Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht: Wenn ein falsches Wort den Job kostet

Einmal dem Chef so richtig die Meinung sagen - wer wünscht sich das nicht. Doch wer sein Recht auf Meinungsäußerung allzu frei auslegt, dem drohen ernste Konsequenzen. Wie viel Offenheit ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Passiver Widerstand: Ein falsches Wort kann den Job kosten. Quelle: gms
Passiver Widerstand: Ein falsches Wort kann den Job kosten. Quelle: gms

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1676 Stunden. Diese Zeit, so Berechnungen des statistischen Bundesamtes, verbringt ein deutscher Durchschnittsarbeitnehmer mit Vollzeitjob alljährlich im Büro. Deutlich mehr, als gemeinhin für Familie, Kinder oder den Ehepartner zu Verfügung steht. Per se kein dramatischer Befund – solange die Arbeit Spaß macht. Zahlreiche Studien, darunter eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Gallup, belegen jedoch: Das Gegenteil ist häufig der Fall.

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In den vergangenen 25 Jahren ist die Zufriedenheit der Deutschen mit ihrem Job konstant gesunken. Einer der Gründe: die steigende Arbeitsbelastung, die damit einhergehende Dauergesellschaft durch Kollegen und vor allem die Unzufriedenheit mit dem eigenen Chef. 63 Prozent der Befragten leisten nur noch Dienst nach Vorschrift, jeder vierte Beschäftigte hat innerlich bereits gekündigt.

Mut wird nicht immer belohnt

Aus diesen Zahlen den Schluss zu ziehen, die deutsche Arbeitnehmerschaft bestünde ausschließlich aus Menschen, die still vor sich hin leiden, wäre allerdings verfrüht. Es gibt auch jede Menge Beschäftigte, die ihrem Unmut über echte oder vermeintliche Missstände offen Ausdruck verleihen. Sie sprechen aus, was andere kaum zu denken wagen. Ohne Risiko ist dieses Verhalten allerdings nicht.

Wer seinem Chef all zu unverblümt die Meinung sagt oder die gebotene Distanz zu Kollegen vermissen lässt, begibt sich arbeitsrechtlich auf dünnes Eis. „Die Zeiten, in denen die Rechtsprechung Arbeitnehmern im betrieblichen Alltag ein Höchstmaß an Mäßigung abverlangte, sind zwar vorbei.

Rechts-Profiteure Wer niemals um seinen Job bangen muss

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Arbeitnehmer geben ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr an den Werktoren ab“, erläutert Alexius Leuchten, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Beiten Burkhardt in München. Dennoch empfehle es sich, im betrieblichen – wie auch im privaten - Umfeld gewisse Umgangsformen einzuhalten. „Tun Beschäftigte das nicht, riskieren sie im Extremfall sogar eine außerordentliche Kündigung“, so Leuchten.

Bleibt nur die Frage: Wann verletzt ein Arbeitnehmer mit all zu großer Offenheit seine arbeitsvertraglichen Pflichten? Wie viel Meinungsfreiheit verträgt das Arbeitsverhältnis? Und welche Konsequenzen drohen, wenn die Grenzen des guten Geschmacks einmal überschritten werden?
Ein Überblick von Handelsblatt Online zeigt, was sich Mitarbeiter erlauben dürfen und was nicht.

  • 15.05.2012, 11:02 UhrHH_Köln

    Da erinnere ich mich doch gerne wieder an den Spruch "Alle Menschen sind gleich - manche sind gleicher !".

    Oder wie ist es sonst zu erklären, daß der ehem. Bundesaußenminister Joschka Fischer im Bundestag den damaligen Bundestagspräsident mit den Worten "Mit Verlaub, Herr Präsident. Sie sind ein Arschloch" ungestraft ansprechen konnte ?

  • 14.05.2012, 19:22 UhrMaxwell

    Recht haben und Recht bekommen ist bei uns leider nicht im Einklang zu bringen.War selbst mehr als zehn Jahre leitend tätig dabei galt und gilt die Devise "Mund halten und Nicken".Irgendwann wurde es richtig Dreckig.Vor der ganzen Crew niedergemacht zu werden. Doch meine Meinung habe ich dem Alten trotzdem vor der Mannschaft vor die Nase geworfen.Danach habe ich mich Selbständig gemacht das Erlebnis war einschneidend.Wenn ich heute diese Kriecher in der Firma sehe habe ich noch nicht einmal Mitleid.Den Alten würde ich als Cholerisch und Altnazi bezeichnen ne wirklich üble Mischung.Mehr als zehn Jahre bin ich selbständig tätig und könnte mir niemals mehr eine Abhängige Beschäftigung vorstellen.Es weht ein sehr "Rauer Wind".

  • 14.05.2012, 16:50 Uhrusafan

    Alles schön und gut, das eine oder andere Urteil mag ja gerechtfertigt sein, aber soll ein Arbeitnehmer machen, wenn er ständig von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und ihm nicht mal der BR hilft. Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt bin ich im Recht nur leider bekomme ich es nicht da ich mir ansonsten meine Papiere holen kann. Leider ist es als Frau und über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sowie über 50 nicht so einfach einen neuen Job zu bekommen. Es nützt also alles Wissen nicht wenn Recht haben und Recht bekommen noch heute in vielen Unternehmen zwei Paar Schuhe sind.

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