
DüsseldorfDeutsche Kunden konnten bislang sicher sein, dass ihr Geld bei der österreichischen Bank anonym verwahrt wird. Das Land erhebt zwar eine Quellensteuer von 35 Prozent, doch die lässt sich Experten zufolge vergleichsweise einfach umgehen. Auf Anlagen beispielsweise, die über eine ausländische Gesellschaft oder einen anderen Treuhänder gehalten werden, muss sie nicht gezahlt werden. Doch jetzt will auch Österreich das Bankgeheimnis aufweichen und künftig beispielsweise Kontodaten deutscher Kunden automatisch an die deutschen Steuerbehörden übermitteln. Was können Bankkunden jetzt tun? Ein Gespräch mit Martin Wulf, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Wulf, nehmen wir einmal an, ich komme als Mandantin zu Ihnen: Ich habe ein Bankkonto mit fünf Millionen Euro in Österreich, wegen der neuesten Vereinbarungen zum Informationsaustausch bin ich sehr besorgt: Wie bringe ich mein Geld in Sicherheit?
Theoretisch haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bringen Ihr Geld woanders hin oder Sie machen sich steuerehrlich. Meines Erachtens spricht bei dieser Summe viel für die zweite Wahl.
Kann ich das Konto nicht einfach auflösen, das Geld in einen Koffer packen und mit nach Hause nehmen?
Für Barauszahlungen gibt es keine Meldepflicht. Und im Fall von Österreich ist der Transport tatsächlich einfacher als etwa in der Schweiz. Wenn Sie mit dem Auto über die Grenze wollen, haben Sie normalerweise freie Fahrt. Innerhalb der EU müssen ein- und ausgeführte Geldbeträge auch nicht beim Zoll gemeldet werden. Insofern würden Sie sich also beim Grenzübertritt zumindest keinen weiteren Sanktionen aussetzen.
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Prima, in Österreich war ich schon oft mit dem Auto, was soll da schief gehen?
Es fängt schon mit ganz banalen Sicherheitsbedenken an. Überlegen Sie mal, Sie haben auf dem Rückweg einen Autounfall. Dann könnten die Geldkoffer ganz schnell verloren sein.
Ich fahre vorsichtig und passe gut auf, ich bringe mein Geld in Sicherheit und lege es dann in einen Safe oder ein Schließfach bei der Bank.
Das könnten Sie tun, die Frage ist aber: Was haben Sie dann von dem Geld? Sie können es nicht sinnvoll nutzen. Um es verzinslich anzulegen, müssten Sie es auf ein Konto einzahlen, aber das geht nicht, denn große Bareinzahlungen müssen durch die Banken geprüft werden. Zudem würde der sprunghafte Anstieg Ihres inländischen Anlagevermögens sehr wahrscheinlich Fragen des Finanzamts auslösen. Eine Anlage bei einer deutschen Bank scheidet also aus, festverzinsliche Papiere können sie ebenso vergessen wie Aktien, denn solche Anlagen bekommen Sie schließlich nicht irgendwo an einer Theke.

Könnte ich davon nicht ein Haus für mich oder meine Kinder kaufen?
Wer ein Haus kauft, kann dem Verkäufer nicht einfach das Geld in die Hand drücken und einziehen. Bei einem Immobilienkauf muss ein Notar eingeschaltet werden, dieser meldet den Vorgang dem Finanzamt, schon wegen der Grunderwerbsteuer. Auch ein Immobilienerwerb löst also unkalkulierbare Risiken aus.
Aber fünf Millionen Euro im Safe sind doch besser als eine kleine Summe auf einem Konto oder Depot. Und viele Sachen kann ich auch bar bezahlen.
Fünf Millionen Euro nach und nach für Einkäufe im Supermarkt auszugeben, ist keine gute Idee. Eine sinnvolle Vermögensnutzung sieht anders aus. Auch Kleider und Hemden haben Sie irgendwann genug und wenn Sie teuren Schmuck bar bezahlen, muss der Juwelier die Barzahlung wiederum prüfen und gegebenenfalls an die Behörden melden.
