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Arbeitsrecht: Vermeintliche Unterschlagung rechtfertigt keine Kündigung

Auf der Suche nach Gründen für die Kündigung ungeliebter Angestellter greifen manche Arbeitgeber in die Trickkiste. Eine Kassiererin erhielt die Kündigung, weil sie Brot nicht im Müll entsorgte sondern mitnehmen wollte. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Es hätte einer Abmahnung bedurft.

Zerteiltes Brot: Eine Kündigung wegen der vermeintlichen Unterschlagung von Biomüll ist nicht rechtens. Quelle: dpa
Zerteiltes Brot: Eine Kündigung wegen der vermeintlichen Unterschlagung von Biomüll ist nicht rechtens. Quelle: dpa

HB LEIPZIG. Eine neue Entscheidung gegen so genannte Bagatellkündigungen stärkt das Recht der Angestellten. Eine Kassiererin in einem Leipziger Supermarkt ist entlassen worden, weil sie ein altes Brot nicht in die Bio-Tonne, sondern in ihre Tasche gesteckt hat. Die 44-Jährige klagte gegen den Rauswurf - und bekam jetzt vom Arbeitsgericht Leipzig recht (3 Ca 1482/10). Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, es hätte auf jeden Fall einer vorherigen Abmahnung bedurft, teilte das Gericht am Montag mit. Die Frau war seit 27 Jahren bei der Konsumgenossenschaft Leipzig angestellt.

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Einen Bezug zum „Fall Emmely“, bei dem einer Berliner Kassiererin wegen Pfandmarken gekündigt worden war, stellte das Gericht nicht her. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen gesorgt.

Die vermeintliche Unterschlagung des Brotes geschah am 15. März. Im Laufe des Tages sollte die Frau die unverkäufliche Ware in die Bio-Tonne werfen. Zum Feierabend wurde das Brot aber in ihrer Tasche entdeckt. Die 44-Jährige erklärte, sie habe es später noch entsorgen wollen. Konsum argwöhnte, sie habe es behalten wollen.

Laut Arbeitsgericht ist dieser angebliche Brot-Diebstahl kein Grund für eine Kündigung. Erstens habe das Brot für Konsum gar keinen Wert mehr gehabt. Zweitens sei die Frau jahrzehntelang im Unternehmen beschäftigt gewesen und habe sich dadurch einen Vertrauensvorschuss erarbeitet. Der habe durch das Brot in der Tasche nicht so leiden können, dass sich Konsum sofort von der Kassiererin trennen musste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall erinnert an mehrere ähnliche Kündigungen: Im März war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Einer Putzfrau aus Baden-Baden wurde gekündigt, weil sie eine Flasche Orangensaft geklaut haben soll. Der Fall wird im Oktober verhandelt. Anfang September siegte ein Computerfachmann vor einem Gericht in Hamm, dem gekündigt worden war, weil er den Akku für seinen Elektroroller im Büro aufgeladen hatte.

  • 14.09.2010, 14:48 UhrAnonymer Benutzer: Hans Friedrichs

    Wo bleibt unternehmerische Freiheit, wenn heutzutage jede Kündigung vom AG kassiert werden kann? Man ist als Unternehmer doch schon lange kein Herr mehr im eigenen Hause mehr, sondern die Angestellten sind es. Kein Wunder, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland den bach runter geht!

  • 13.09.2010, 16:08 UhrAnonymer Benutzer: Hirte

    Gefeuert gehört hier das Management wegen blöckender Unfähigkeit zur Personalführung!

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