Steuern

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Geldwerte Vorteile: Bei diesen Extras schlägt das Finanzamt nicht zu

Von Lohnerhöhungen bleibt nach Abgaben und Steuern häufig nicht einmal die Hälfte übrig. Lukrativer sind oftmals steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse und Gutscheine. Damit spart auch der Chef.

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Arbeitgeberdarlehen

„Kostenerstattungen und Sonderzahlungen sind für Arbeitgeber ebenso interessant wie für die Belegschaft“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Beide können dadurch kräftig Lohnkosten einsparen, denn auf die gewährten Vorteile fallen häufig weder Steuern noch Sozialabgaben an.“ Chefs dürfen ihren Angestellten beispielsweise Darlehen von bis zu 2.600 Euro pro Jahr gewähren, ohne dass der Angestellte dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Ist das Darlehen höher, muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Von dem marktüblichen Effektivzins werden bei der Berechnung jedoch noch vier Prozent abgezogen. Mitarbeiter von Banken können denn Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro nutzen.

Bild: dpa