DÜSSELDORF. Die Bausparkassen sehen ihre Position und mithin ihr Geschäftsmodell gestärkt und wundern sich über die Vehemenz der juristischen Attacke. Denn eines würde sich nicht ändern, auch wenn Wüstenrot & Co. wider Erwarten eines Tages keine Abschlussgebühren mehr verlangten: Wie für jedes Finanzprodukt zahlt der Kunde einen Preis, egal ob dieser nun offen oder verdeckt ist.
Der Reihe nach: Das Landgericht Hamburg wies am Freitag die Klage der Düsseldorfer Verbraucherschützer gegen die Abschluss- und Darlehensgebühren der Deutscher Ring Bausparkasse als unbegründet ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Richter werteten beide Gebühren als freie Preisvereinbarung (Az. 324 O 777/09). André Boldt, Vorstand des Hamburger Instituts, bekräftigte nach dem Urteil die Position der Branche: „Die von der Verbraucherzentrale angezweifelten Gebühren sind ein transparenter und integraler Bestandteil des Bausparsystems. Sie ermöglichen den Beitritt zur Bauspargemeinschaft und damit den Zugang zu zinsgesicherten Darlehen.“
Dieser Argumentation hatten sich bereits die Landgerichte Heilbronn und Dortmund angeschlossen. In Heilbronn gewann der Marktführer, die Bausparkasse Schwäbisch Hall (Az. 6 O 341/08), i n Dortmund die öffentlich-rechtliche LBS West aus Münster (Az. 8 O 319/08).
Die Verbraucherschützer berufen bei ihren Musterklagen auf ein Urteil des BGH und argumentieren, dass der Abschlussgebühr keine direkte Leistung gegenüberstehe. Die Branche hält dagegen, das Bausparsystem sei auf den steten Strom neuer Kunden angewiesen. Ähnlich sieht dies auch die Bonner Finanzaufsicht BaFin.




