
BerlinWegen des seit Monaten andauernden Bund-Länder-Streits über das Jahressteuergesetz 2013 gehen dem Staat weiterhin Millioneneinnahmen verloren. Da die Pläne nach mehrfach gescheiterten Vermittlungsversuchen noch nicht abschließend geklärt sind, können Top-Verdiener mit Goldgeschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus nach wie vor austricksen und so massiv Steuern sparen. Das ergibt sich aus einer am Freitag in Berlin bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Danach kann das Steuersparmodell nicht rückwirkend geschlossen werden, wie es die Länder teils fordern.
Eigentlich wollten Bund und Länder die Steuertricks rasch unterbinden – denn der Schaden für den Staat summiert sich nach Expertenangaben auf jährlich 700 Millionen Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wollte die Koalition dem Steuersparmodell einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung spricht von „Steuermindereinnahmen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich“. Statistische Daten gebe es nicht. Auch könne nicht gesagt werden, wie viel Geld der Staat durch die Verzögerung verliere.
Als Steueroasen werden Länder bezeichnet, die keine oder nur sehr niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben - und Anlegern Anonymität und Diskretion versprechen. Besonders für Anleger, die in ihrem Heimatland höhere Steuersätze zahlen müssten, sind Steueroasen attraktiv. Die Staaten sind oft klein und wohlhabend, werden meist von stabilen Regierungen geführt und bemühen sich häufig um Investitionen aus dem Ausland. Außerdem garantieren sie Rechtssicherheit und wahren das Bankengeheimnis.
Den jüngsten Enthüllungen zufolge geht es vielfach um autonome Inselstaaten, weshalb häufig von „Offshore-Leaks“ die Rede ist. Betroffen sein sollen etwa die Britischen Jungferninseln und Kaimaninseln in der Karibik, im Südpazifik die Cookinseln und Samoa, die im Indischen Ozean gelegenen Seychellen und das zu Malaysia gehörende Eiland Labuan sowie Hongkong, Singapur und Panama. Aber auch auf dem Festland, etwa in Luxemburg, sollen die Beschuldigten ihr Geld den Recherchen zufolge versteckt haben.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Geschäfte ist Verschwiegenheit. Viele Steueroasen werben im Internet mit dieser Diskretion und locken so Anleger an, die ihr Kapital vor dem heimischen Fiskus verstecken wollen. Sie gründen oder kaufen für ihre Auslandsgeschäfte beispielsweise Tochterunternehmen, deren Gewinne im Niedrigsteuerland gehalten und wieder investiert werden. Oft erschweren komplexe Unternehmensgliederungen den Behörden die Ermittlungen.
Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) umfasst das weltweite Hinterziehungsvolumen allein für deutsche Steuerhinterzieher rund 400 Milliarden Euro. Hiervon dürften laut DStG allein 150 Milliarden Euro auf die Schweiz entfallen. Nach einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie verstecken Superreiche weltweit mindestens 21 Billionen US-Dollar (17 Billionen Euro) in Steueroasen, um dem Fiskus zu entgehen.
Nicht alle Methoden, die deutschen Steuerbehörden zu umgehen, sind illegal. Wer etwa seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann privates Einkommen in ein ausländisches Niedrigsteuerland verlagern, ohne sich strafbar zu machen. Strafbar macht sich aber, wer dem Finanzamt seine Geldanlagen in Überseegebieten verschweigt, seinen Wohnsitz aber in Deutschland hat und dort auch sein Einkommen versteuern müsste. International tätige Konzerne können ihre Gewinne durchaus legal auf die Tochterunternehmen verteilen, so dass ein möglichst geringes Steueraufkommen anfällt.
Mangels verbindlicher internationaler Abkommen fällt es den Strafverfolgern schwer, den illegalen Geschäften auf die Spur zu kommen. Auskünfte zu Banken oder den Eigentumsverhältnissen an Gesellschaften können ihnen verwehrt werden. Zwar hat die Wirtschaftsorganisation OECD einen internationalen Steuerstandard festgeschrieben, der vor allem den Austausch von Informationen über mögliche Betrüger umfasst. Diese Regeln werden aber nicht immer von allen Ländern eingehalten. Zudem müsste die Zahl der Betriebsprüfer nach Angaben der DStG in Deutschland um 10 bis 20 Prozent erhöht werden, um Einkommensmillionäre ausreichend zu prüfen.
Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 das Gesetz beschlossen. Goldkäufe hätten von diesem Datum an keine Steuerersparnis mehr bewirkt. Der Bundesrat stimmte dem Paket wegen Differenzen in anderen Punkten – etwa die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten – aber nicht zu.
Im Vermittlungsausschuss gab es ebenfalls keine Einigung. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin die geplante Neuregelung gegen die „Goldfinger“ in das „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ aufgenommen. Auch dies landete aber im Vermittlungsausschuss.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, teilte auf eine neue Anfrage der Linken mit, dass eine Anwendung der Neuregelung ab dem Bundestagsbeschluss am 25. Oktober 2012 eine echte Rückwirkung darstellen würde: „Eine echte Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unzulässig.“
Nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums wurden solche Steuersparmodelle vor allem in Bayern, Hessen und Niedersachsen genutzt. Die Landesfinanzbehörden hätten für das Jahr 2011 jeweils 24 Fälle genannt. Aber auch in Nordrhein-Westfalen seien 22 Fälle gemeldet worden, in Baden-Württemberg 10. Auf Rheinland-Pfalz und Thüringen entfielen vier beziehungsweise zwei Fälle, in Sachsen wurde einmal das Modell festgestellt. Sechs Bundesländer machten dem Ministeriumsschreiben zufolge gar keine Angaben.

Eine EU dass gar keine EU ist !
Bereits bei Edelmetalle wie etwa Silber, Gold und Platin kann man in Europa MILLIONEN VON EURO MACHEN aber dieses an die EU-Steuerämter vorbei.
Gerade bei Edelmetalle kann man in der EU zweierlei Maßstäbe entdecken.
Es beginnt bei dem Einfuhr in Deutschland der 20 US-Dollar Goldmünze...diese Einfuhr ist STEUERFREI !
Bei jede andere Münzen muss aber der Einkäufer im Ausland 19% MWST bezahlen, WARUM SOLCHE UNTERSCHIEDE ?
Platin Kunden die sich Platin in Barren oder Münzen kaufen ...bezahlen in Deutschland die 19% MWST ...aber kauft der Kunde dieses Platin etwa bei einem sehr bekannten Versteigerungshaus dann bezahlt weder der Verkäufer noch der Käufer diese besagte 19% MWST...gleichzeitig bei diesem Bekannten Versteigerungshaus bezahlt aber sehr Wohl der Verkäufer von Alkohol oder auch Kaffee sehr Wohl steuern.
Bereits mit solche Widersprüche kann man erkennen wie ungerecht die Deutsche Steuern entstehen.
Dabei gehört in der Gesamte EU eine zumindest Edelmetall-Steuer EINHEITLICH GEMACHT...und dabei muss gelten:
WER EDELMETALLE...IN EGAL WELCHE FORM...VERKAUFT ( hier auch bei Versteigerungshäuser )müsste zumindest die 19% MWST an dem Finanzamt des jeweiligen Wohnsitzes des Verkäufers abführen.
Und auch bei Goldbarren oder die 20 US-Dollar Goldmünzen gehören die 19% MWST erhoben.
In Zeiten wo man für die Zukunft mit einem Preisanstieg vom Goldpreis bis hin zu 2500 EURO pro Feinunze auszugehen hat ( der Inflationssteigerung durch weltweites gelddrucken werden alleine diese 2500 EURO pro Feinunze ergeben )da sollten sich die EU-Politiker sich endlich einig werden EINEN EINHEITLICHEN EDELMETALLSTEUER-SATZ IN DER GESAMTE EU EINZUFÜHREN !
Die Edelmetall-Ankäufer die sich momentan in Europa bedienen müssten auch einen vom Verkäufer einzubehaltender Steuersatz einbehalten und dieses an dem örtlichen Finanzämter abführen müssen...DADURCH HÄTTE MAN DANN AUCH EINE ÜBERSICHT DARÜBER WIE VIELE MENGEN EDELMETALLE DAS EU-KONTINENT VERLASSEN.






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