Außergewöhnliche Belastungen
Im Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung können sogenannte außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, die die Steuerlast senken. Was genau als solche Belastung gilt, ist im Steuergesetz nicht klar abgegrenzt. „Wie der Name schon sagt, müssen es aber finanzielle Belastungen sein, die besonders sind und nicht jeden Steuerzahler betreffen“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerberater und Vorstandsmitglied des Deutschen Steuerberaterverbandes. Einige Beispiele werden in dem Formular des Finanzamts genannt.