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Arbeitsrecht: Was auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommt

Im kommenden Jahr stehen im Arbeitsrecht wichtige Gesetzesreformen an. Nicht nur im Streit um die Tarifeinheit und das Arbeitskampfrecht müssen wichtige politische Entscheidungen gefällt werden, auch in der Arbeitsnehmerüberlassung werden neue Regeln erwartet.

von Jobst-Hubertus Bauer (Gleiss Lutz)
Die Großgewerkschaft Verdi streitet für die Tarifeinheit. Quelle: DAPD
Die Großgewerkschaft Verdi streitet für die Tarifeinheit. Quelle: DAPD

STUTTGART. Auf dem Arbeitgebertag 2010 hat die Bundeskanzlerin Verständnis für die Forderung von BDA und DGB nach einer gesetzlichen Regelung des Prinzips der Tarifeinheit geäußert. Eine Entscheidung, ob und wie das Problem zu lösen sei, ist für Ende Januar 2011 angekündigt. Man darf gespannt sein, ob dem Vorschlag gefolgt wird, künftig den Grundsatz der Repräsentativität anzuwenden, wenn sich die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge im Betrieb überschneiden.

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So ungewiss die Zukunft des Tarif- und Arbeitskampfrechts ist, so gewiss wird es zu einer Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung kommen. Der "Fall Schlecker" soll zum Anlass genommen werden, "missbräuchliche" Arbeitnehmerüberlassung ab 1. Mai 2011 auszuschließen. Ein weiterer, sehr wesentlicher Brennpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung wird in den kommenden Monaten der Beschäftigtendatenschutz sein. Hierzu liegt der Gesetzentwurf vor, zu dem der Bundesrat Stellung genommen und umfangreiche "Verbesserungen" verlangt hat. Das Gesetz soll einerseits für einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sorgen, andererseits den Unternehmen aber auch die Möglichkeit geben, Straftaten und Korruption wirksam zu bekämpfen. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass diese hehren Ziele nur schwer in Einklang zu bringen sind. Die Praxis wird leider mit einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit leben müssen.

Mit Interesse wird zu beobachten sein, ob aus dem ohnehin eher dürftigen Arbeitsrechtsprogramm des Koalitionsvertrags noch der eine oder andere Punkt aufgegriffen wird. Richtig war und ist die Absicht, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nach einer Wartezeit von einem Jahr auch zuzulassen, wenn mit demselben Arbeitgeber schon früher einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Zu Zeiten der rot-grünen Regierung wäre es zu einer solchen Regelung gekommen, wenn sie nicht vorzeitige Neuwahlen betrieben hätte. Was aber Rot-Grün als vernünftig angesehen hat, sollte Schwarz-Gelb erst recht auf den Weg bringen können. Warum bisher nichts geschehen ist, ist rätselhaft.

Das Bundesarbeitsministerium hat sich offensichtlich stillschweigend vom Plan des Koalitionsvertrags verabschiedet, die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festzuschreiben und für Betriebsräte einen "Ehrenkodex" zu entwickeln. So weit, so gut. Aber es gäbe eine Menge Möglichkeiten, das Arbeitsrecht zu "modernisieren". Wenn sich der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage sieht, sollte er wenigstens für angemessene und rechtswirksame Regelungen sorgen. Eine Neuregelung der teilweise europarechtswidrigen Vorschriften des Kündigungs- und Urlaubsrechts ist längst überfällig.

Jobst-Hubertus Bauer ist Partner bei Gleiss Lutz in Stuttgart.

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