Gold ohne Abgeltungssteuer
Wer Goldbarren oder -münzen besitzt, streicht die Gewinne daraus nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei ein. Wertpapiergeschäfte, die mit Gold hinterlegt sind – zum Beispiel spezielle börsengehandelte Goldfonds - , bleiben trotz noch ausstehender Urteile schon jetzt bei einigen Finanzämtern steuerfrei. Voraussetzung: Gegen den Steuerbescheid muss Einspruch erhoben werden.