Arbeitgeberdarlehen
„Kostenerstattungen und Sonderzahlungen sind für Arbeitgeber ebenso interessant wie für die Belegschaft“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Beide können dadurch kräftig Lohnkosten einsparen, denn auf die gewährten Vorteile fallen häufig weder Steuern noch Sozialabgaben an.“ Chefs dürfen ihren Angestellten beispielsweise Darlehen von bis zu 2.600 Euro pro Jahr gewähren, ohne dass der Angestellte dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Ist das Darlehen höher, muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Von dem marktüblichen Effektivzins werden bei der Berechnung jedoch noch vier Prozent abgezogen. Mitarbeiter von Banken können denn Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro nutzen.