Die Einführung einer Abgeltungssteuer sieht aber nicht nur Vorteile für die Bürger vor. So planen Steinbrück und Koch, die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Aktien erzielt wird, zu streichen. Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften sollen künftig "unabhängig von der Haltedauer" besteuert werden. Dadurch steigt die Steuerlast für Anleger und Aktionäre zum Teil deutlich. Diese Regel soll jedoch nur für sämtliche nach Ende Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen gelten.
Steinbrück kündigte zudem an, dass die heftig umstrittenen Kontrollmitteilungen der Banken künftig in den meisten Fällen entfallen sollten. Sie seien nur noch vorgesehen, wenn der Sparer staatliche Leistungen in Anspruch nehme.
Spürbare Einschränkungen plant die Steuer-Arbeitsgruppe der großen Koalition auch bei der Wertpapieranleihe. Dabei verleiht in der Regel eine Bank Aktien an ein Unternehmen und kassiert dafür eine Leihgebühr und eine Ausgleichszahlung für die erhaltende Dividende. Für das Unternehmen ist die Dividende steuerfrei, Leihgebühr und Ausgleichszahlung können dagegen vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Unterm Strich erzielt das Unternehmen durch das Leihgeschäft einen Verlust und reduziert damit seinen steuerpflichtigen Gewinn.
Um dieses Steuerschlupfloch zu minimieren schlägt die koalitionsinterne Steuergruppe verschiedene Lösungen vor. Steinbrück und Koch favorisieren eine Alternative, bei der die Dividendenerträge auch beim Unternehmen steuerpflichtig erklärt werden. Diese Lösung mache "die steuerinduzierte Wertpapierleihe unattraktiv, so die Begründung der Steuerexperten. Welches Modell für eine Reform der Wertpapierleihe in den Gesetzentwurf aufgenommen wird, sollen die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD in den nächsten Wochen entscheiden.




