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Druck auf Bundesregierung wächst: Schock für 30 000 geprellte Phoenix-Anleger

Das Verwaltungsgericht Berlin verbietet Sonderbeiträge für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die EdW braucht dringend Geld für die geprellten Anleger des Phoenix Kapitaldienst. Möglich ist der Einsatz von Steuergeldern.

von Sonia Shinde und Frank M. Drost
Steinbrücks Bundesfinanzministerium soll nun einen Vorschlag im Fall Phoenix erarbeiten. Foto: AP Quelle: ap
Steinbrücks Bundesfinanzministerium soll nun einen Vorschlag im Fall Phoenix erarbeiten. Foto: AP Quelle: ap

BERLIN/FRANKFURT. Der Druck auf die Bundesregierung nimmt zu, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) grundlegend zu reformieren. In einer Entscheidung vom 18. September hat das Verwaltungsgericht in Berlin "ernsthafte Zweifel" geäußert, ob die EdW Sonderbeiträge unter ihren Mitgliedern erheben kann, um die geprellten Anleger des Phoenix Kapitaldienst zu entschädigen. Sogar verfassungsrechtliche Bedenken wurden geltend gemacht.

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Die EdW braucht dringend Geld, um die rund 30 000 Anleger des insolventen Kapitalanlagebetrügers Phoenix Kapitaldienst zu entschädigen. Die Ausgleichssumme beläuft sich auf rund 200 Mill. Euro. Mangels ausreichender Mitgliedsbeiträge initiierte die EdW Ende 2007 eine Sonderbeitragserhebung unter ihren rund 760 Mitgliedern, die rund 30 Mill. Euro erbringen sollte. "Das ist das Siebenfache des normalen Jahresbeitrags", verdeutlicht Michael Sterzenbach vom Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen (BWF).

Doch EdW-Mitglieder setzten sich juristisch zur Wehr - mit Erfolg. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Eilverfahren diesen Sonderbeitragsbescheid gestoppt. So sei der Entschädigungsanspruch der Anleger bisher nicht festgestellt und daher auch ein Sonderbeitrag nicht fällig. Damit verweist das Gericht auf die noch vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren über die Beschwerde gegen den Insolvenzplan für Phoenix. Der Umfang der Insolvenzmasse, die für die Entschädigung mit herangezogen werden könnte, steht noch nicht fest.

Das Verwaltungsgericht gibt ferner zu bedenken, dass für eine allgemeine Vorausleistung keine Rechtsgrundlage bestehe. Es müsse konkret festgestellt werden, welche Entschädigungsansprüche in jedem Einzelfall und in welcher Höhe bestehen. Die EdW wollte sich gestern auf Anfrage noch nicht dazu äußern. Doch der Verband unabhängiger Vermögensverwalter geht davon aus, dass die EdW die nächste Instanz anrufen, also Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird.

Die Entschädigung der Phoenix-Opfer verlief bisher schleppend. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums (BMF) hat die EdW bis zum 31. August 2008 über 1 722 Anträge entschieden und in 80 Fällen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 1,7 Mill. Euro gewährt. Das Fondsvolumen der EdW soll sich auf sieben Mill. Euro belaufen.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium gehofft, im Rahmen einer Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland das Problem EdW lösen zu können. Doch den großen Wurf wird es nicht geben, da weder die Kreditwirtschaft, noch Union und SPD an den bestehenden Sicherungseinrichtungen etwas ändern wollen. Gegen die kleine Lösung, die EdW-Mitglieder der Einlagensicherung der privaten Banken zuzuführen, wehrten sich die privaten Institute heftig. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Manfred Weber, empfahl der EdW eine "effizientere Risikokontrolle, Sanktionskompetenzen für die Sicherungseinrichtung und eine risikoorientierte Beitragsbemessung" einzuführen. In der Zwischenzeit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Steuergeld für die Entschädigung der Anleger eingesetzt wird. Die Koalition hat das Finanzministerium gebeten, im Fall Phoenix einen Vorschlag zu erarbeiten.

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