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Steuern: Elektronische Lohnsteuerkarte kommt erst 2013

Die neue elektronische Lohnsteuerkarte sorgt weiter für Chaos. Elstam soll nun erst 2013 eingeführt werden. Das Finanzministerium hatte vorher bereits mehrere Termine gerissen. Was Steuerzahler nun beachten müssen.

Lohnsteuerkarte: Die elektronische Variante kommt erst 2013. Quelle: dpa
Lohnsteuerkarte: Die elektronische Variante kommt erst 2013. Quelle: dpa

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Berlin

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll erst 2013 und damit ein Jahr später als geplant eingeführt werden. Das beschlossen die Finanzminister der Länder sowie der Bund in Berlin. Handelsblatt Online hatte exklusiv von der Verschiebung berichtet. Als Grund für die Verspätung wurden EDV-Probleme genannt.

Damit verschiebt das Finanzministerium wieder einen seiner Termine. Im November hieß es noch: Der Start soll "zu irgendeinem Datum im zweiten Quartal 2012" erfolgen, erklärte Silke Bruns, Sprecherin im Finanzministerium, im November auf Anfrage von Handelsblatt Online. Ursprünglich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte schon zum 1. Januar 2012 eingeführt werden. Deswegen galt die eigentlich schon abgeschaffte bunte Lohnsteuerkarte aus Karton für das laufende Jahr noch weiter.

Elektronische Karte Deutschland droht ein Lohnsteuerchaos

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll vieles vereinfachen. Stattdessen droht Chaos.

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Viele Steuerzahler hatten bereits Benachrichtigungen erhalten. Grund für die Verschiebung seien laut Probleme bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens auf der Datenbank, hieß es. Von dem elektronischen Verfahren verspricht sich die Verwaltung eine wesentliche Erleichterung bei der Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden.

Thomas Eigenthaler, Chef der Steuergewerkschaft der Finanzbeamten, hatte bereits im Sommer vor einem "Chaos bei der Lohnsteuer" gewarnt, weil die rechtzeitige Umstellung auf das elektronische Verfahren "Elstam" keineswegs gesichert sei.

Auch der Bund der Steuerzahler hatte schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass es technische Probleme gebe. Nach der Verschiebung fordert er das Finanzministerium zur Eile auf: "Ganz wichtig ist, dass jetzt ganz schnell Klarheit hergestellt wird, wie es weitergeht und welche Übergangsregelung gilt", fordert Isabel Klocke, Referentin für Steuerrecht beim Steuerzahlerbund. "Unternehmen und Arbeitgeber brauchen Planungssicherheit, damit sie zum 1. Januar die Lohnsteuer abführen können." Außerdem müsse das Finanzministerium dafür Sorge tragen, dass den Betroffenen der technischen Panne kein Mehraufwand entstünde.

Das Wichtigste zu den ElStAM

  • Welche Daten werden gespeichert?

    Das Bundeszentralamt für Steuern speichert die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge sowie sonstige Freibeträge und die Religionszugehörigkeit. Außerdem: die melderechtlichen Daten wie Heirat, Geburt eine Kindes sowie Kircheneintritt oder -austritt, die wie bisher von den Gemeinden an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

  • Wie ändere ich mich meine ELStAM?

    Um die elektronisch gespeicherten Merkmale zu ändern, müssen Arbeitnehmer einen Antrag bei ihrem Finanzamt stellen.

  • Wer darf die ELStAM abrufen?

    Nur der Hauptarbeitgeber kann alle Angaben abrufen. So genannte Nebenarbeitgeber können nur einen Teil der Informationen sehen: Steuerklasse VI, Religionszugehörigkeit und gegebenenfalls einen Freibetrag.

  • Welche Kontrollmöglichkeiten haben Arbeitnehmer?

    Der Arbeitnehmer kann unter www.elsteronline.de (Rubrik: Arbeitnehmer) jederzeit einsehen, welche Daten über ihn gespeichert sind und welche Arbeitgeber diese in den vergangenen zwei Jahren abgerufen haben.

  • Kann ich den Zugang beschränken?

    Der Arbeitnehmer kann selbst bestimmen, welche Arbeitgeber die Daten abrufen dürfen. Dafür wird es drei Listen geben: Positivliste, Teilsperrung und Vollsperrung.

  • Was macht ein Arbeitgeber ohne Zugang?

    Kann er die Daten nicht einsehen, muss ein Arbeitgeber die Lohnsteuer gemäß Steuerklasse VI abführen.

  • Wo finde ich die verwendeten Daten?

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der Lohnabrechnung mit den übermittelten ELStAM aushändigen.

  • Wie erfahren Arbeitgeber von Datenänderungen?

    Wenn sich die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Steuerzahlers ändern, kommen Arbeitgeber eine Nachricht, dass sie die ElStAM neu abrufen müssen.

Das neue System sieht vor, dass die Lohnsteuerdaten elektronisch gespeichert werden – in Form der so genannten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz: ELStAM. Dieses System wird häufig als "Elektronische Lohnsteuerkarte" bezeichnet. Zu den Abzugsmerkmalen gehören die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Sammelstelle für die Daten ist das Bundeszentralamt für Steuern.

  • 02.12.2011, 09:06 UhrJayAr

    Vielleicht sollte nochmal jemand Herrn Holznagel das System der Freibeträge erklären. Da es sich um einen Jahresbetrag handelt, wird der monatliche Freibetrag um so höher, je später er eingetragen wird. Bei einigermassen gleichbleibendem Gehalt muss man sich da nicht viel über die Steuererklärung wieder holen.

  • 01.12.2011, 23:21 UhrJannemann

    Richtig! Als Pensionäre wären sie genauso sinnlos, aber doch etwas preiswerter...

  • 01.12.2011, 22:43 UhrAnonymer Benutzer: Steuermichel

    die unfähigkeit der finanzverwaltung ist legendär.
    diese gesamte volkswirtschaftliche schmarotzerkaste kann ersatzlos zu gunsten einer einheitlichen flattax abgeschafft werden.

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