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Reform: Abgeltungsteuer kommt 2009 mit 25 Prozent

Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat neben einer Reform der Unternehmensbesteuerung auch finanzmarktrelevante Beschlüsse getroffen. Ab 2009 sollen Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit 25 Prozent besteuert werden.

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BERLIN. Demnach sollen zu Beginn des Jahres 2009 Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden. Damit tritt die Abgeltungsteuer ein Jahr später in Kraft als die geplante Unternehmensteuerreform. Zusätzlich sollen die noch bestehenden Steuervorteile bei der so genannten Wertpapierleihe deutlich reduziert werden, um einen Teil der Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren zu können.

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Die beiden Verhandlungsführer, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück SPD) und Roland Hessens Ministerpräsident Koch (CDU), sagten, dass "mit der Abgeltungssteuer Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger wird, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist". Gleichzeitig könne die Kontenabfrage entfallen.

Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer werden nach Steinbrücks Worten erstmals in Deutschland die unterschiedlichen Kapitalertragsarten einheitlich besteuert. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert werden. Dieser ergibt sich aus dem Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten soll nicht möglich sein.

Für Sparer mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent soll es die Möglichkeit einer individuellen Veranlagung geben. Sie müssten dann nicht mehr zahlen als im geltenden System, wo sie im Rahmen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent besteuern müssen.

Mit der Abgeltungsteuer wird das von der rot-grünen Koalition eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne vollständig und nicht wie bisher zur Hälfte versteuert werden.

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