
DüsseldorfAn Silvester verpulvern die Deutschen wieder einen dreistelligen Millionenbetrag. Doch leider lassen sich Kracher und Kometenschweif steuerlich nicht geltend machen – jedenfalls nicht von Privatleuten. Ein wahres Feuerwerk für Steuersparer lässt sich dennoch entfachen. Dazu müssen Steuerzahler nur ihre Ausgaben bis zum Jahresende sinnvoll planen. „Beim Jahresendspurt ist richtig viel Geld rauszuholen“, sagt etwa Martina Bruse vom neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.
Wer also seine Steuerlast für 2012 möglichst noch senken möchte, sollte seine Möglichkeiten dazu schnell und systematisch prüfen, damit in den wenigen Wochen bis zum Jahresende auch alle Maßnahmen unter Dach und Fach sind. Arbeitnehmer, Rentner, Anleger oder Hausbesitzer etwa haben eine Reihe von Möglichkeiten, schon jetzt die Höhe der absetzbaren Beträge noch bis zum Jahresende zu beeinflussen. Für Steuersparer ist es also Zeit für einen Endspurt.
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2013 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2013.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2012 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", sagt Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Um herauszufinden, ob und wo Steuerzahler jetzt noch den Sparhebel ansetzen können, ist zunächst eine Bestandsaufnahme nötig. Arbeitnehmer sollten daher zunächst prüfen, ob die Summe ihrer Werbungskosten für das Steuerjahr 2012 den vom Finanzamt immer gewährten Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1000 Euro übersteigt. Zu den Werbungskosten zählen etwa die Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur, Bewerbungskosten oder Arbeitsmittel wie Laptop oder Druckerpatronen.
Auch bei den „außergewöhnlichen Belastungen“ gilt, zunächst eine Hürde zu nehmen. Denn beispielsweise Krankheitskosten, die der Steuerpflichtige selbst getragen hat, akzeptieren die Steuerbehörden nur dann als außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Diese „Zumutbarkeitsgrenze“ liegt abhängig vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte bei einem bis sieben Prozent der steuerrelevanten Einkünfte. Ein alleinstehender Rentner etwa mit einem Einkommen von 40.000 Euro im Jahr muss also schon Krankheitskosten von mehr als 2400 Euro nachweisen, damit das Finanzamt die Ausgaben überhaupt als steuermindernd akzeptiert. Der Betrag entspricht sechs Prozent der Einkünfte. Ein Ehepaar drei Kindern und ebenfalls einem Haushaltseinkommen von 40.000 Euro erreicht die Zumutbarkeitsgrenze hingegen schon bei Ausgabe in Höhe von 400 Euro.
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente über 8.004 Euro im Jahr liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über10.200 Euro liegt (19.400 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Für Arbeitnehmer, die diese Hürden locker nehmen, zahlt sich jeder weitere vom zu versteuernden Einkommen absetzbare Euro bei der Steuererklärung für 2012 aus. Wer aber alle Werbungskosten zusammenkratzt und unter den 1000 Euro bleibt, bekommt trotzdem die Pauschale bei der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Suche nach weiteren Werbungskosten wäre also steuerlich ohne Effekt.
Allerdings erreichen viele Arbeitnehmer die 1000-Euro-Grenze schon aufgrund der Tatsache, dass sie eine längere Anfahrt zur Arbeitsstätte haben. Auch wer ein Arbeitszimmer absetzen kann oder hohe Fortbildungskosten hatte, hat gute Chancen. Wird die Grenze sicher erreicht, kann die Suche nach Optimierungspotenzial losgehen.

Warum denn sich aufregen?
Gesetze wurden schon immer für die Reichen und die Oberschicht gemacht, und der Normalbürger hat eh Nichts davon.
Sollen wir uns etwas ein Beispiel an den Griechen nehmen, die ungern bis gar keine Steuern bezahlen? Wäre doch eine kleine Überlegung wert! Bekämen wir dann auch einen Schuldenschnitt, und hätten nur noch die Hälfte Staatsschulden .... und müßten auch nicht mehr die Pleiteländer mit finanzieren?

Was verstehtst du unter "Staatsapparat". Der ganz große Teil der Staatsausgaben geht für die Zuschüsse zu den Rentenkassen drauf, dann folgen Lehrergehälter und Gehälter des Polizeiapparates, danach die Zuschüsse an die Hochschulen. Natürlich sollte man dort sparen, aber dann machen die Renter, Schüler und Studenten einen Aufstand. Und wenn in den Städten mal wieder jemand totgeschlagen wird, dann schreien alle nach mehr Polizei.

Wo soll der/die kleine Angestellte und Arbeiter denn Steuern sparen?
Es wird doch sofort alles mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung einkassiert.
Auch ist die Überschrift des HB falsch, sie müsste in einer Wirtschaftszeitung eigentich richtigerweise lauten „So können Sie 2012 noch Steuern hinterziehen“.






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