Steuern

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Kirchensteuer: Wer nicht zahlt, bekommt keine Sakramente

Wer aus der katholischen Kirche austritt, um Steuern zu sparen, hat auch keinen Anspruch mehr darauf, an der Glaubensgemeinschaft teilzuhaben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp darf sich nicht vor der Kirchensteuer drücken und trotzdem in der Glaubensgemeinschaft bleiben. Quelle: dpa
Der Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp darf sich nicht vor der Kirchensteuer drücken und trotzdem in der Glaubensgemeinschaft bleiben. Quelle: dpa

LeipzigEin reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 6 C 7.12). Der „Kirchensteuer-Rebell“ Hartmut Zapp aus Freiburg ist damit gescheitert.

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Der emeritierte Kirchenrechtsprofessor aus Baden-Württemberg hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Trotzdem wollte er weiter gläubiges Kirchenmitglied sein. Er wollte nicht akzeptieren, dass der Glaube an einen Zwangsbeitrag gekoppelt wird und die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Staat die Eintreibung der Kirchensteuer vereinbart hat.

So finanzieren sich die Kirchen in Europa

  • Eigene Ressourcen

    In Großbritannien erhalten die beiden Staatskirchen wie die katholische Kirche keine Staatsgelder. Sie besitzen aber viele Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte, aus deren Erträgen sie ihre Ausgaben bestreiten. Dazu kommen Einnahmen aus Gebühren und Kollekten. In Portugal gehört dem Klerus rund ein Fünftel des Grund und Bodens.

  • Mandats- und Kultussteuer

    Für diese Lösung haben sich Italien und Spanien entschieden. Steuerpflichtige können hier selbst entscheiden, ob ein festgelegter Teil ihres Einkommens der Kirche zufließen oder dem Staat für soziale Zwecke zur Verfügung stehen soll.

  • Staatliche Finanzierung

    Der Staat unterhält die Kirche. Dieses System gibt es zum Beispiel in Belgien, Griechenland und Norwegen.

  • Mitglieder zahlen

    Diese Lösung gibt es außer in Deutschland auch in der Schweiz, in Österreich, Dänemark und Schweden. In der Bundesrepublik zieht der Staat über die Finanzämter Steuern von Kirchenmitgliedern ein. Die Einnahmen gibt er an die Kirchen weiter, lässt sich diesen Service aber mit zwei bis vier Prozent des Steueraufkommens vergüten. Den Steuerservice können allerdings nur Kirchen nutzen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Neben Evangelischer und Katholischer Kirche sind das unter anderem Alt-Katholiken, freireligiöse und jüdische Gemeinden. Dazu kommen freiwillige Spenden.
    In Frankreich oder den Niederlanden, wo es keine Kirchensteuer gibt, finanzieren sich die Kirchen ebenfalls fast ausschließlich durch ihre Mitglieder, zum Beispiel durch Spenden und Kollekten.

Der Staat sei verpflichtet, Kirchensteuern von Kirchenmitgliedern einzutreiben, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Wer freiwillig seinen Austritt erkläre, sei aus Sicht des Staates kein Kirchenmitglied mehr - ganz gleich, welche Motive ihn antreiben. Wie die Religionsgemeinschaft mit ihren Abtrünnigen umgeht, sei Sache der Kirche und nicht des Staates. Die Bischofskonferenz hatte vorige Woche klargestellt, dass sie einen Teil-Austritt nicht akzeptiert.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte mit Blick auf Zapps Klage kürzlich ein päpstliches Dekret erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten. Die katholische Reformbewegung "Wir sind Kirche" hatte das Dekret, das die Mitgliedschaft in der Kirche ausdrücklich von Steuerzahlungen abhängig macht, als "Pay and Pray" (zahle und bete) kritisiert.

  • 01.10.2012, 13:40 Uhrcollie25

    Ich wußte es doch, auch die Kirche ist nur ein Geschäft. Bezahlst Du Kirchensteuer, dann bist Du ein guter Mensch. Bezahlst Du keine Kirchensteuer dann bist Du ein schlechter Mensch. Typisch Kirche

  • 28.09.2012, 08:48 UhrSacerdotium

    Die Argumentation der Kirchen greift zu kurz: Jeder Steuerzahler in Deutschland finanziert die Kirchen mit - auch Nichtmitglieder:

    1. Bei der evang. Kirche über das besondere Kirchgeld in glaubensversch. Ehe,
    2. über die seit 1803 bestehenden Staatleistungen,
    3. Über die Abziehbarkeit gezahlter Kirchensteuer anderer Leute als Sonderausgaben (laut Bundesrechnungshof immerhin 3 Mrd. Euro pro Jahr),
    4. Über die Steuerfreiheit sämtlicher Einkünfte und Grundbesitztümer der Kirchen.

    Alle Steuerzahler sollten zumindest anteilige Sakramente für ihre nachweislich gezahlten Steuern an die Kirchen verlangen.

  • 27.09.2012, 14:31 UhrRumpelstilzchenA

    Das könnte Ihnen so passen. Sie mit Ihrer Ethiksteuer. Um mich anständig zu verhalten, brauche ich keine Kirche mit dieser Vergangenheit! Ihr Ansinnen ist so thypisch für diese Kirchen-Diktatur. Regelrecht abartig!

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