
DüsseldorfDeutsche Kunden konnten bislang sicher sein, dass ihr Geld bei der österreichischen Bank anonym verwahrt wird. Das Land erhebt zwar eine Quellensteuer von 35 Prozent, doch die lässt sich Experten zufolge vergleichsweise einfach umgehen. Auf Anlagen beispielsweise, die über eine ausländische Gesellschaft oder einen anderen Treuhänder gehalten werden, muss sie nicht gezahlt werden. Doch jetzt will auch Österreich das Bankgeheimnis aufweichen und künftig beispielsweise Kontodaten deutscher Kunden automatisch an die deutschen Steuerbehörden übermitteln. Was können Bankkunden jetzt tun? Ein Gespräch mit Martin Wulf, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Wulf, nehmen wir einmal an, ich komme als Mandantin zu Ihnen: Ich habe ein Bankkonto mit fünf Millionen Euro in Österreich, wegen der neuesten Vereinbarungen zum Informationsaustausch bin ich sehr besorgt: Wie bringe ich mein Geld in Sicherheit?
Theoretisch haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bringen Ihr Geld woanders hin oder Sie machen sich steuerehrlich. Meines Erachtens spricht bei dieser Summe viel für die zweite Wahl.
Kann ich das Konto nicht einfach auflösen, das Geld in einen Koffer packen und mit nach Hause nehmen?
Für Barauszahlungen gibt es keine Meldepflicht. Und im Fall von Österreich ist der Transport tatsächlich einfacher als etwa in der Schweiz. Wenn Sie mit dem Auto über die Grenze wollen, haben Sie normalerweise freie Fahrt. Innerhalb der EU müssen ein- und ausgeführte Geldbeträge auch nicht beim Zoll gemeldet werden. Insofern würden Sie sich also beim Grenzübertritt zumindest keinen weiteren Sanktionen aussetzen.
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Prima, in Österreich war ich schon oft mit dem Auto, was soll da schief gehen?
Es fängt schon mit ganz banalen Sicherheitsbedenken an. Überlegen Sie mal, Sie haben auf dem Rückweg einen Autounfall. Dann könnten die Geldkoffer ganz schnell verloren sein.
Ich fahre vorsichtig und passe gut auf, ich bringe mein Geld in Sicherheit und lege es dann in einen Safe oder ein Schließfach bei der Bank.
Das könnten Sie tun, die Frage ist aber: Was haben Sie dann von dem Geld? Sie können es nicht sinnvoll nutzen. Um es verzinslich anzulegen, müssten Sie es auf ein Konto einzahlen, aber das geht nicht, denn große Bareinzahlungen müssen durch die Banken geprüft werden. Zudem würde der sprunghafte Anstieg Ihres inländischen Anlagevermögens sehr wahrscheinlich Fragen des Finanzamts auslösen. Eine Anlage bei einer deutschen Bank scheidet also aus, festverzinsliche Papiere können sie ebenso vergessen wie Aktien, denn solche Anlagen bekommen Sie schließlich nicht irgendwo an einer Theke.

Mit den USA funktioniert der steuerliche Auskunftsaustausch problemlos. Es sitzt sogar ein deutscher Verbindungsbeamter beim amerik. IRS, umgekehrt ebenso in US-Beamter in Berlin.
Die USA haben bereits in den 70'iger Jahren im Rahmen des automatisierten Verfahrens Kontrollmitteilungen (z.B. über den Bezug von Belegschaftsaktien von US-Gesellschaften, die in D. Niederlassungen hatten) nach D. geschickt. Noch nicht einmal mit allen EU-Ländern läuft der Informationsaustausch so gut wie mit den USA.

Die USA ist die größte legale Steueroase. Mein Tip: Eröffne eine Trust Company in Delaware und Du bist sicher. Die USA werden auch noch in 100 Jahren keine Informationen nach Europa senden. Mexico versucht das vergeblich seit Jahren.

.......das ist doch nicht schwierig! Wie vor 100 o. 200 Jahren unters Kopfkissen, unter die Matratze und abwarten. Es wird sich dann irgendwie wieder ein Weg finden lassen, das Geld mit Gewinn anzulegen. Also, kein Kopfzerbrechen, Ruhe bewaren Kommt Zeit kommt Rat






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