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BGH-Urteil: Warum Steuersünder künftig hinter Gitter müssen

Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, dem droht künftig eine Haftstrafe. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es gibt nur wenige Schlupflöcher.

Eine solche Aussicht droht Steuersündern, die Millionenbeträge hinterzogen haben. Quelle: dpa
Eine solche Aussicht droht Steuersündern, die Millionenbeträge hinterzogen haben. Quelle: dpa

Die Zeiten, in denen das Schwarzgeld-Konto im Ausland fast schon zum guten Ton gehörte, sind vorbei. Heute prahlt kaum noch jemand mit seinen hinterzogenen Millionen. Die entscheidende Frage lautet nun: Wie finde ich – natürlich möglichst preiswert – den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit?

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„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagte Bundesanwalt Wolfgang Kalf am Dienstag während einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Und mit der neuesten Entscheidung des BGH (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken.

Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.

Steuerhinterziehung Diese Promis wurden schon verurteilt

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In dem Fall ging es um Steuerhinterziehung im großen Stil. Angeklagt war ein Geschäftsmann aus dem Raum Augsburg. Er hatte in zwei Fällen insgesamt 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Das Landgericht Augsburg hatte ihn 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Diese Strafe war der Staatsanwaltschaft nicht hart genug. Denn bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in der Regel eine Strafe ohne Bewährung zu verhängen sei (Az.: 1 StR 416/08). Dieses Urteil untermauerte der BGH nun noch einmal. Es hob die Bewährungsstrafe auf, jetzt muss das Strafmaß vom Landgericht Augsburg neu verhängt – sprich erhöht werden. Dem 60-jährigen Angeklagten droht jetzt Haft.

  • 12.03.2012, 22:27 UhrAnonymer Benutzer: pengertz

    @gquell
    Lassen Sie sich doch einmal das Urteil zeigen, in D können nur Haftstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.ZeEpvF

  • 12.03.2012, 12:01 UhrAnonymer Benutzer: Illoinen

    @norbert
    welche Leistungserbringer? Wenn allerdings Ausbeutung eine Leistung an sich darstellt, dann kann ich nun wirklich darauf verzichten.

  • 07.03.2012, 22:19 UhrAnonymer Benutzer: Mazi

    Richtig!

    Und die sind so dreist, dass sie gleich Geheimhaltung zur Verwendung der Steuergelder und Immunität für alle oberen und unteren Mittäter in den Vertrag geschrieben haben. Nachzulesen ist das in § 27 ff. des Vertrages zum ESM.

    Dies in dieser Form bereits vor der Aktion in einen Vertrag zu schreiben, rechtfertigt m.E. die Rückforderung aller Diäten zu verlangen mit gleichzeitiger Aberkennung jedweden Pensionsanspruchs. Diese Abgeordneten sind nicht ehrwürdig den Ehrensold zu erhalten. Damit die Abgeordneten sich nichts antun und das Ganze nicht unmenschlich erscheint, sollten sie aus Gründen der Fürsorge weggeschlossen werden.

    Dieser Beitrag wird nichts nützen, aber die Politiker sollen sehen, dass es sehr wohl registriert wird und die Chance haben, wenigstens ein Schamgefühl zu entwickeln.

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