Wie wäre es dann mit einer Schenkung? Ich könnte das Geld an meine Kinder und Enkel verteilen?
Das würde das Problem nur verschieben, denn die Beschenkten müssten Schenkungssteuer zahlen und hierfür eine Steuererklärung abgeben. Geben Sie ihnen das Geld einfach so und erklären die Beschenkten nichts, so werden sie auch zu Steuerhinterziehern. Wird die Schenkung hingegen offiziell mit einem Schenkungsvertrag besiegelt, steht dort ihr Name drin. Und dann ist es für das Finanzamt ein Leichtes, bei Ihnen nachzufragen, woher das Geld kommt.
Als Steueroasen werden Länder bezeichnet, die keine oder nur sehr niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben - und Anlegern Anonymität und Diskretion versprechen. Besonders für Anleger, die in ihrem Heimatland höhere Steuersätze zahlen müssten, sind Steueroasen attraktiv. Die Staaten sind oft klein und wohlhabend, werden meist von stabilen Regierungen geführt und bemühen sich häufig um Investitionen aus dem Ausland. Außerdem garantieren sie Rechtssicherheit und wahren das Bankengeheimnis.
Den jüngsten Enthüllungen zufolge geht es vielfach um autonome Inselstaaten, weshalb häufig von „Offshore-Leaks“ die Rede ist. Betroffen sein sollen etwa die Britischen Jungferninseln und Kaimaninseln in der Karibik, im Südpazifik die Cookinseln und Samoa, die im Indischen Ozean gelegenen Seychellen und das zu Malaysia gehörende Eiland Labuan sowie Hongkong, Singapur und Panama. Aber auch auf dem Festland, etwa in Luxemburg, sollen die Beschuldigten ihr Geld den Recherchen zufolge versteckt haben.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Geschäfte ist Verschwiegenheit. Viele Steueroasen werben im Internet mit dieser Diskretion und locken so Anleger an, die ihr Kapital vor dem heimischen Fiskus verstecken wollen. Sie gründen oder kaufen für ihre Auslandsgeschäfte beispielsweise Tochterunternehmen, deren Gewinne im Niedrigsteuerland gehalten und wieder investiert werden. Oft erschweren komplexe Unternehmensgliederungen den Behörden die Ermittlungen.
Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) umfasst das weltweite Hinterziehungsvolumen allein für deutsche Steuerhinterzieher rund 400 Milliarden Euro. Hiervon dürften laut DStG allein 150 Milliarden Euro auf die Schweiz entfallen. Nach einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie verstecken Superreiche weltweit mindestens 21 Billionen US-Dollar (17 Billionen Euro) in Steueroasen, um dem Fiskus zu entgehen.
Nicht alle Methoden, die deutschen Steuerbehörden zu umgehen, sind illegal. Wer etwa seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann privates Einkommen in ein ausländisches Niedrigsteuerland verlagern, ohne sich strafbar zu machen. Strafbar macht sich aber, wer dem Finanzamt seine Geldanlagen in Überseegebieten verschweigt, seinen Wohnsitz aber in Deutschland hat und dort auch sein Einkommen versteuern müsste. International tätige Konzerne können ihre Gewinne durchaus legal auf die Tochterunternehmen verteilen, so dass ein möglichst geringes Steueraufkommen anfällt.
Mangels verbindlicher internationaler Abkommen fällt es den Strafverfolgern schwer, den illegalen Geschäften auf die Spur zu kommen. Auskünfte zu Banken oder den Eigentumsverhältnissen an Gesellschaften können ihnen verwehrt werden. Zwar hat die Wirtschaftsorganisation OECD einen internationalen Steuerstandard festgeschrieben, der vor allem den Austausch von Informationen über mögliche Betrüger umfasst. Diese Regeln werden aber nicht immer von allen Ländern eingehalten. Zudem müsste die Zahl der Betriebsprüfer nach Angaben der DStG in Deutschland um 10 bis 20 Prozent erhöht werden, um Einkommensmillionäre ausreichend zu prüfen.
Also gut, aber könnte ich das Geld dann nicht einfach in ein anderes Land bringen?
Es geht hier ja um Ihre Ersparnisse, die Sie für schlechte Zeiten zurückgelegt haben. Und Sie möchten das Geld wohl nicht sofort verprassen. Rein theoretisch könnten Sie das Geld natürlich in ein anderes Land transferieren.
Wohin denn? In die Schweiz?
Die Schweizer Banken nehmen inzwischen keine großen Bargeldbeträge mehr an, das ist Teil ihrer Weißgeldstrategie. Sie müssten also etwas weiter weggehen.
In die Karibik oder nach Singapur?
Zum Beispiel. Mit diesen sogenannten Steueroasen gibt es aktuell noch keinen automatischen Informationsaustausch. Auch mag es sein, dass Sie ein Land finden, in dem Banken noch größere Bargeldbeträge einfach so entgegennehmen, wenn Sie es nicht überweisen wollen. Allerdings ist das Geld dann so weit weg, dass Sie kaum noch Kontrolle darüber haben. Und wenn Sie vor Ort nach Ihrem Konto fragen, kann es passieren, dass man Sie gar nicht kennt und das Geld verschwunden ist.
Das klingt riskant, aber vor den Steuerbehörden wäre mein Geld dort immerhin sicher?
Aktuell weiß niemand, wie lange das so bleibt. In den vergangenen Jahren wurde eine Steueroase nach der anderen ausgetrocknet. Die EU und die USA machen großen Druck auf die verbliebenen Staaten, die noch Steuerschlupflöcher bieten, und setzen immer öfter den automatischen Informationsaustausch zwischen Banken und nationalen Steuerbehörden durch. Es kann also passieren, dass Ihr Vermögen bald auch in dem anderen Land nicht mehr anonym ist.
Also doch die Selbstanzeige? Aber droht mir dann nicht das Gefängnis?
Die Selbstanzeige ist die sicherste Möglichkeit. Eine Gefängnisstrafe und jede andere Sanktion scheidet aus, wenn die Selbstanzeige gut vorbereitet ist und sachkundig begleitet wird. Im Übrigen ist eine Gefängnisstrafe bei reinen Kapitalanlagefällen ziemlich unwahrscheinlich, selbst wenn man ohne eine Selbstanzeige erwischt wird. Damit es dazu kommt, müsste es noch um mehr Geld als fünf Millionen Euro gehen.
Und wie hoch würde in meinem Fall die Nachzahlung sein?
Angenommen, Sie haben das Konto über die letzten zehn Jahre geführt und die Summe ist stets etwa gleich geblieben, weil Sie zwischendurch einen Teil abgehoben haben oder Gebühren zahlen mussten. Wenn Sie dann jährlich zwei Prozent steuerpflichtigen Ertrag wie Zinsen und Dividenden erwirtschaftet haben, müssen Sie für jedes Jahr knapp unter 100.000 Euro versteuern, also zusammen vielleicht rund eine Millionen Euro. Wenn grob gerechnet etwa 50 Prozent Steuern anfallen, ergibt sich eine Steuerlast von 500.000 Euro. Dazu kommen noch Zinsen von sechs Prozent pro Jahr für die verspätete Zahlung. Insgesamt ergibt das eine Nachzahlung von etwa 700.000 Euro.
Dann bleiben mir also nur noch 4,3 Millionen?!
Wenn Sie mich fragen würden, ob ich lieber fünf Millionen hätte, die sich quasi in einem Glaskasten befinden, weil ich damit nichts machen kann. Oder die 4,3 Millionen, bei denen ich freie Hand bei der Anlage habe, würde ich auf jeden Fall die 4,3 Millionen Euro nehmen. Noch dazu gewinnt man auch an Lebensqualität, wenn man nicht ständig Angst hat, dass der Steuerfahnder klingelt.
Und wie hoch wäre die Strafe, wenn ich mich nicht melde und erwischt werde?
Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie ebenfalls die etwa 700.000 Euro nachzahlen, dazu kommt dann noch eine Geldstrafe, die sich an den persönlichen Einkommensverhältnissen orientiert, aber ohne weiteres nochmals denselben Betrag erreichen kann. Wenn der Fall als besonders schwer eingestuft würde, könnte sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung drohen.
