Arbeitskleidung
Der Arbeitgeber kann steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse für die Arbeitskleidung zahlen. Als typische Berufskleidung zählen aber nur Kleidungsstücke, die nicht privat genutzt werden können, beispielsweise Uniformen und Arztkittel. „Der Anzug des Bankers gehört nicht dazu, denn den kann er auch privat tragen“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler.