
DüsseldorfDas Wohnzimmer ist verlebt, die Küche beinahe schon ein Trümmerhaufen, doch am Geld und Know-How für eine Renovierung fehlt es. Für solche Fälle hält das Fernsehen eine Vielzahl von Helfer-Dokus parat. Ein großes Handwerker-Team rückt an, schafft jede Menge Baumaterial herbei und renoviert vor laufender Kamera die Wohnungen und Häuser der Kandidaten.
Und das alles gibt es einfach so geschenkt? Haben die Show-Teilnehmer die Renovierung denn gewonnen, so wie beispielsweise einen Sechser im Lotto? Oder haben sie sich die Hilfe durch eigene Leistung verdient? Um solche Fragen geht es aktuell bei Überprüfungen der Finanzbehörden. Das Ergebnis könnte für die Fernsehkandidaten am Ende sehr unerfreulich sein: Der Fiskus könnte sie rückwirkend zur Kasse bitten. Glück im Spiel, Pech bei der Steuer?
Das Bundesfinanzgericht hat im Frühjahr 2012 entschieden, dass das Preisgeld aus der Show „Big Brother“ versteuert werden muss (Az.: IX R 6/10).
Das Preisgeld ist als sonstige Einkünfte nach Paragraph 22 Nummer drei Einkommensteuergesetzbuch zu besteuern. Dies ist ein sogenannter Auffangtatbestand, der genutzt werden kann, wenn keine anderen Einkommensarten wie beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte in Frage kommen.
Die BFH-Richter vertreten die Meinung, dass die Auszahlung des Preisgeldes vertraglich vereinbart wurde und beurteilen sie als „Gegenleistung für sein (aktives wie passives) Verhalten während seines Aufenthaltes im ‚Big-Brother-Haus‘“.
Der BFH erklärt es so: „Als sonstige Leistung kommt jedes wie auch immer geartete aktive, passive oder nichtwirtschaftliche Verhalten des Steuerpflichtigen in Betracht. Dabei ist unerheblich, ob sich das Verhalten mit oder ohne Mühe zeigt, mit welcher Qualität es erbracht wird, ob eine gute, schlechte oder gar keine schauspielerische Leistung gegeben ist, sozialadäquates oder untypisches, natürliches, alltägliches oder indifferentes Verhalten vorliegt oder ob mit Blick auf das Veranstalterinteresse und/oder das anstehende Publikumsvotum telegenes, taktisches oder sonstiges Verhalten an den Tag gelegt wird.“
Darauf, wie groß die Gewinnchance ist, komme es nicht an; ebenso sei „ein (positiver) Erwartungswert“ unmaßgeblich, so die Richter.
„Der Veranlassungszusammenhang zwischen der Leistung des Steuerpflichtigen und dem an ihn ausgezahlten Projektgewinn wurde durch die Zufallskomponente in Gestalt der (zwischenzeitlichen) Publikumsvoten und des Schlussvotums des Publikums nicht entscheidend unterbrochen“, so die BFH-Richter.
Den Anstoß dazu hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr gegeben (Az.: IX R 6/10). Damals ging es um den Big-Brother-Gewinner Sascha Sirtl und die Frage, ob er sein Preisgeld in Höhe von einer Million Euro versteuern muss. Nach Einschätzung der obersten Finanzrichter musste er seinen sogenannten „Projektgewinn“ als sonstige Einkünfte versteuern. Er habe das Geld gemäß eines Vertrages als „Gegenleistung für sein (aktives wie passives) Verhalten während seines Aufenthaltes im Big-Brother-Haus bekommen“.
Ein typisches Arbeitsverhältnis sei das zwar nicht, so die Richter. Aber der Show-Teilnehmer habe eine sonstige Leistung nach Paragraph 22 Nummer drei, Einkommensteuergesetz erbracht. „Nach diesem Urteil ist davon auszugehen, dass Preisgelder aus allen Casting-Shows, Star-Suchen und ähnlichen Veranstaltungen versteuert werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Burkhard Binnewies, der den Big-Brother-Gewinner vertreten hatte. Zwar läuft gegen das Urteil noch eine Verfassungsbeschwerde, „doch die Erfolgsaussichten sind sehr begrenzt“, sagt der Steuer-Experte.

Man kann das gar nicht so verallgemeinern.Wenn ein Hartz4
Empfänger eine große Summe im Lotto gewinnt,erwarte ich,
dass ihm Das auch angerechnet wird.Schließlich konnte er
das Los auch nur auf Steuerzahlerkosten kaufen.Klingt
blöde,aber das erwarte ich.Er hätte ja auch Lebensmittel
kaufen können und damit die Tafel entlasten können.Jeder
setzt so seine eigenen Prioritäten.Ich bin auch nicht
damit einverstanden,dass Politiker eine steuerfreie
Aufwandspauschale bekommen.Die leben schon auf der Sonnen-
seite,und sollten etwas Bescheidenheit zelebrieren,bei
immer mehr Steuerabgaben für die normale Bevölkerung.Es
ist eigentlich egal,wen wir am 22.09.2013 wählen,am
Prinzip wird sich nichts ändern.Nur Steinbrück wäre kein
guter Kanzler,genauso wie Schröder,nur geldgierig und das
bei den "Sozies".Einfach lächerlich.

Nein, denn die müssen denen nicht die Gehälter weiterzahlen die unter der vorherigen Regierung schnell noch auf lebenszeit unkündbar verbeamtet und dann in den Vorruhestand geschickt wurden. Das ist der Voretil einer Whal mit rechtsnachfolge des Altsystems gegenüber einem Umsturz bei Eroberung deiens Herrschaftsgebietes mit staatsschuldenmäßigem Tabula-Raza. Ist doch kal daß der mit den altlasten günstigere Konditionen bieten kann.

mit dieser Einstellung wird die grundgesetzliche Gleichstellung aller verletzt. Da warte ich als freelancer darauf , dass ich meinen Kunden im Rahmen von Gewinnspielchen meinen Lohn an der Steuer vorbeischieben kann. Dieser legalisierte Steuerbetrug geht letztendlich auf Kosten aller anderen die nicht betrügen und verschieben können. Jegliche Einnahme sollte versteuert werden - auch wenn Sie bei einem Steuerzahler im Ausland entsteht. Das schädigt dann auch mich - wäre aber gerechter.






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