
DüsseldorfWie hart müssen Steuersünder bestraft werden? Über diese Frage hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt - und entschieden. Zu klären war, ob ein früherer Unternehmer, der mehr als 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat, noch mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung davon kommen darf (Az. 1 StR 525/11). Laut BGH müssen Steuerhinterzieher ab einer Summe von mehr als einer Million Euro in der Regel ins Gefängnis.
Der 1. Strafsenat hob am Dienstag die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Damit folgte das Gericht der Revision der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Die Strafe muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden.
Schon im Dezember 2008 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Strafe auf Bewährung nicht möglich ist, wenn mindestens eine Million Euro Steuern hinterzogen wurde (Az.: 1 StR 416/08 vom 2.12.2008). Umstritten war bisher jedoch, ob diese Grenze pro Jahr gilt oder mehrere Taten darunter zusammengefasst werden können.
Das Krefelder Landgericht verurteilt eine Hausfrau vom Niederrhein zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung, weil sie dem Fiskus ein Millionenvermögen in Liechtenstein verschwiegen hatte. Sie hatte 2006 beim Tod ihres Lebensgefährten den Löwenanteil von dessen Vermögen im Wert von 3,5 Millionen Euro geerbt, das dieser in einer Stiftung in Liechtenstein versteckt hielt. Dabei wurden mehr als 1,1 Millionen Euro Erbschaftssteuer fällig.
Der Lobbyist Dieter Holzer wird in Düsseldorf zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, der ehemaligen Verteidigungs-Staatssekretärin Agnes Hürland-Büning (CDU) bei der Hinterziehung von Steuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro geholfen zu haben.
Ex-Postchef Klaus Zumwinkel wird für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Bochumer Landgericht entscheidet zudem, dass der ehemalige Spitzenmanager eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss.
Das Landgericht München I verurteilt Ex-Tennisstar Boris Becker wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er erhält außerdem eine Geldstrafe von 300.000 Euro und muss eine Geldbuße von 200.000 Euro als Bewährungsauflage zahlen, die karitativen Einrichtungen zu Gute kommt.
Der Konzertveranstalter Matthias Hoffmann wird wegen Steuerhinterziehung und Betrug vom Mannheimer Landgericht zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Hoffmann hat nach Ansicht des Gerichts insgesamt 15 Millionen Mark Steuern hinterzogen.
Münchner Konzertveranstalter Marcel Avram wird wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 5 Millionen Mark zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einem Jahr hinter Gittern wird der Musikmanager wegen guter Führung auf Bewährung entlassen.
Das Mannheimer Landgericht verurteilt Peter Graf, Vater der Tennisspielerin Steffi Graf, wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Nach Feststellung des Gerichts hatte Graf von 1989 bis 1993 in sechs Fällen Steuern von insgesamt 15 Millionen Mark hinterzogen.
Fälle von Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe sorgen in der Öffentlichkeit immer wieder für Empörung. 2009 verurteilte etwa das Landgericht Bochum den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich musste Zumwinkel eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.
„Grundsätzlich hat jeder Deutsche das Recht, Steuern zu sparen“, sagt Rechtsanwalt Martin Wulf von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Berlin und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seine Kanzlei hatte damals auch Zumwinkel vertreten. „Das ist gesetzlich sogar gewünscht.“ Schließlich sei es etwa das Ziel der Kraftstoffsteuer, dass die Bürger Steuern sparen und deshalb weniger mit dem Auto fahren. Allerdings liegen zwischen ausdrücklich erlaubten und illegalen Versuchen des Steuernsparens viele Abstufungen.
Klarer und eindeutiger kann wohl kein Gesetz das Beschreiben, was hier von den Politikern täglich vor allen Augen und in aller Öffentlichkeit praktiziert wird!
Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Hinweisen, z. B. Information aus den Medien, ohne Aufforderung nachzugehen und zu prüfen ob es sich um Straftatbestände handelt. Das woird nicht getan, weil die Staatsanwaltschaft nicht Unabhängig ist und die sog. unabhängigen Richter haben nur das zu behandeln, was (in diesen Fällen) die Staatsanwaltschaft anklagt. Das ist unser sog. "Rechtsstaat"!
Dieser Straftatbestand existiert, seit es das StGB gibt mit dem § 266 Untreue
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wann werden Steuerverschwender, d.h. hauptsächlich Beamte und Politiker, ebenso hart bestraft? Wann wird Steuerverschwendung endlich Straftatbestand???





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