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Arbeitsrecht: Wann Arbeitnehmer ihre kranken Kinder pflegen dürfen

Wenn die Kinder krank sind, kommen Berufstätige in Not. Was viele nicht wissen: Eltern stehen Pflegetage zu. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Rechte und Pflichten berufstätige Eltern haben.

Der Arztbesuch mit dem Kind kann zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen. Quelle: KKH
Der Arztbesuch mit dem Kind kann zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen. Quelle: KKH

BerlinDer Herbst ist da, die Grippewelle rollt. Werden kleine Kinder krank, wissen berufstätige Eltern oft nicht, wie sie die Betreuung organisieren sollen. Allein Kindergartenkinder brüten rein statistisch gesehen bis zu zehn Infekte pro Jahr aus. Was tun, wenn die Kleinen schon wieder fiebrig nach Hause kommen? Den wenigsten Eltern sei klar, welche Sonderregelungen sie abseits des Jahresurlaubs in Anspruch nehmen können, um im Job frei zu kriegen, sagt Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

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Die weit verbreitete Binsenweisheit, dass Papa oder Mama in jedem Fall zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben dürfen, Alleinerziehende 20 Tage, trifft nicht immer zu. Einheitliche Regelungen über zulässige Fehlzeiten für Beschäftigte mit Kind gibt es in Deutschland nicht, wie der Stuttgarter Fachanwalt erläutert. Dennoch können Vater oder Mutter häufig auf zwei Gesetze bauen.

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Finanziell am besten kommen Eltern weg, wenn sie sich auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Dort ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer in bestimmten Notfällen bis zu fünf Tage lang bezahlt fehlen darf. Dazu zählen beispielsweise die eigene Hochzeit, Todesfälle im engsten Familienkreis, Gerichtstermine - und auch die Erkrankung eines Kindes, wie das Bundesarbeitsgericht 1978 ausdrücklich bekräftigte.

Der Arbeitsvertrag entscheidet

Danach muss der Chef den Vater oder die Mutter eines kranken Sprösslings unter acht Jahren bis zu fünf Tage lang für die Betreuung freistellen. Er muss in dieser Zeit den Lohn weiter zahlen und darf dafür keine Gegenleistung wie etwa nachträgliche Überstunden verlangen.

Der Haken an der Sache: Der BGB-Paragraf darf im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Wer sich darauf stützen will, sollte sicherheitshalber einen Blick in seinen Vertrag werfen. „Manche Arbeitgeber zahlen aber trotzdem, weil sie den Ausschluss als unfair empfinden“, betont Arbeitsrechtler Henn. Oft habe die Personalabteilung den Vertrag auch nicht präsent und zahle das Gehalt weiter. In einigen Branchen ist eine Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes ohnehin im Tarifvertrag festgeschrieben.

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