Ist denn die Gefahr erwischt zu werden sehr groß?
Wie man es nimmt: Natürlich ist durch den Ankauf von gestohlen Bankdaten durch die deutschen Behörden eine Entdeckungsgefahr neuer Qualität entstanden. Wer sich für diese „Hehlereitätigkeit“ des Staates begeistert muss allerdings auch sehen, dass die deutsche Finanzverwaltung nicht ansatzweise in der Lage wäre, alle Steuerhinterzieher zu verfolgen, selbst wenn sie die Namen aller Steuersünder auf CDs kaufen könnte. Die Finanzbehörden verfügen nicht ansatzweise über die Ressourcen, um diese Fälle ohne eine Selbstanzeige der betroffenen Steuerpflichtigen aufzuarbeiten.
Also könnte ich doch pokern?
Das kann ich nicht empfehlen, erst recht nicht bei einem Betrag von mehreren Millionen. Sie wissen ja nicht, ob es Sie über die CDs nicht doch erwischt. Und ein paar hunderttausend Euro kann man sicher bar ausgeben. Doch gerade bei Millionenbeträgen, die als solide Altersvorsorge gedacht waren, ist es wichtig, das Geld nachhaltig und legal anlegen zu können.
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente über 8.004 Euro im Jahr liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über10.200 Euro liegt (19.400 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Herr Wulf, das wäre nun die Stelle, an der sich der Mandant entscheiden muss. Wie fallen solche Entscheidungen aus?
Nach meiner Erfahrung entscheiden sich die allermeisten für die Selbstanzeige. Das bietet einfach viele Vorteile und gibt Sicherheit. Schließlich handelt es sich vielfach um Fälle, in denen Familien schon in den 60er- und 70er-Jahren Geld in die Schweiz oder nach Österreich geschafft haben, weil sie Angst hatten, wie sich die Wirtschaft hier in Deutschland entwickeln würde oder Ähnliches. Die steuerliche Belastung durch die Nacherklärung ist dann moderat. Fälle mit Schwarzgeld in dem Sinne, dass der Aufbau des Vermögens heute noch nachversteuert werden müsste, sind eher die Ausnahme. Allerdings sind dann die Nachzahlungen deutlich höher, weshalb solche Mandanten eher vor einer Selbstanzeige zurückschrecken.
Bemerken Sie denn einen steigenden Beratungsbedarf?
Wegen immer neuer Steuer-CDs und neuer Abkommen ist die Nachfrage schon seit einigen Jahren hoch. Eine spontane Zunahme wegen der Diskussion um Österreich sehe ich noch nicht, aber das mag noch kommen.
Herr Wulf, vielen Dank für das Interview.
Martin Wulf ist Fachanwalt für Steuerrecht bei der Berliner Kanzlei Streck, Mack, Schwedhelm und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Mit den USA funktioniert der steuerliche Auskunftsaustausch problemlos. Es sitzt sogar ein deutscher Verbindungsbeamter beim amerik. IRS, umgekehrt ebenso in US-Beamter in Berlin.
Die USA haben bereits in den 70'iger Jahren im Rahmen des automatisierten Verfahrens Kontrollmitteilungen (z.B. über den Bezug von Belegschaftsaktien von US-Gesellschaften, die in D. Niederlassungen hatten) nach D. geschickt. Noch nicht einmal mit allen EU-Ländern läuft der Informationsaustausch so gut wie mit den USA.

Die USA ist die größte legale Steueroase. Mein Tip: Eröffne eine Trust Company in Delaware und Du bist sicher. Die USA werden auch noch in 100 Jahren keine Informationen nach Europa senden. Mexico versucht das vergeblich seit Jahren.

.......das ist doch nicht schwierig! Wie vor 100 o. 200 Jahren unters Kopfkissen, unter die Matratze und abwarten. Es wird sich dann irgendwie wieder ein Weg finden lassen, das Geld mit Gewinn anzulegen. Also, kein Kopfzerbrechen, Ruhe bewaren Kommt Zeit kommt Rat






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