crz DÜSSELFDORF. Das hat der Bundesfinanzhof zugunsten eines Klägers entschieden, der als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers seines Bundeslandes mitgemacht hatte. Zusammen mit seiner Ehefrau hatte er auch das Weltwirtschaftsforum im schweizerischen Davos besucht. Er ist Alleingesellschafter einer Aktiengesellschaft und ebenso wie seine Ehefrau auch deren Vorstand. Die Kosten der Reisen hatte sein Unternehmen übernommen.
Der Bundesfinanzhof hob damit ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg auf, das die Reisen als überwiegend privat gewertet hatte. Die Kläger hätten zwar Geschäftskontakte knüpfen wollen. Doch das sei zu unsicher gewesen, um von einem betrieblichen Interesse ausgehen zu können. Das Finanzgericht nahm daher verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe der Reisekosten an.
Die Bundesfinanzrichter hingegen bezogen sich auf die Auswahl der Reiseteilnehmer durch das zuständige Ministerium: Das reiche aus, um die Aussicht auf neue Geschäftskontakte als hinreichendes betriebliches Interesse anzuerkennen. Eine private Veranlassung der Reisen sei aufgrund des Programmablaufs ausgeschlossen gewesen.
Az.: VIII R 32/07




