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Arbeitsrecht: Was Mitarbeiter die Pleite ihrer Firma kostet

Hunderttausende Mitarbeiter von Pleite-Firmen bangen wie die Angestellten von Schlecker um ihr Geld. Wer auf Abfindung und Gehalt verzichten muss und welche Risiken Mitarbeiter in kriselnden Unternehmen eingehen..

Ungewisse Zukunft: Schlecker ist insolvent. Quelle: Reuters
Ungewisse Zukunft: Schlecker ist insolvent. Quelle: Reuters

DüsseldorfJetzt ist es auch offiziell: Die Drogeriemarktkette Schlecker hat gestern beim Amtsgericht Ulm Insolvenz in aller Form angemeldet. Der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz entscheidet jetzt über Wohl und Wehe des Konzerns.

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Eine Insolvenz bedeutet für die Mitarbeiter eine größte Belastungsprobe. Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, müssen sie im schlimmsten Fall auf Gehälter und Abfindungen verzichten. Was die Mitarbeiter von Schlecker aktuell erleben, ist in Deutschland durchaus verbreitet. Im vergangenen Jahr gab es laut Auskunftei Creditreform rund 30.000 Unternehmensinsolvenzen, darunter Manroland, Sellner, Schlott und Teldafax. Der volkswirtschaftliche Schaden liegt laut Creditreform bei 23,3 Milliarden Euro.

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In Deutschland verloren im vergangenen Jahr 236.000 Mitarbeiter wegen einer Pleite ihrer Unternehmen ihren Job – und müssen um ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche bangen. Bisher sicher geglaubte Abfindungen können bei Insolvenzen, Outsourcing oder Übernahmen dahin schmelzen. Handelsblatt Online zeigt, welche Rechte Betroffene haben und welche Risiken Mitarbeiter in kriselnden Unternehmen eingehen.

Das Interesse der Beteiligten ist klar: Der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter möchte den Mitarbeiter möglichst günstig aus seinem Vertrag freikaufen. Der Arbeitnehmer möchte eine möglichst hohe Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Für ihn gilt als Ziel, in jeder Lage des Verfahrens die Abfindungssumme zu optimieren. "Die Abfindung wird umso höher ausfallen, je stärker die Rechtsposition des Arbeitnehmers ist", sagt der Berliner Rechtsanwalt Christoph Abeln.

Schlecker Mitarbeiter bangen um Jobs

Der vorläufige Insolvenzverwalter bei Schlecker will rasch eine Lösung finden.

Schlecker: Mitarbeiter bangen um Jobs

Wenn ein Sozialplan vereinbart wurde, ist bei einer Insolvenz immer der Zeitpunkt der Vereinbarung entscheidend. Ansprüche aus dem Sozialplan, der vor dem Insolvenzverfahren geschlossen wurde, sind ungeschützt. Sie sind sogenannte einfache Insolvenzforderungen, stehen also mit Forderungen anderer Gläubiger auf einer Stufe und sind oft wertlos.
Wird der Sozialplan innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung geschlossen, besteht partieller Schutz. Der Sozialplan kann vom Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat widerrufen werden. "Ohne Widerruf gilt die vereinbarte Abfindung", sagt Abeln.

  • 24.01.2012, 16:32 UhrAnonymer Benutzer: RFD

    Stimmt leider nicht ganz:

    Urlaubsgeld, Reisekosten, Überstunden-Vergütungen, Urlaubs-Ansprüche etc. sind grundsätzlich weg.

    Bei einem "Kleinunternehmen" (Personen-Gesellschaft) führt der "Lohnstopp" nicht automatisch zur Insolvenz. Da kommen schon mal bis zu drei Gehälter zusammen. Der Arbeitnehmer wird kaum den Insolvenz-Antrag stellen.

  • 24.01.2012, 16:10 UhrAnonymer Benutzer: huber

    Das Insolvenzgeld entspricht dem regelmäßigen Nettoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (inkl. regelmäßiger Zulagen) und wird für die letzten 3 Monaten vor der Insolvenz gezahlt. Nicht erstattet wird noch nicht gezahltes Einkommen aus anderen Zeiträumen, z.B. das Weihnachtsgeld für den Rest des Jahres, oder falls im Vorfeld mit dem schwächelnden Arbeitgeber ein "vorübergehender" Einkommensverzicht vereinbart wurde. Da kommen schnell mehrere Monatsgehälter zusammen. Diese Ansprüche sind typischerweise zu 90% - 100% weg.
    Übrigens wird die Insolvenzversicherung nicht vom Staat, sondern von den einzahlenden Unternehmen getragen.

  • 24.01.2012, 12:53 UhrAnonymer Benutzer: Insolvenzerfahrener

    Verstehe ich nicht! Zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn mehr, ist dies der Zeitpunkt an dem er spätestens die Insolvenz zu beantragen hat. Und das Arbeitsamt zahlt volle drei Monate den Lohn weiter (Insolvenzgeld). Die 1,5 Monate, die der Arbeitnehmer noch nicht erhalten hat, weil der AG nicht mehr zahlt und die 1,5 Monate, die noch vor ihm liegen. (Ausgehend davon, dass am 15. der Lohn für den Vormonat gezahlt wird.) Was geht dabei denn verloren? Außer vielleicht fiktiven "Abfindungsansprüchen", mit denen man ohnehin NIE rechnen sollte.

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