreiche Einzelwerte gemessen: Das geht von Plasmaproteinen bis hin zur Beschaffenheit verschiedener Blutzellen oder dem pH-Wert.

Unsicherheit: Die Diagnosen sind vielfältig. Oft gibt es nur indirekte Hinweise auf Erkrankungen. So führen Entzündungen zu Veränderungen der Zahl verschiedener Immunzellen im Blut. Veränderungen des Elektrolythaushalts weisen auf Stoffwechselstörungen hin. Diabetes, Nierenschwäche, HIV oder auch alkoholbedingte Leberschäden lassen sich dagegen direkt ablesen.

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  • 13.11.2009, 18:28 UhrAnonymer Benutzer: Denkerist

    @ yahel

    Natürlich, war etwas zuviel der Überspitzung. Hat sich etwas hochgeschauckelt.
    ist eben wie mit den Wessi oder dem Ossi. Die Welt ist nie schwarz oder weiß. Es besteht alles aus verschiedenen Farbtönen, und das ist o.K. so.

  • 13.11.2009, 16:40 UhrAnonymer Benutzer: yahel

    @ Denkerist (44)

    „Heute ist das im Osten anders; die Zimmer kosten nun 150€ (sind auch ein bischen saniert) ,die Angestellten bekommen 5€ die Stunde (Reinigungskräfte sind auf 400€basis) und der Chef kommt natürlich aus dem Westen.“

    Nun machen Sie mal halblang. ich kann mehrere beispiele von Hotels bringen, die fest in Händen Einheimischer sind bzw. deren Geschäftsführer Einheimischer ist. Die Hotels stellen eine Fülle Ausbildungsplätze zur Verfügung, haben eigene Unterhaltungsprogramme etc. für die Gäste, zum Teil mit hervorragendem Service. Reinigungskräfte sind heute in fast keinem Unternehmen fest angestellt. Reinigungsfirmen sorgen für Sauberkeit, selbst in öffentlichen Verwaltungen.

  • 13.11.2009, 15:34 UhrAnonymer Benutzer: Denkerist

    @ AuerKarl
    "DEN Teil der Marktwirtschaft hatten die meisten schnell kapiert (O:) "

    schnell abgeschaut; was nicht heißt das ich das gut
    finde!

    Heute ist das im Osten anders; die Zimmer kosten nun 150€ (sind auch ein bischen saniert) ,die Angestellten bekommen 5€ die Stunde (Reinigungskräfte sind auf 400€basis) und der Chef kommt natürlich aus dem Westen.

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