Steuern

Wohin jetzt mit den Millionen?

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„Pokern kann ich nicht empfehlen“

Ist denn die Gefahr erwischt zu werden sehr groß?
Wie man es nimmt: Natürlich ist durch den Ankauf von gestohlen Bankdaten durch die deutschen Behörden eine Entdeckungsgefahr neuer Qualität entstanden. Wer sich für diese „Hehlereitätigkeit“ des Staates begeistert muss allerdings auch sehen, dass die deutsche Finanzverwaltung nicht ansatzweise in der Lage wäre, alle Steuerhinterzieher zu verfolgen, selbst wenn sie die Namen aller Steuersünder auf CDs kaufen könnte. Die Finanzbehörden verfügen nicht ansatzweise über die Ressourcen, um diese Fälle ohne eine Selbstanzeige der betroffenen Steuerpflichtigen aufzuarbeiten.


Also könnte ich doch pokern?
Das kann ich nicht empfehlen, erst recht nicht bei einem Betrag von mehreren Millionen. Sie wissen ja nicht, ob es Sie über die CDs nicht doch erwischt. Und ein paar hunderttausend Euro kann man sicher bar ausgeben. Doch gerade bei Millionenbeträgen, die als solide Altersvorsorge gedacht waren, ist es wichtig, das Geld nachhaltig und legal anlegen zu können.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

  • Keine Pflicht zur Steuererklärung

    Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...

  • Nebeneinkünfte

    - wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.

  • Mehrere Arbeitgeber

    - der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.

  • Gesamtbetrag der Einkünfte über 8.004 Euro

    - keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente über 8.004 Euro im Jahr liegt.

  • Lohnersatzleistungen

    - Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.

  • Freibetrag eingetragen

    - auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über10.200 Euro liegt (19.400 Euro für zusammen veranlagte  Ehegatten)

  • Ehegatte in Steuerklasse V oder VI

    - der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.

  • Besteuerung nach Faktorverfahren

    - der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.

  • Sonstige Bezüge nicht einbezogen

    - der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.

  • Scheidung

    - der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.

  • Verlustvortrag

    - zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.


Herr Wulf, das wäre nun die Stelle, an der sich der Mandant entscheiden muss. Wie fallen solche Entscheidungen aus?
Nach meiner Erfahrung entscheiden sich die allermeisten für die Selbstanzeige. Das bietet einfach viele Vorteile und gibt Sicherheit. Schließlich handelt es sich vielfach um Fälle, in denen Familien schon in den 60er- und 70er-Jahren Geld in die Schweiz oder nach Österreich geschafft haben, weil sie Angst hatten, wie sich die Wirtschaft hier in Deutschland entwickeln würde oder Ähnliches. Die steuerliche Belastung durch die Nacherklärung ist dann moderat. Fälle mit Schwarzgeld in dem Sinne, dass der Aufbau des Vermögens heute noch nachversteuert werden müsste, sind eher die Ausnahme. Allerdings sind dann die Nachzahlungen deutlich höher, weshalb solche Mandanten eher vor einer Selbstanzeige zurückschrecken.


Bemerken Sie denn einen steigenden Beratungsbedarf?
Wegen immer neuer Steuer-CDs und neuer Abkommen ist die Nachfrage schon seit einigen Jahren hoch. Eine spontane Zunahme wegen der Diskussion um Österreich sehe ich noch nicht, aber das mag noch kommen.


Herr Wulf, vielen Dank für das Interview.

Martin Wulf ist Fachanwalt für Steuerrecht bei der Berliner Kanzlei Streck, Mack, Schwedhelm und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

  • 28.05.2013, 15:44 UhrManilensis

    Mit den USA funktioniert der steuerliche Auskunftsaustausch problemlos. Es sitzt sogar ein deutscher Verbindungsbeamter beim amerik. IRS, umgekehrt ebenso in US-Beamter in Berlin.

    Die USA haben bereits in den 70'iger Jahren im Rahmen des automatisierten Verfahrens Kontrollmitteilungen (z.B. über den Bezug von Belegschaftsaktien von US-Gesellschaften, die in D. Niederlassungen hatten) nach D. geschickt. Noch nicht einmal mit allen EU-Ländern läuft der Informationsaustausch so gut wie mit den USA.

  • 28.05.2013, 14:57 UhrGloomy74

    Die USA ist die größte legale Steueroase. Mein Tip: Eröffne eine Trust Company in Delaware und Du bist sicher. Die USA werden auch noch in 100 Jahren keine Informationen nach Europa senden. Mexico versucht das vergeblich seit Jahren.

  • 28.05.2013, 14:35 Uhrbirgit

    .......das ist doch nicht schwierig! Wie vor 100 o. 200 Jahren unters Kopfkissen, unter die Matratze und abwarten. Es wird sich dann irgendwie wieder ein Weg finden lassen, das Geld mit Gewinn anzulegen. Also, kein Kopfzerbrechen, Ruhe bewaren Kommt Zeit kommt Rat

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