
BERLIN. Dies geht aus einer dem Handelsblatt vorliegenden Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Regierung hervor. Mit 19 für dieses Jahr beschlossenen oder für 2009 bereits fest geplanten Gesetzen übertraf die Bundesregierung damit die Jahre 2006 und 2007 bei weitem.
Die Antwort auf die FDP-Anfrage aus dem Haus von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) überrascht nicht. Die Bundesregierung hatte sich zwar zu Beginn ihrer Amtszeit entschlossen gezeigt, energisch an einer Steuervereinfachung zu arbeiten. Im Juli diesen Jahres kam aber bereits ein herber Rückschlag. Die Bundesregierung verabschiedete das „Steuerbürokratieabbaugesetz“, das aber nicht so umfangreich wie erhofft ausfiel. Das Kabinett konnte die Änderung von nur 27 Bürokratievorschriften beschließen. Die wichtigsten Punkte waren: Unternehmen können ab 2011 ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Das papierlose Verfahren gilt auch für die Übertragung von Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen.
Zu groß waren aber insgesamt die Meinungsverschiedenheiten, welche Vorschriften überflüssig sind. Experten schätzen, dass es rund 120 Steuergesetze im Bund gibt. Insgesamt regeln Zehntausende von Vorschriften die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen – einsame Spitze weltweit. „Einigkeit in der Bundesregierung besteht nur in der Detailverliebtheit bei Gesetzen, die keine Grenzen mehr kennt“, sagte der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler dem Handelsblatt. Von Steuervereinfachung habe sich die Bundesregierung längst verabschiedet.
Allein die vom Bundesfinanzministerium stichpunktartig aufgeführten Änderungen nur im Einkommensteuerrecht umfassen bereits drei Seiten. Die sperrigen Titel der insgesamt 19 Gesetze lauten unter anderem: „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ oder „Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch“.
Der Steuerprofessor und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hatte die steuerrechtliche Situation einst mit den Worten beschrieben: „Das Steuerrecht ist mittlerweile so kompliziert geworden, dass man seine Steuerformulare eigentlich nur noch unter Vorbehalt unterschreiben kann.“




