
BerlinSteuerzahler in Deutschland müssen wohl mindestens bis Ende März auf Erstattungen vom Finanzamt für 2012 warten. Der Grund: Wie üblich müssen zunächst aktuelle Rechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden.
Dies dauere voraussichtlich bis Mitte März, sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, der Nachrichtenagentur dpa. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung.
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämliche ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, uns zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Eigenthaler riet, die Steuererklärung dennoch möglichst schnell einzureichen - vor allem, wenn man eine Rückzahlung erwarte. Das sichere einen guten Bearbeitungstermin. „Je länger man wartet mit der Abgabe, umso länger dauert es dann am Ende.“ Die Steuergewerkschaft, die dem Deutschen Beamtenbund angehört, vertritt die Beschäftigten der Finanzverwaltungen in Deutschland. Neben der jährlichen Aktualisierung der Computerprogramme müssten die Finanzämter zu Jahresbeginn auch zugelieferte Daten etwa zu Versicherungsbeiträgen einarbeiten, erläuterte Eigenthaler.
Bestimmte Änderungen für Steuerzahler 2013 können zudem erst mit Verspätung umgesetzt werden. Nach Auseinandersetzungen um Kompromisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat im Dezember verschiebt sich etwa die endgültige Entscheidung über die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages ins neue Jahr. Er soll um 126 Euro auf 8.130 Euro im Jahr erhöht werden.
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2013 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2013.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2012 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", sagt Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Aus der Unionsfraktion hatte es geheißen, für Bürger werde es keine Nachteile geben, weil alle Punkte rückwirkend beschlossen werden könnten. Der Bundestag soll sich voraussichtlich im Januar mit den Vermittlungsergebnissen befassen. Danach kann der Bundesrat darüber abstimmen.

Ich verstehe es nicht, dass es für die Bearbeitung und damit die verbundene Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern keine Fristen gibt. Für jedes anderes Rechtsverfahren mit dem Staat gibt es Fristen, die auf jeden Fall seitens des Bürgers eingehalten werden müssen, Einspruchsfrist, Widerspruchsfrist, Beschwerdefrist etc. etc., nur für den umgekehrten Fall, sind keine Fristen vorgesehen - warum nicht????

Bevor eine Regierung Milliarden nach Griechenland überweist soll diese erst mal dafür sorgen das die eigene Bevölkerung finanziell abgesichert ist und auch zu viel gezahlte Steuern zurück bekommt. Frau Merkel und Herr Schäuble wollen außenpolitisch immer eine Vorreiterrolle spielen.
Innenpolitisch sind sie totale Nieten.
Die Menschen die arbeiten sollten gefälligst auch pünktlich alles zurückbekommen was ihnen zusteht.

Da der Staat klamme Kassen hat und wohl ein Darlehen aufnehmen muss, um zuviel kassierte Steuern zurück zu erstatten, liegt schon fast die Vermutung nahe, dass das Finanzministerium seine Finger im Spiel hat. Es wäre nicht zu verwundern, wenn von oben herunter die Anweisung ergangen ist, mit der Rückerstattung zu warten, um evlt. Zinsen zu Sparen. Die Hinweise mit der Programmpflege etc. sind plumpe Ausreden der FA-Mitarbeiter, aber die können ja wohl nix dafür.






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