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Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen: Handwerker helfen Steuern sparen

Die Große Koalition zeigt sich großzügig: Privatleute, die Putzfrau, Kindermädchen oder Handwerker legal beschäftigen, können dies bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Nach dem Ökosteuer-Nachlass für energieintensive Industrien ist die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen die zweitgrößte Steuersubvention. Nach dem Willen von Union und SPD soll sie noch größer werden.

Egal ob Kindermädchen, Putzfrau oder Handwerker: Der Staat subventioniert haushaltsnahe Dienstleistungen in diesem Jahr mit 3,3 Mrd. Euro. Foto: Jens Büttner/lmv
Egal ob Kindermädchen, Putzfrau oder Handwerker: Der Staat subventioniert haushaltsnahe Dienstleistungen in diesem Jahr mit 3,3 Mrd. Euro. Foto: Jens Büttner/lmv

BERLIN. Mit Schätzungsweise 3,3 Mrd. Euro subventioniert der deutsche Staat in diesem Jahr bezahlte Arbeit in Privathaushalten. Zwei Drittel dieses Betrages entfallen dabei auf die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Rechnungen. Das geht aus einem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts (Fifo) und des ZEW im Auftrag von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Die Große Koalition plant, den Steuerbonus noch in diesem Jahr für alle Dienste zu vereinheitlichen und ihn dabei weiter aufzustocken.

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Die Gutachter ziehen eine eher skeptische Bilanz der neuen Subvention: So sei die Zahl legaler Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten zwar gestiegen. Der Preis, den der Fiskus für die Umwandlung von Schwarzarbeit zahlen müsse, sei aber sehr hoch. Im Bereich der Handwerker, für die der Steuerbonus erst 2006 eingeführt wurde, sei es für ein abschließendes Urteil noch zu früh – erhebliche Mitnahmeeffekte seien aber wahrscheinlich. Außerdem seien die Preise für Handwerksarbeiten stark gestiegen.



Nach Angaben eines Sprechers will Steinbrück daher die Förderung möglichst nur vereinheitlichen und den Ausbau, den sowohl Union wie SPD planen, verhindern. Steinbrück will dem Kabinett voraussichtlich im Oktober einen eher skeptischen Bericht zum Steuerbonus vorlegen. Das Handwerk hält die Kritik des Gutachtens allerdings für nicht berechtigt.

In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (Union) und Peter Struck (SPD) schreibt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Handwerksverbandes ZDH, dass die Gutachter ihre eigenen Befunde einseitig interpretierten: So sei das Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schattenwirtschaft im Bauhandwerk seit 2006 zurückgegangen sei. „Wenn aber bisher schwarz beauftragte Handwerkerleistungen nunmehr weiß vergeben werden, ist es nicht sachgerecht, von Mitnahmeeffekten zu sprechen“, schreibt Schleyer.



Der Staat bekomme neue Einnahmen aus Mehrwertsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem flössen Beiträge an die Sozialkassen. Der Einnahmeausfall durch den Steuerbonus werde so mehr als ausgeglichen. Schleyer verwies außerdem darauf, dass die Gutachter den direkten Einkommensteuerzuschuss für zielgenauer halten als zum Beispiel einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, den Frankreich im Dienstleistungssektor zur Beschäftigungsförderung einsetzt.

Der Handwerksverband bezweifelt zudem die Höhe der Steuerausfälle: In Nordrhein-Westfalen sei es 2006 nur zur Hälfte des erwarteten Steuerausfalls gekommen. Die Bundesregierung kalkuliert mit jährlichen Steuerausfällen von 1,1 Mrd. Euro durch die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Es gebe daher noch Spielraum, den Steuerbonus auszubauen, so Schleyer. In beiden Koalitionsfraktionen überwiegen zur Zeit die Unterstützer eines höheren Bonus’. Die Union will generell Privathaushalte gewerblichen Arbeitgebern gleich stellen, die sämtliche Lohnkosten absetzen können. Vergibt ein Privathaushalt Aufträge, soll er nach dem Wunsch der Union zwei Drittel der Kosten, maximal 4 000 Euro, absetzen können.

Die SPD ist weniger großzügig. Sie will sich für alle Dienstleistungen an der heute großzügigsten Förderung, bei den Pflegeleistungen, orientieren, sagte ein Mitarbeiter von Fraktionsvize Joachim Poß. Das Handwerk hofft auf einen positiven Effekt durch die Rückkehr von Franz Müntefering an die SPD-Parteispitze: Der hatte sich dafür ausgesprochen, jährlich ein Viertel von Kosten bis 10 000 Euro steuerlich anzuerkennen.

Förderwirrwarr

Seit 2003 haben die Bundesregierungen begonnen, bezahlte Arbeit in Privathaushalten steuerlich zu fördern. Es gibt für unterschiedliche Tätigkeiten aber unterschiedliche Grenzen. Diese will die Koalition vereinheitlichen. Heute können Privatleute für einen Minijob zehn Prozent der Kosten, maximal 510 Euro im Jahr absetzen. Die Kosten für normal Angestellte können zu 12 Prozent, maximal 2 400 Euro, abgesetzt werden. Für Dienstleistungsagenturen und Handwerker lauten die Grenzen 20 Prozent der Arbeitskosten und 600 Euro, bei der Pflege sind es 20 Prozent und 1 200 Euro.

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