
HB ERFURT. Millionen Arbeitnehmer atmen nach dieser Entscheidung auf. Das Bundesarbeitsgericht hat die sogenannte Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege, hieß es zur Begründung der Entscheidung des Zweiten Senats (BAG 2 AZR 541/09). Demnach muss die 52-jährige Berlinerin wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin hatten ihre Kündigungsschutzklage zuvor abgewiesen.
Die unter dem Pseudonym „Emmely“ bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. war nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden. Der Filialleiter hatte ihr zwei nicht zuzuordnende Leergutbons mit Datum 12. Januar 2008 gegeben, damit sie verbucht würden, wenn sich der Besitzer melden würde.
Zehn Tage später löste sie zwei Bons mit demselben Datum im Wert von 82 und 48 Cent beim Einkaufen ein. Nach deren Herkunft befragt, erklärte sie, sowohl ihre Töchter hätten Zugang zu ihrem Portemonnaie als auch eine Kollegin. Der Arbeitgeber kündigte ihr am 22. Februar 2008 fristlos.
Die Kassiererin argumentierte vor den Arbeitsgerichten, sie habe jedenfalls nicht wissentlich Bons eingelöst, die ihr nicht zugestanden hätten. Der Arbeitgeber hätte es nach ihrer Auffassung bei einer Abmahnung bewenden lassen können. Dieser begründete die Entlassung damit, dass sie schwerwiegend gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe.
Es ist einfach nicht zu glauben, dass "ein bisschen Klauen" jetzt in Deutschland höchstrichterlich erlaubt ist
Der Diebstahl war übrigens nachgewiesen (!), wie das Landesarbeitsgericht nach einer ellenlangen beweisaufnahme feststellte und das bundesarbeitsgericht nicht in Zweifel gezogen hat, vg. dessen Pressemitteilung 42/10. Danach ist übrigens auch Lügen und das wissentlich falsche Anschwärzen von Kollegen kein außerordentlicher Kündigungsgrund mehr, solange nicht einschlägige und frische Abmahnungen vorliegen (über die man aber auch in drei instanzen mit besten Aussichten prozessieren kann).
Konsequenz:
besser in Hongkong (büro) oder Shenzen (Produktion) arbeiten lassen, da gibt's noch den Kapitalismus.
@denkerist
ich halte den Eigentumsbegriff für einen grundlegenden.
Es ist leide in den Jahren immer mehr ein "Kavaliersdelikt" geworden, so kleine Dinge "mitgehen zu lassen", "die der Firma ja gar nicht weh tun" oder "die eh' weggeschmissen werden".
Das mag sein, daß dieser "Schwund" wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt, aber die gleichen Leute, die da was mitgehen lassen, legen die Eigentumsbegriff für sich selber meistens recht eng aus. Spätestens dann, wenn der Lohn weniger wird, oder ein Fremder auf das eigene Grundstück pinkelt, jemand "auf meinem Stuhl" sitzt oder ein Kratzerchen in den Autolack zu sehen ist, oder, oder .....
Wo ist da die Grenze ? "Stell' Dich nicht so an" ist sehr stark blickwinkelabhängig und ich beobachte seit 40 Jahren (berufsleben), daß dieser Eigentumsbegriff immer mehr an beachtung verliert.
irgendwann kommen dann die ersten Reaktionen und prompt empören sich alle über eine Forderung nach Einhaltung unserer allgemein anerkannten Werte.
Klar, die Reaktion der Firma war schlicht und einfach dämlich, das Problem Hätte man anders und sozialverträglicher lösen können.





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